Thema

Verfassungsreform: ja oder nein?

Text: Werner Steiner
Referendum am 4. Dezember ist wichtiges Instrument der Mitsprache
Das Parlament hat die von der Regierung Renzi vorgelegte Reform der italienischen Verfassung verabschiedet. Da sie keine Zwei-Drittel-Mehrheit erlangte, sind die Bürgerinnen und Bürger am 4. Dezember 2016 zu einem Referendum aufgerufen. Der KVW ruft dazu auf, sich mit dem Thema des Referendums auseinanderzusetzen und am 4. Dezember zur Wahl zu gehen. Es zählt jede Stimme, denn beim Referendum ist kein Quroum vorgesehen, es hat auf jeden Fall Gültigkeit.

Werner SteinerWerner Steiner

Seit mehr als 30 Jahren wird in Italien an einer Verfassungsreform gearbeitet. Die Regierung Renzi hat nun eine sehr umfassende Reform der Verfassung vorgelegt. Am 4. Dezember können die Bürgerinnen und Bürger Italiens in einem Referendum Ja oder Nein zu diesen Änderungen der Verfassung sagen.
Bei der von der Reformministerin Maria Elena Boschi ausgearbeiteten Verfassungsänderung handelt es sich um eine sehr weitreichende: von den 135 Artikeln werden 45 abgeändert, also ein Drittel. Es wäre die umfassendste Änderung seit Inkrafttreten im Jahre 1948.


Es geht um mehr als eine Schutzklausel für Südtirol


Leider wird in Südtirol fast nur die Schutzklausel diskutiert. Dies ist jedoch nur ein kleiner Teil der Reform, die geplanten Änderungen sind weitreichender und umfassender.
Die wichtigsten Reformen sind: Abschaffung des perfekten Zwei-Kammern-Systems, die Reduzierung der Anzahl der Senatoren, die Änderung ihrer Aufgaben und ihrer Wahl, nur mehr die Kammer kann der Regierung das Vertrauen aussprechen, Gesetze werden (bis auf einige Ausnahmen) nur von der Kammer genehmigt, das Procedere zur Wahl des Staatspräsidenten ändert sich, Kompetenzen der Regionen gehen an den Staat, Möglichkeit durch Volksabstimmung Gesetze einzuführen.
Ziel der Regierung von Matteo Renzi ist ein Abbau von Bürokratie, Verschlankung und Beschleunigung der politischen Prozesse, Rationalisierung, mehr politische Stabilität sowie eine Senkung der Politikkosten.


Stärkung der Regierung durch neues Wahlgesetz


Mit dem Wahlgesetz Italicum erhält die stärkste Partei fast automatisch die Mehrheit in der Kammer. Nachdem durch die Abschaffung des Zweikammernsystems die Kammer ohnehin schon an Wichtigkeit und Stärke gewinnt, warnen Kritiker vor dieser Machtfülle beim Regierungschef.
Der Senat bleibt bestehen, die Zahl der Senatoren wird von 315 auf 100 reduziert. Die Senatoren werden nicht direkt gewählt, sondern von den Regionen bestimmt und sie werden auch von den Regionen bezahlt. Die Zusammensetzung ändert sich laufend, je nach Wahlen in den Regionen oder Städten und der Senat hat nur mehr wenig Zuständigkeiten.


Italien wird zentralistischer, Neid der Nachbarregionen


Die Verfassungsreform entmachtet die Regionen mit Normalstatut und macht Italien noch zentralistischer. Eine Übergangsklausel gibt es für die fünf Regionen mit Sonderstatut. Diese müssen ihr Autonomiestatut anpassen, was in Einvernehmen geschehen muss. Dies betrifft also Südtirol. Die SVP und ihre Parlamentarier in Rom beteuern, dass es eine gute, sichere Schutzklausel für die Autonomie ist. Der Unterschied zu den umliegenden Regionen erhöht sich jedoch noch mehr, denn ihnen werden Kompetenzen genommen. Dass die Ungleichheit dadurch zunimmt und damit auch der Neid, ist vorhersehbar.


Prinzipien der Verfassung werden nicht angetastet


Obwohl die Verfassungsreform weitreichende Änderungen vornimmt, die vieles in der italienischen Politik ändern wird, bleibt der erste Teil der Verfassung unangetastet. Er ist der wichtigste Teil, der die Prinzipien, auf die die Republik Italien sich stützt, enthält. Auch beim Teil über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen. Änderungen gibt es ab Teil II, in dem es um den Aufbau der Republik geht.


