Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Ich arbeite im Gastgewerbe und am 2. November 2016 wird das Hotel geschlossen. Muss ich wie jedes Jahr um das Arbeitslosengeld ansuchen? Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Ansuchen um Arbeitslosengeld nach Saisonsende
Ja, Sie müssen um das Arbeitslosengeld Naspi ansuchen. Es ist sinnvoll, innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung die Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum abzugeben bzw. die online-Eintragung eJobOLE über die Bürgerkarte durchzuführen. Anschließend muss der Antrag um Arbeitslosengeld zu Lasten der Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden. Dem Patronat müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Verfügbarkeitserklärung als Arbeitsloser
Steuererklärungen, Familienbogen und Steuernummern der Familienmitglieder, falls für das Familiengeld angesucht wird
Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung sowie NISF-INPS Formblatt SR163 ausgefüllt und unterschrieben von Bank – das Formblatt SR163 kann unter
www.kvw.org/de/arbeit/arbeitslosengeld/ abgerufen werden
gültige Identitätskarte und Steuernummer
letzten Lohnstreifen.



Beratung zur staatlichen Pflichtversicherung und zur Zusatzrente
Am 28. Oktober habe ich den Informationsstand zum Equal Pension Day gesehen. Die Schlagwörter „Frauen haben das Recht auf eine gleichberechtigte Rente“ und „Schlaue Frauen schauen auch auf sich!“ haben mich betroffen und nachdenklich gemacht. Ich bin nach zwei Kindern wieder ins Berufsleben eingestiegen und arbeite nun in Teilzeit. Wie und wo kann ich mich denn über meine Altersvorsorge informieren?
Leider ist es so, dass Frauen in zahlreichen Berufen weniger verdienen als die männlichen Kollegen. Die Berufslaufbahn verläuft auch anders, denn es finden oftmals Unterbrechungen wegen Kinderziehung oder Pflege statt. Auch ist die Teilzeitbeschäftigung unter Frauen öfters vorzufinden als bei Männern. Diese Faktoren haben Auswirkungen auf die Rente. Wie Ihre jetzige Situation ist und welche Möglichkeiten der Vorsorge Sie in der staatlichen Pflichtversicherung und Zusatzrente haben, können in einem persönlichen Beratungsgespräch im Patronat KVW-ACLI abklären werden.

Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Text: Elisabeth Scherlin

Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern und kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt und bezogen werden.
Die Ansuchen ums staatliche Familiengeld sind innerhalb Jänner 2017 einzureichen.


Voraussetzungen
mindestens drei minderjährige Kinder;
AntragstellerIn muss italienische/r StaatsbürgerIn, EU-BürgerIn oder Nicht-EU-BürgerIn mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein;
der ISEE-Wert darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, 10.673,64 Euro nicht übersteigen. Je nach Familienzusammensetzung, Erwerbstätigkeit und Vermögen verändert sich die ISEE-Obergrenze.


Wie hoch ist das Familiengeld?
maximaler Jahresbetrag 1.836,90 Euro.


Wann muss der Antrag gestellt werden?
innerhalb 31. Jänner 2017 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2016.
Notwendige Unterlagen
ISEE-Erklärung ausgestellt von Steuerbeistandszentrum CAF; für Terminvereinbarung und notwendige Unterlagen siehe Homepage
www.kvw.org;
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers;
registrierter Mietvertrag mit den Mietkosten ohne Nebenspesen
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.