KVW Soziales

Landesraumordnung neu denken

Nach rund 20 Jahren wird das Landesraumordnungsgesetz überarbeitet und völlig neu gestaltet. Die Meinungen dazu sind vielfältig und es werden in erster Linie technische Stellungnahmen dazu abgegeben. Wir als KVW bringen die Sichtweise eines Sozialverbandes ein und hoffen, dass auch in den Bezirken und Ortsgruppen eine entsprechende Auseinandersetzung stattfinden wird.


Die steilen Hänge sind für eine stärkere Besiedelung nicht attraktiv – FOTO: Pixelio/Tom2859
Die steilen Hänge sind für eine stärkere Besiedelung nicht attraktiv – FOTO: Pixelio/Tom2859
Dichte Verbauung in der Talsohle
Dichte Verbauung in der TalsohleWerner SteinerWerner Steiner

Unser Land hat seit den 1950er Jahren einen weitgehenden Wandel durchgemacht. Zunächst noch wenig wirtschaftlich entwickelt und stark von der Landwirtschaft geprägt, hat alsbald durch den gutgehenden Fremdenverkehr ein wirtschaftlicher Aufschwung stattgefunden. Dadurch ist unser Land zu einer sehr reichen Region geworden. Gleichzeitig sind viele wichtige Elemente unserer Kulturlandschaft verschwunden, manche konnten erhalten werden und wieder andere sind neu hinzugekommen. Heute treffen wir eine Vielzahl von Kulturlandschaftselementen nebeneinander und sie prägen unser Bild vom Land Südtirol. Es liegt nun an uns und nicht zuletzt an den Mitgliedern der KVW Ortsausschüsse die weitere Entwicklung achtsam im Auge zu behalten und sich auch entsprechend einzubringen. Wir bekommen ein wichtiges Instrument der Mitsprache und sollten uns nun ganz im Sinne unseres Leitbildes einbringen und an der zukünftigen Entwicklung unserer Dörfer und Städte mitreden. Dazu wird es notwendig, dass wir uns absprechen und uns die Werte des KVW nochmals vergegenwärtigen. Nur dann können wir zielgerichtet mitarbeiten. Es soll kein Flickwerk werden, sondern für uns alle eine zukunftsfähige Entwicklung möglich sein.
Welche Entwicklung für Südtirol
Wir müssen uns Gedanken machen wie wir mit dem knapper werdenden Grund und Boden umgehen wollen. Macht es Sinn, neue Zonen auszuweisen, wenn der Bedarf in bereits bestehenden Zonen schon gedeckt ist? Wie schaut es mit der Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten aus? Wie wollen wir unsere Mobilität weiterentwickelt sehen? Diese und sicher auch noch andere wichtige Fragen gilt es in den Ortsausschüssen zu besprechen und weiterzubringen.
Der neue Raumordnungsplan ist partizipativ erarbeitet worden und ist auf Basis eines Rohentwurfes von Experten und Verbänden weiterentwickelt worden. Das für uns als KVW zentrale Gemeinwohl sollte dabei im Mittelpunkt stehen. In den vergangenen Jahren ist die Landesraumordnung nicht immer nach diesem für uns so wichtigen Prinzip entwickelt worden. Wir alle kennen Beispiele wo es nur um die Verwirklichung von Privatinteressen ging. In vielen unserer Dörfer ist dadurch Unmut entstanden, und es wurden auch für die Allgemeinheit wichtige Flächen für Privatinteresse umgewidmet. Gerade in parteipolitischen Kreisen entstand dadurch eine Vetternwirtschaft, deren Auswirkungen auf die Gemeinschaft sicher nicht förderlich waren. Damit soll nun Schluss sein. „Das öffentliche Interesse hat Vorrang vor persönlichen Interessen“, so Landesrat Theiner.
„Entschieden wird in Zukunft nicht mehr über den Kopf des Bürgers hinweg, sondern im Dialog mit ihm“, so Landesrat Theiner. Dieser Ansatz ist uns sehr wichtig. In Vergangenheit wurden die Entscheidungen in der Baukommission getroffen. Nun kann der Bauherr sein Projekt selber präsentieren und Entscheidungen zu seinem Bau auch selbstständig vornehmen. Die Spielräume der Gemeinden werden dazu erweitert und es können vor Ort leichter Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen werden.

