Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Die Bediensteten, welche ein Einkommen aus abhängiger Arbeit beziehen, können um Familiengeld ansuchen, wobei 70 Prozent des Familieneinkommens aus lohnabhängiger Arbeit sein muss. Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert werden. Die Auszahlung bezieht sich immer auf den Zeitraum Juli bis Juni des darauf folgenden Jahres. Die Gesuche können laufend eingereicht werden, der Anspruch auf Familiengeld verjährt erst nach fünf Jahren.

FOTO: PIXELIO/HOFSCHLAEGERFOTO: PIXELIO/HOFSCHLAEGER

Anrecht auf Familiengeld haben:


ArbeitnehmerInnen, auch bei Krankheit, Mutterschaft, Lohnausgleich, Bezug des Arbeitslosengeldes ASPI, mini-ASPI, Naspi vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall, Bezug des Mobilitätsgeldes;
Werktätige, wenn sie bei TBC-Erkrankung die Versicherungsleistungen bekommen.

Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt. Um festzustellen, welcher Betrag an Familiengeld zusteht, muss die Zusammensetzung der Familie des Antragstellers erhoben werden. Folgende Personen bilden die Familiengemeinschaft:
der/die Antragsteller/in,
die Ehefrau/der Ehemann,
die Kinder und die diesen Gleichgestellten, bis zu 18 Jahre,
kinderreiche Familien mit mindestens vier Kindern unter 26 Jahren bekommen das Familiengeld bis 21 Jahre ausbezahlt,
die Kinder und diesen Gleichgestellten, die über 18 Jahre alt und arbeitsunfähig sind,
Geschwister sowie Neffen/Nichten und Enkel unter bestimmten Voraussetzungen,
die Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (wenn sie in einem Staat der Europäischen Union ansässig sind oder in einem Staat, der mit Italien eine internationale Konvention abgeschlossen hat),
als Großfamilie anerkannte Familiengemeinschaften.

Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend:
die Anzahl der Familienmitglieder, die Art der Zusammensetzung der Familie, die Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mit dem Einkommen 2015 angesucht werden.
Die Anträge können mit Hilfe der MitarbeiterInnen des Patronat KVW-ACLI ausgefüllt werden.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


Juli 2016
Überprüfung der Auszahlung der 14. Rentenrate
11. Juli
Einzahlung Sozialbeiträge für Hausangestellte
Sommer 2016
Verlängerung Familiengeld für Lohnabhängige ausbezahlt auf dem Lohnstreifen
1. September 2016 bis 31.
Dezember 2016: Verlängerung Familiengeld Region für das Jahr 2017
30. September 2016
Einzahlung des Jahresbeitrages der Hausfrauenrente
30. September 2016
regionaler Beitrag für Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Pflichtbeiträge Selbständige