Sozialfürsorge
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen
Arbeitslosengeld ASDI für Arbeitssuchende in Notsituation
Bald geht die Auszahlung des Arbeitslosengeldes Naspi zu Ende und ich befürchte, dass ich keine Arbeit mehr finde. Ich bin nämlich 57 Jahre alt. Für den Arbeitsmarkt anscheinend zu alt und für die Pension zu jung. Ich habe gehört, dass ich eventuell noch Anrecht auf ASDI habe. Was ist das?
Das Arbeitslosengeld ASDI ist für jene Arbeitssuchende vorgesehen, die keine Arbeit finden und sich in einer Notsituation befinden.
Berechtigt zum Arbeitslosengeld ASDI sind folgende Personen:
- Arbeitslose, in deren Familie mindestens ein minderjähriges Familienmitglied lebt;
- Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und keine Berechtigung zur Früh- oder Altersrente haben.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird ausbezahlt, wenn alle angeführten Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- die Arbeitslosigkeit besteht und mit dem Arbeitsamt wurde eine individuelle Leistungsvereinbarung geschlossen
- ISEE-Wert von maximal 5.000 Euro
- in den 12 Monaten vor Beendigung der Naspi darf die ASDI nicht mehr als sechs Monate bezogen worden sein sowie in den letzten fünf Jahren nicht länger als 24 Monate.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird erhöht, wenn Kinder zu Lasten leben. Das Arbeitslosengeld ASDI kann aber maximal bis zu 75 Prozent der letzten bezogenen Naspi betragen. Die ASDI wird höchstens sechs Monate ab Beendigung der Naspi ausbezahlt. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung der Naspi online über die Patronate an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden.
Vereinbaren Sie auch rechtzeitig einen Termin für das Abfassen der ISEE-Erklärung. Die ISEE-Erklärung ist nämlich Voraussetzung zur Überprüfung des Anrechts.
Berechtigt zum Arbeitslosengeld ASDI sind folgende Personen:
- Arbeitslose, in deren Familie mindestens ein minderjähriges Familienmitglied lebt;
- Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und keine Berechtigung zur Früh- oder Altersrente haben.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird ausbezahlt, wenn alle angeführten Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- die Arbeitslosigkeit besteht und mit dem Arbeitsamt wurde eine individuelle Leistungsvereinbarung geschlossen
- ISEE-Wert von maximal 5.000 Euro
- in den 12 Monaten vor Beendigung der Naspi darf die ASDI nicht mehr als sechs Monate bezogen worden sein sowie in den letzten fünf Jahren nicht länger als 24 Monate.
Das Arbeitslosengeld ASDI wird erhöht, wenn Kinder zu Lasten leben. Das Arbeitslosengeld ASDI kann aber maximal bis zu 75 Prozent der letzten bezogenen Naspi betragen. Die ASDI wird höchstens sechs Monate ab Beendigung der Naspi ausbezahlt. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung der Naspi online über die Patronate an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden.
Vereinbaren Sie auch rechtzeitig einen Termin für das Abfassen der ISEE-Erklärung. Die ISEE-Erklärung ist nämlich Voraussetzung zur Überprüfung des Anrechts.
Sprechstunden
In den Monaten Juli und August fallen einige Sprechstunden in den Orten aus. Infos dazu im Internet unter www.kvw.org/de/patronat-kvw-acli/sprechstunden/