Sozialfürsorge
Landesfamiliengeld +
Text: Elisabeth Scherlin
Vaterschaft wird belohnt
Das Landesfamiliengeld + belohnt Väter, die mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Foto: LPA
Ab 1. September 2016 gibt es einen Aufschlag von bis zu 800 Euro auf das Landesfamiliengeld für Väter, die in der Privatwirtschaft als Lohnabhängige arbeiten und mindestens zwei Monate ununterbrochen Elternzeit in Anspruch genommen haben.
Familien, welche für das Landesfamiliengeld+ ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits das entsprechende Ansuchen gestellt haben. Der finanzielle Beitrag kann für Kinder mit Geburt im Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018 angesucht werden. Ein Besuch von Einrichtungen des Kleinkinderbetreuungdienstes während des beantragten Zeitraums schließt die Berechtigung aus.
Familien, welche für das Landesfamiliengeld+ ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits das entsprechende Ansuchen gestellt haben. Der finanzielle Beitrag kann für Kinder mit Geburt im Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018 angesucht werden. Ein Besuch von Einrichtungen des Kleinkinderbetreuungdienstes während des beantragten Zeitraums schließt die Berechtigung aus.
Wer kann ansuchen?
Väter, die in der Provinz Bozen ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis ausüben (öffentliche Angestellte sind daher ausgeschlossen) und
die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen und
für mindestens zwei volle ununterbrochene Monate die Elternzeit genossen haben.
Für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption bzw. Anvertrauung.Wann wird angesucht?
Bis 30. November 2016 für Geburten ab 1.1.16 und genossenen Elternzeit bis 31.8.16;
Innerhalb 90 Tagen ab Beendigung der Elternzeit für die man den Zusatzbeitrag Landesfamiliengeld+ beantragen will.
Seit 1. September 2016 können die Anträge über das Patronat KVW-ACLI eingereicht werden.