Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Text: Elisabeth Scherlin

Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern und kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt und bezogen werden.
Die Ansuchen ums staatliche Familiengeld sind innerhalb Jänner 2017 einzureichen.


Voraussetzungen
mindestens drei minderjährige Kinder;
AntragstellerIn muss italienische/r StaatsbürgerIn, EU-BürgerIn oder Nicht-EU-BürgerIn mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein;
der ISEE-Wert darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, 10.673,64 Euro nicht übersteigen. Je nach Familienzusammensetzung, Erwerbstätigkeit und Vermögen verändert sich die ISEE-Obergrenze.


Wie hoch ist das Familiengeld?
maximaler Jahresbetrag 1.836,90 Euro.


Wann muss der Antrag gestellt werden?
innerhalb 31. Jänner 2017 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2016.
Notwendige Unterlagen
ISEE-Erklärung ausgestellt von Steuerbeistandszentrum CAF; für Terminvereinbarung und notwendige Unterlagen siehe Homepage
www.kvw.org;
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers;
registrierter Mietvertrag mit den Mietkosten ohne Nebenspesen
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.




Sozialfürsorge

SIA - neue nationale Sozialleistung

Die Zugangsvoraussetzungen zur SIA sind sehr restriktiv, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nicht viele Familien in Südtirol in den Genuss dieser neuen Leistung kommen.
Seit September 2016 kann um die nationale finanzielle Sozialhilfe SIA angesucht werden.



Voraussetzungen:
Italienische StaatsbürgerInnen oder EU-BürgerInnen oder Nicht-EU-BürgerInnen mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung;
Wohnsitz in Italien seit mindestens zwei Jahren;
In der Familiengemeinschaft muss mindesten ein minderjähriges Kind sein bzw. ein Kind mit anerkannter Behinderung oder eine schwangere Frau;
Die ISEE-Erklärung darf einen Wert von nicht mehr als 3.000 Euro aufweisen;
Der Antragsteller darf im Monat nicht mehr als 600 Euro an öffentlichen Zuwendungen erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Für- und Vorsorgeleistungen des Staates, der Region, des Landes und der Gemeinde.
BezieherInnen von Arbeitslosengelder (z.B. Naspi, Asdi) haben kein Anrecht auf SIA;
Inhaber von neu immatrikulierten Fahrzeugen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bzw. Inhaber von einem Fahrzeug mit mehr als 1.300 Hubraum oder Motorrädern mit mehr als 250 Hubraum mit einer Immatrikulation in den 36 Monaten vor Antragstellung haben keine Anrecht auf SIA.
Der Antrag kann in den Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften in Südtirol eingereicht werden.
Bei Genehmigung werden monatlich 80 bis 400 Euro auf eine Wertkarte aufgeladen. Der Betrag kann in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Postfilialen für die Bezahlung von Gas- und Stromrechnung eingelöst werden. Eine Auszahlung in Bargeld ist nicht möglich. Der Begünstigte verpflichtet sich unter anderem, aktiv Arbeit zu suchen, Arbeitsangebote und Fortbildung anzunehmen.