Sozialfürsorge
Neue Regelung für Altersteilzeit
Anrecht hat, wer in den nächsten drei Jahren in Alterrente gehen kann
Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist auch eine Regelung zur Altersteilzeit getroffen worden. Wer in den nächsten drei Jahren Anrecht auf die Altersrente hat, kann um Altersteilzeit ansuchen.
Anrecht auf eine Altersrente hat man in den Jahre 2016 und 2017 mit einem Lebensalter von 65/66 Jahren und sieben Monaten sowie 20 Versicherungsjahren.
Anrecht auf eine Altersrente hat man in den Jahre 2016 und 2017 mit einem Lebensalter von 65/66 Jahren und sieben Monaten sowie 20 Versicherungsjahren.
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Das Rentenalter muss innerhalb 31.12.2018 erreicht werden;
Die Beitragsvoraussetzungen müssen bereits angereift sein;
Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber wird die Vollzeit in Teilzeit umgewandelt;
Die Teilzeit muss zwischen 40 und 60 Prozent sein;
Genehmigung der Teilzeit durch Arbeitsamt mit Mitteilungspflicht INPS;
Bonus für den Arbeitnehmer in der Höhe von 33 Prozent der reduzierten Teilzeit;
Ersatzbeiträge für die verringerte
Arbeitszeit betreffend Rentenhöhe
Anfang März 2016 müssten die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Für das Jahr 2016 sind dafür 60 Millionen Euro vorgesehen, für die darauffolgende Jahre wird dieser Betrag teilweise erhöht. Es wird eine Rangliste der Berechtigten erstellt. Nähere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.