Was ist für die Wählerinnen und Wähler wichtig


Beim Referendum zur Verfassungsänderung geht es um die Zukunft des Staates. Wir sind als Südtiroler Teil dieses Staates, deshalb kann uns dies nicht egal sein. Es geht auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Autonomie. Hier ist sicherlich zu beachten, dass sich ein weiterer Ausbau der Autonomie schwieriger gestalten wird, da Italien insgesamt zentralistischer regiert werden wird.
Da es bei diesem Referendum kein Quorum gibt, zählt jede Stimme. Umso wichtiger ist es, dass Sie zur Wahl gehen und sich gründlich informieren, wie Sie abstimmen wollen.




KVW Aktuell


Inforatgeber für Betroffene

Antworten auf die Frage: Was ist nach einem Todesfall zu tun?
Die Interessengruppe für Verwitwete und Alleinstehende im KVW hat den Ratgeber „Todesfall – was nun?“ herausgegen. Betroffene und Angehörige finden darin Informationen zu Kirche und Tod und zur spirituellen Begleitung, zu den Abläufen vor und nach dem Ableben, zu den rechtlichen Aspekten und zu den Steuerbestimmungen und der Hinterbliebenenrente.

Die Broschüre wird von den Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen an Angehörige verteilt.Die Broschüre wird von den Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen an Angehörige verteilt.

Der Ratgeber wird von den Witwenvertreterinnen in den Orten verteilt. Sie besuchen Betroffene, bringen den Ratgeber mit, suchen das Gespräch und sind Ansprechpartnerinnen in einer oft schwierigen und belastenden Situation.


Ergänzung mit Auflistung der ortstypischen Bräuche


Manche Witwenvertreter und KVW Ortsgruppen haben die Broschüre mit einem lokalen Teil ergänzt, in dem typische Bräuche des Dorfes erklärt und aufgelistet werden.
Rosa Purdeller Obergasteiger, die Vorsitzende der KVW Interessengruppe für Verwitwete, schreibt im Vorwort zum Ratgeber „Wenn aber ein Todesfall eintrifft und man einen geliebten Menschen verliert, ist man kaum in der Lage einen klaren Gedanken zu fassen“. In diesem schwierigen Moment soll der Ratgeber eine Hilfe sein, um die erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Erledigungen zu erleichtern.


Spirituelle Begleitung
Inhaltlich geht es im ersten Teil der Broschüre um die spirituelle Begleitung, um ihre Methoden und ums ethische Verhalten, um den Sinn im Leben und um den Glauben. Diesen Teil hat der Krankenhausseelsorger Pater Peter Gruber verfasst.


Abläufe


In einem zweiten Teil geht es um die Abläufe vor und nach dem Ableben, um den zeitlichen Ablauf in den ersten 48 Stunden nach Eintritt des Todesfall, die zu erledigenden Schritte und die Leistungen der Bestatter werden erklärt. Es gibt eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Punkten.


Rechtliches erklärt
Zu den rechtlichen Aspekten hat Rechtsanwalt Hans Telser geschrieben. Er erklärt das Erben und die Erbfolge, was im Hinblick auf das Ableben getan werden kann (Vertrag und Testament) und welche rechtlichen Schritte nach dem Todesfall auf die Angehörigen zu kommen.
Zuständigkeit des Patronats
Einige Dinge können nach einem Todesfall beim KVW erledigt werden. Darum geht es im letzten Teil des Ratgebers. Es ist dies das Ansuchen um die Hinterbliebenenrente. Patronatsdirektorin Elisabeth Scherlin erklärt die Hinterbliebenenrente, wer Anrecht darauf hat, wie hoch sie ausfällt und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
In die Zuständigkeit des Steuerbeistandszentrums beim KVW fällt die Überprüfung des verstorbenen Steuerpflichtigen, die Absetzbarkeit der Beerdigungskosten, die Gis und die Red-Erklärung.
Gespräch suchen


Durch die Herausgabe dieser Broschüre erhalten die Witwenvertreterinnen in den KVW Ortsgruppen ein Mittel in die Hand, mit denen ihnen die Kontaktaufnahme mit den Angehörigen und Betroffenen erleichtert wird. Gleichzeitig erhalten diese in kompakter und übersichtlicher Weise die wichtigsten Informationen, die sie in dieser Situation brauchen, freuen sich die Herausgeber rund um Rosa Purdeller, Patronatspräsident Olav Lutz und Landesvorsitzendem Werner Steiner.
Die Broschüre ist auch online zu finden unter: www.kvw.org .