KVW Aktuell
5 Promille für den KVW - 8 Promille der Kirche
Durch eine Unterschrift kann jede/r Steuerpflichtige fünf und acht Promille seiner Steuer zweckbestimmen, z.B. v dem KVW und der katholischen Kirche.
Die 5 und 8 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wem er sie zukommen lässt. Er braucht dafür lediglich die Steuernummer des KVW angeben (80006160214) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promilleanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden.