Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!


Ingeburg GurndinIngeburg Gurndin

Wir haben uns daran gewöhnt, an der Grenze nicht mehr anhalten zu müssen. Nur mehr selten werden wir in andere Währungen eintauschen und umrechnen. Zahlreiche Erleichterungen und viel Gutes hat die EU gebracht.
Und trotzdem wird sie in Frage gestellt. Die antieuropäischen Parteien sind in vielen Ländern auf dem Vormarsch, die Briten stimmen über einen Verbleib ab, das Rettungsdrama von Griechenland ist noch nicht vorbei, Uneinigkeit macht sich wegen der Flüchtlingskrise breit.

Papst Franziskus hat in seiner Rede anlässlich der Verleihung des Karlspreises daran erinnert, wie Europa entstanden ist. Nach dem Krieg, nach einer katastrophalen, zerstörerischen Zeit wurde die Idee von Europa verwirklicht. Nun ist Europa wieder in einer Situation, wo es darum geht, gemeinsam ein schwierige Zeit zu überstehen, Lasten aufzuteilen, zusammenzustehen.

Ähnliche, warnende Worte sprach Ende April auch die Evangelische Kirche Deutschlands in einer gemeinsamen Erklärung. Sie spricht sich für ein „gestärktes, solidarisches und weltoffenes Europa“ aus. Die Wertegemeinschaft müsse erkennbar bleiben, der Jugend müsse eine Perspektive gegeben werden.

In der Titelgeschichte dieser Ausgabe geht es um das Friedensprojekt Europa, um den Traum des Papstes von Europa und die Warnung der Evangelischen Kirche vor Populisten und Extremisten.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Die Bediensteten, welche ein Einkommen aus abhängiger Arbeit beziehen, können um Familiengeld ansuchen, wobei 70 Prozent des Familieneinkommens aus lohnabhängiger Arbeit sein muss. Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert werden. Die Auszahlung bezieht sich immer auf den Zeitraum Juli bis Juni des darauf folgenden Jahres. Die Gesuche können laufend eingereicht werden, der Anspruch auf Familiengeld verjährt erst nach fünf Jahren.

FOTO: PIXELIO/HOFSCHLAEGERFOTO: PIXELIO/HOFSCHLAEGER

Anrecht auf Familiengeld haben:


ArbeitnehmerInnen, auch bei Krankheit, Mutterschaft, Lohnausgleich, Bezug des Arbeitslosengeldes ASPI, mini-ASPI, Naspi vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall, Bezug des Mobilitätsgeldes;
Werktätige, wenn sie bei TBC-Erkrankung die Versicherungsleistungen bekommen.

Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt. Um festzustellen, welcher Betrag an Familiengeld zusteht, muss die Zusammensetzung der Familie des Antragstellers erhoben werden. Folgende Personen bilden die Familiengemeinschaft:
der/die Antragsteller/in,
die Ehefrau/der Ehemann,
die Kinder und die diesen Gleichgestellten, bis zu 18 Jahre,
kinderreiche Familien mit mindestens vier Kindern unter 26 Jahren bekommen das Familiengeld bis 21 Jahre ausbezahlt,
die Kinder und diesen Gleichgestellten, die über 18 Jahre alt und arbeitsunfähig sind,
Geschwister sowie Neffen/Nichten und Enkel unter bestimmten Voraussetzungen,
die Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (wenn sie in einem Staat der Europäischen Union ansässig sind oder in einem Staat, der mit Italien eine internationale Konvention abgeschlossen hat),
als Großfamilie anerkannte Familiengemeinschaften.

Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend:
die Anzahl der Familienmitglieder, die Art der Zusammensetzung der Familie, die Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mit dem Einkommen 2015 angesucht werden.
Die Anträge können mit Hilfe der MitarbeiterInnen des Patronat KVW-ACLI ausgefüllt werden.