Thema
Veranstaltungsreihe:

„Unsere Zukunft auf dem Land“



Auf den Veranstaltungen werden beste Beispiele aus Südtirol zum Thema „gemeinde- und verbandsübergreifende
Kooperationen im ländlichen Raum“ vorgestellt, um die
Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg und auch zwischen verschiedenen Interessensgruppen und
Wirtschaftsbereichen zu fördern.
Die Veranstaltungen richten sich an alle interessierten Personen, insbesondere die lokale Bevölkerung vor Ort, Verantwortungsträger/innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Abendveranstaltungen:
von 19 bis 21 Uhr
17. Jänner 2017:
Bildungshaus Kloster Neustift
21. Februar 2017:
Fachschule Dietenheim


Exkursionen: ganztägig
28. Jänner 2017:
Burggrafenamt und Vinschgau
11. März 2017:
Eisack- und Pustertal


Die Abendveranstaltungen sind kostenlos und die Exkursionen kosten 30 Euro + MwSt. Anmeldung (einen Tag vor der Veranstaltung und drei Tage vor der Exkursion) bei:
SBB Weiterbildung: Tel. 0471 999368; weiterbildung@sbb.it

Thema

Gesetz zu Raum und Landschaft

Dialog stärken, Gemeinwohl sichern, Boden schützen
Jenes zu Raum und Landschaft ist das ehrgeizigste Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode: inhaltlich komplex, in einem umfassenden Partizipationsprozess erarbeitet und von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung des Landes. Über Details wird noch diskutiert, die fünf Leitprinzipien stehen aber fest und geben die Richtung der Diskussion vor.

Das neue Gesetz für Raum und Landschaft verfolgt fünf Ziele: Rechtssicherheit, mehr Dialog mit den Bürgern, ein umsichtiger Umgang mit Grund und Boden, ein neues Verständnis von Landschaftsschutz und eine schonende Mobilität. – FOTO: Pixelio/eckweDas neue Gesetz für Raum und Landschaft verfolgt fünf Ziele: Rechtssicherheit, mehr Dialog mit den Bürgern, ein umsichtiger Umgang mit Grund und Boden, ein neues Verständnis von Landschaftsschutz und eine schonende Mobilität. – FOTO: Pixelio/eckwe

Im Gesetz Raum und Landschaft werden zwei fundamentale Bereiche der landschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Südtirols geregelt: Raumordnung und Landschaftsschutz. Entsprechend umfassend ist der Anfang September vorgestellte Rohentwurf, entsprechend eingehend auch die Diskussion mit Institutionen und Verbänden. „Wir wollen ein so wichtiges Gesetz nicht von oben diktieren, sondern es mit jenen gestalten, die es umsetzen müssen“, so Landesrat Richard Theiner.
Landesrat Theiner will die Bürger in den Raumplanungsprozess einbinden, weil es um die Zukunft ihres unmittelbaren Lebensraumes geht. – FOTO: Autonome Provinz BozenLandesrat Theiner will die Bürger in den Raumplanungsprozess einbinden, weil es um die Zukunft ihres unmittelbaren Lebensraumes geht. – FOTO: Autonome Provinz Bozen
Von Anfang an klar gemacht hat der Landesrat, dass der Gesetzentwurf zwar breit diskutiert werde, dass es aber Leitprinzipien gebe, an denen nicht gerüttelt werde. Es sind deren fünf. Das erste ist die Vorgabe, ein Gesetz zu schreiben, das für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt. Zudem wird das Gesetz konsequent auf das Gemeinwohl ausgerichtet. „Das erkennt man etwa an den Kommissionen, die künftig nicht mehr mit Interessenvertretern sondern mit Fachleuten besetzt werden“, so Theiner.
Leitprinzip Nummer zwei ist die Stärkung des Dialogs mit dem Bürger. „Wir wollen die Bürger in den Raumplanungsprozess einbinden, weil es um die Zukunft ihres unmittelbaren Lebensraumes geht“, erklärt der Landesrat. Darüber hinaus rücke man wichtige Entscheidungen näher an die Bürger, indem den Gemeinden mehr Zuständigkeiten in Raumplanung und Landschaftsschutz eingeräumt würden.
Der umsichtige Umgang mit Grund und Boden ist das dritte Grundprinzip. „Wir alle wissen, wie knapp bebaubarer Grund und Boden ist“, sagt Theiner. „Deshalb gilt seinem Schutz unser Hauptaugenmerk.“ Das bedeutet etwa, dass neue Zonen nur ausgewiesen werden dürfen, wenn der Bedarf nachgewiesen ist und nicht in bestehenden Zonen gedeckt werden kann. „Grundsätzlich gilt, dass der Bestand Vorrang vor Neuem hat, dass wir also bestehende Bausubstanz aufwerten, besser nutzen, verdichten und Baulücken schließen, bevor wir uns auf die grüne Wiese ausdehnen“, so der Landesrat.
„Alles ist Landschaft!“ Unter diesem Motto steht Leitprinzip Nummer vier, das ein neues Landschaftsverständnis propagiert. Schützenswert sind demnach nicht nur herausragende Landschaften, sondern auch die Alltagslandschaft, das Grün im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen.
Mit einer Aufwertung geht auch Leitprinzip Nummer fünf einher: das konsequente Mitplanen der Mobilität. Sie sei ein unverzichtbares Element der heutigen Gesellschaft, das Augenmerk gelte einer schonenden, effizienten, nachhaltigen Mobilität. Und wo immer möglich, sei so zu planen, dass kein zusätzlicher Mobilitätsbedarf entstehe. „Ein Beispiel dafür sind die Mischzonen, in denen Wohnen und Wirtschaften zusammengeführt werden“, so der Landesrat. So sichere man die Nahversorgung in einem umfassenden Sinne: mit Geschäften, Handwerkern, Dienstleistern und öffentlichen Diensten vor der Haustüre. Das bedeutet: eine Siedlungsstruktur mit kompakten Ortskernen und Erweiterungen nur anschließend an bestehende Siedlungen.
All diese Prinzipien sind im Gesetzentwurf Raum und Landschaft verankert. Der Entwurf wird derzeit überarbeitet und geht Anfang des kommenden Jahres in eine letzte Diskussionsrunde, bevor er den Weg durch die Institutionen antritt.

TEXT: Autonome Provinz Bozen-Südtirol,
Ressort für Raumentwicklung, Umwelt und Energie