Sozialfürsorge
SIA - neue nationale Sozialleistung
Die Zugangsvoraussetzungen zur SIA sind sehr restriktiv, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nicht viele Familien in Südtirol in den Genuss dieser neuen Leistung kommen.
Seit September 2016 kann um die nationale finanzielle Sozialhilfe SIA angesucht werden.
Voraussetzungen:
Italienische StaatsbürgerInnen oder EU-BürgerInnen oder Nicht-EU-BürgerInnen mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung;
Wohnsitz in Italien seit mindestens zwei Jahren;
In der Familiengemeinschaft muss mindesten ein minderjähriges Kind sein bzw. ein Kind mit anerkannter Behinderung oder eine schwangere Frau;
Die ISEE-Erklärung darf einen Wert von nicht mehr als 3.000 Euro aufweisen;
Der Antragsteller darf im Monat nicht mehr als 600 Euro an öffentlichen Zuwendungen erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Für- und Vorsorgeleistungen des Staates, der Region, des Landes und der Gemeinde.
BezieherInnen von Arbeitslosengelder (z.B. Naspi, Asdi) haben kein Anrecht auf SIA;
Inhaber von neu immatrikulierten Fahrzeugen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bzw. Inhaber von einem Fahrzeug mit mehr als 1.300 Hubraum oder Motorrädern mit mehr als 250 Hubraum mit einer Immatrikulation in den 36 Monaten vor Antragstellung haben keine Anrecht auf SIA.
Der Antrag kann in den Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften in Südtirol eingereicht werden.Bei Genehmigung werden monatlich 80 bis 400 Euro auf eine Wertkarte aufgeladen. Der Betrag kann in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Postfilialen für die Bezahlung von Gas- und Stromrechnung eingelöst werden. Eine Auszahlung in Bargeld ist nicht möglich. Der Begünstigte verpflichtet sich unter anderem, aktiv Arbeit zu suchen, Arbeitsangebote und Fortbildung anzunehmen.