Sozialfürsorge

Stabilitätsgesetz 2017

Das Stabilitätsgesetz 2017 wurde verabschiedet. Es gibt nun neue Regelungen
in den Bereichen Rente und Familienförderung.
APE - Vorschuss auf Rente
Die Rente kann mit einem Lebensalter von 63 Jahren beantragt werden. Bei der sogenannten sozialen APE müssen mindestens 20 Beitragsjahre angereift sein und einer bestimmten Kategorie angehören: aufgrund einer Entlassung arbeitslos sein und seit mindestens drei Monaten kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld haben; Betreuung des Ehepartners bzw. Verwandten ersten Grades mit schwerer Behinderung seit mindestens sechs Monaten; anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent.
Bei der sogenannten betrieblichen APE müssen mindestens 35 Beitragsjahre angereift sein.
In beiden Fällen wird der Vorschuss der Rente mit Ratenzahlung in 20 Jahren zurückbezahlt. Wer die anfallenden Kosten trägt, wird unterschiedlich geregelt, je nach Art der APE.
Achte Sonderregelung

30.700 Arbeiter können mit den Rentenvoraussetzungen geltend vor dem Jahre 2012 die Rente beantragen. Das zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch ausstehende Rundschreiben wird Details und Fälligkeiten regeln.
Frauenregelung - opzione donna

Jene Frauen, die innerhalb 31. Juli 2016 mindestens 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und 7 Monaten für Arbeitnehmerin bzw. 58 Jahre und 7 Monate für Selbständige vorweisen können, habe die Möglichkeit mit der reinen beitragsbezogenen Rentenberechnung die Rente nach Ablauf einer Wartezeit von 12 bzw. 18 Monaten zu beantragen.
Kostenlose Zusammenlegung
Versicherungszeiten der Freiberuflerkassen können nun auch kostenlos zu Beiträgen in anderen Rentenkassen zusammengelegt werden - sogenannte „cumulo“.
Frühzeitige Rente für bestimmte Personengruppen

Ab Mai 2017 können Personen mit 41 Beitragsjahren und unabhängig vom Lebensalter in Rente gehen, wenn sie auch folgende Voraussetzungen erfüllen:
vor dem 19. Lebensjahr mindestens zwölf effektive Arbeitsmonate vorweisen können und

einen Versicherungsbeitrag vor dem 31. Dezember 1995 und
Angehörigkeit einer der folgenden Personengruppen: arbeitslos und kein Bezug des Arbeitslosengeldes seit mindestens drei Monaten oder Pflege eines Schwerbehinderten seit mindestens sechs Monaten oder anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent oder ununterbrochene beschwerliche Arbeitstätigkeit seit mindestens sechs Jahren.
Unter beschwerliche Arbeiten fallen die Berufsgruppen Kranführer, Gerber, Fahrer schwerer Fahrzeuge, Personal mit Turnusarbeiten und weitere.
Details werden im noch ausstehenden Rundschreiben geklärt.
Familienförderungen
600 Millionen Euro stehen im Jahr 2017 für Leistungen bezüglich Familienförderung bereit, 700 Millionen Euro sind im Jahr 2018 geplant.
Bereits im siebten Monat kann die zukünftige Mutter einen Beitrag von 800 Euro bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen. Wie und wann muss noch abgeklärt werden.
Für das Jahr 2017 wurde die obligatorische Vaterschaft verlängert. Jeder lohnabhängige Vater muss zwei Tage Vaterschaftsurlaub innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt in Anspruch nehmen. Die zwei Tage sind zu 100 Prozent entschädigt und werden formlos beim Arbeitgeber beantragt.
Zum Redaktionsschluss wurden noch keine Rundschreiben zu den Neuregelungen veröffentlicht. Wie und wann die entsprechenden Anträge gestellt werden können, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einem unserer Büros des Patronats KVW-ACLI.

TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

31. Jänner 2017
Staatliches Familiengeld ausbezahlt von ASWE
Jänner - Februar 2017
RED-Erklärungen bei der KVW Service
31. März 2017
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft