Sozialfürsorge

Kulturbonus für 18-Jährige

Elisabeth Scherlin
Nach fast neun Monaten Wartezeit ab Einführung der Gutscheine für Kulturereignisse können diese nun auch tatsächlich angefordert werden. Seit Mitte September 2016 weiß man nun wie.
Jugendliche, die im Jahre 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, haben auf Gutscheine im Wert von 500 Euro Anrecht. Die Gutscheine sind persönlich und können bis zum 31.12.2017 bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen eingelöst werden. So können die Gutscheine bis zum Erreichen der 500 Euro-Grenze für einen Theaterbesuch, Kinovorstellung, Konzert oder Bücherkauf vorgelegt werden.
Ab 1. November 2016 bis zum 31. Jänner 2017 muss der Jugendliche im SPID-System eine digitale Identität beantragen. Dazu notwendig sind eine gültige Identitätskarte oder ein Reisepass, das Sanitätskärtchen, eine E-Mail-Adresse und eine Handy-Telefonnummer. Die Aktivierung der SPID digitalen Identität ist über folgende Vermittler möglich: Infocert – Poste Italiane - Sielte oder Tim. Die Aktivierung erfolgt online über die homepage www.spid.gov.it oder persönlich in den Geschäftsstellen. Auf www.18app.it scheinen alle Einrichtungen auf, in denen die Gutscheine eingelöst werden können. Die Gutscheine selbst werden auch auf dieser Web-Seite online vom 18-Jährigen nach seinen Wünschen erstellt und ausgedruckt oder digital auf seinem Smartphone oder Tablet gespeichert.
Italienische Staatsbürger und Ausländer mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung haben Anrecht auf den Kulturbonus. Auf gesamtstaatlicher Ebene haben über 574.000 Jugendliche Anrecht und 290 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt.




Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Ich arbeite im Gastgewerbe und am 2. November 2016 wird das Hotel geschlossen. Muss ich wie jedes Jahr um das Arbeitslosengeld ansuchen? Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Ansuchen um Arbeitslosengeld nach Saisonsende
Ja, Sie müssen um das Arbeitslosengeld Naspi ansuchen. Es ist sinnvoll, innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung die Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum abzugeben bzw. die online-Eintragung eJobOLE über die Bürgerkarte durchzuführen. Anschließend muss der Antrag um Arbeitslosengeld zu Lasten der Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden. Dem Patronat müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Verfügbarkeitserklärung als Arbeitsloser
Steuererklärungen, Familienbogen und Steuernummern der Familienmitglieder, falls für das Familiengeld angesucht wird
Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung sowie NISF-INPS Formblatt SR163 ausgefüllt und unterschrieben von Bank – das Formblatt SR163 kann unter
www.kvw.org/de/arbeit/arbeitslosengeld/ abgerufen werden
gültige Identitätskarte und Steuernummer
letzten Lohnstreifen.



Beratung zur staatlichen Pflichtversicherung und zur Zusatzrente
Am 28. Oktober habe ich den Informationsstand zum Equal Pension Day gesehen. Die Schlagwörter „Frauen haben das Recht auf eine gleichberechtigte Rente“ und „Schlaue Frauen schauen auch auf sich!“ haben mich betroffen und nachdenklich gemacht. Ich bin nach zwei Kindern wieder ins Berufsleben eingestiegen und arbeite nun in Teilzeit. Wie und wo kann ich mich denn über meine Altersvorsorge informieren?
Leider ist es so, dass Frauen in zahlreichen Berufen weniger verdienen als die männlichen Kollegen. Die Berufslaufbahn verläuft auch anders, denn es finden oftmals Unterbrechungen wegen Kinderziehung oder Pflege statt. Auch ist die Teilzeitbeschäftigung unter Frauen öfters vorzufinden als bei Männern. Diese Faktoren haben Auswirkungen auf die Rente. Wie Ihre jetzige Situation ist und welche Möglichkeiten der Vorsorge Sie in der staatlichen Pflichtversicherung und Zusatzrente haben, können in einem persönlichen Beratungsgespräch im Patronat KVW-ACLI abklären werden.