Sozialfürsorge

14. Rentenrate

Gemäß dem Gesetz 127 aus dem Jahr 2007
Mit Juli eines jeden Jahres wird die 14. Monatsrate für niedrige Renten ausbezahlt.
Anrecht auf die zusätzliche Monatsrente haben RentnerInnen, die mindestens 64 Jahre alt sind und ein persönlichen Einkommen von 9.786,86 Euro nicht überschreiten. Bis zu einem persönlichen Einkommen von 10.290,86 Euro könnte die 14. Rentenrate teilweise ausbezahlt werden.
Für die Auszahlung dieser Leistung wird nicht das Einkommen des Ehepartners herangezogen.
Die Höhe der Zusatzrate hängt von den Beitragsjahren und der -verwaltung ab.
Die 14. Rentenrate ist unvereinbar mit den Sozialzuschüssen bis zu einem Jahresbetrag von 156 Euro.
Versicherungsjahre
ehemalige Angestellte ehemalige Selbständige Betrag
bis zu 15 Jahren bis zu 18 Jahren 336 Euro
von 16 bis 25 Jahren von 19 bis 28 Jahren 420 Euro
über 25 Jahren über 28 Jahren 504 Euro

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Arbeitslosengeld ASDI für Arbeitssuchende in Notsituation


Bald geht die Auszahlung des Arbeitslosengeldes Naspi zu Ende und ich befürchte, dass ich keine Arbeit mehr finde. Ich bin nämlich 57 Jahre alt. Für den Arbeitsmarkt anscheinend zu alt und für die Pension zu jung. Ich habe gehört, dass ich eventuell noch Anrecht auf ASDI habe. Was ist das?
Das Arbeitslosengeld ASDI ist für jene Arbeitssuchende vorgesehen, die keine Arbeit finden und sich in einer Notsituation befinden.

Berechtigt zum Arbeitslosengeld ASDI sind folgende Personen:
- Arbeitslose, in deren Familie mindestens ein minderjähriges Familienmitglied lebt;
- Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und keine Berechtigung zur Früh- oder Altersrente haben.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird ausbezahlt, wenn alle angeführten Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- die Arbeitslosigkeit besteht und mit dem Arbeitsamt wurde eine individuelle Leistungsvereinbarung geschlossen
- ISEE-Wert von maximal 5.000 Euro
- in den 12 Monaten vor Beendigung der Naspi darf die ASDI nicht mehr als sechs Monate bezogen worden sein sowie in den letzten fünf Jahren nicht länger als 24 Monate.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird erhöht, wenn Kinder zu Lasten leben. Das Arbeitslosengeld ASDI kann aber maximal bis zu 75 Prozent der letzten bezogenen Naspi betragen. Die ASDI wird höchstens sechs Monate ab Beendigung der Naspi ausbezahlt. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung der Naspi online über die Patronate an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden.
Vereinbaren Sie auch rechtzeitig einen Termin für das Abfassen der ISEE-Erklärung. Die ISEE-Erklärung ist nämlich Voraussetzung zur Überprüfung des Anrechts.
Sprechstunden
In den Monaten Juli und August fallen einige Sprechstunden in den Orten aus. Infos dazu im Internet unter www.kvw.org/de/patronat-kvw-acli/sprechstunden/