TEXT: Werner Steiner

Sozialfürsorge

Stabilitätsgesetz 2017

Das Stabilitätsgesetz 2017 wurde verabschiedet. Es gibt nun neue Regelungen
in den Bereichen Rente und Familienförderung.
APE - Vorschuss auf Rente
Die Rente kann mit einem Lebensalter von 63 Jahren beantragt werden. Bei der sogenannten sozialen APE müssen mindestens 20 Beitragsjahre angereift sein und einer bestimmten Kategorie angehören: aufgrund einer Entlassung arbeitslos sein und seit mindestens drei Monaten kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld haben; Betreuung des Ehepartners bzw. Verwandten ersten Grades mit schwerer Behinderung seit mindestens sechs Monaten; anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent.
Bei der sogenannten betrieblichen APE müssen mindestens 35 Beitragsjahre angereift sein.
In beiden Fällen wird der Vorschuss der Rente mit Ratenzahlung in 20 Jahren zurückbezahlt. Wer die anfallenden Kosten trägt, wird unterschiedlich geregelt, je nach Art der APE.
Achte Sonderregelung

30.700 Arbeiter können mit den Rentenvoraussetzungen geltend vor dem Jahre 2012 die Rente beantragen. Das zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch ausstehende Rundschreiben wird Details und Fälligkeiten regeln.
Frauenregelung - opzione donna

Jene Frauen, die innerhalb 31. Juli 2016 mindestens 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und 7 Monaten für Arbeitnehmerin bzw. 58 Jahre und 7 Monate für Selbständige vorweisen können, habe die Möglichkeit mit der reinen beitragsbezogenen Rentenberechnung die Rente nach Ablauf einer Wartezeit von 12 bzw. 18 Monaten zu beantragen.
Kostenlose Zusammenlegung
Versicherungszeiten der Freiberuflerkassen können nun auch kostenlos zu Beiträgen in anderen Rentenkassen zusammengelegt werden - sogenannte „cumulo“.
Frühzeitige Rente für bestimmte Personengruppen

Ab Mai 2017 können Personen mit 41 Beitragsjahren und unabhängig vom Lebensalter in Rente gehen, wenn sie auch folgende Voraussetzungen erfüllen:
vor dem 19. Lebensjahr mindestens zwölf effektive Arbeitsmonate vorweisen können und

einen Versicherungsbeitrag vor dem 31. Dezember 1995 und
Angehörigkeit einer der folgenden Personengruppen: arbeitslos und kein Bezug des Arbeitslosengeldes seit mindestens drei Monaten oder Pflege eines Schwerbehinderten seit mindestens sechs Monaten oder anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent oder ununterbrochene beschwerliche Arbeitstätigkeit seit mindestens sechs Jahren.
Unter beschwerliche Arbeiten fallen die Berufsgruppen Kranführer, Gerber, Fahrer schwerer Fahrzeuge, Personal mit Turnusarbeiten und weitere.
Details werden im noch ausstehenden Rundschreiben geklärt.
Familienförderungen
600 Millionen Euro stehen im Jahr 2017 für Leistungen bezüglich Familienförderung bereit, 700 Millionen Euro sind im Jahr 2018 geplant.
Bereits im siebten Monat kann die zukünftige Mutter einen Beitrag von 800 Euro bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen. Wie und wann muss noch abgeklärt werden.
Für das Jahr 2017 wurde die obligatorische Vaterschaft verlängert. Jeder lohnabhängige Vater muss zwei Tage Vaterschaftsurlaub innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt in Anspruch nehmen. Die zwei Tage sind zu 100 Prozent entschädigt und werden formlos beim Arbeitgeber beantragt.
Zum Redaktionsschluss wurden noch keine Rundschreiben zu den Neuregelungen veröffentlicht. Wie und wann die entsprechenden Anträge gestellt werden können, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einem unserer Büros des Patronats KVW-ACLI.

TEXT: Elisabeth Scherlin