Sozialfürsorge

Verlängerung der Frührente für Frauen

Voraussetzungen wurden neu geregelt
Selbständige Arbeitnehmerinnen
im Privatsektor
Arbeitnehmerinnen der
öffentlichen Verwaltung
Beitragsvoraussetzungen 35 Jahre 35 Jahre 34 Jahre, 11 Monate, 16 Tage
Altersvoraussetzungen 58 Jahre und 3 Monate 57 Jahre und 3 Monate 57 Jahre und 3 Monate
Letzt-mögliches
Geburtstagsdatum
30.09.1957 30.09.1958 30.09.1958
Im Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Dauer der für Frauen vorgesehenen Frührente neu festgelegt. Ursprünglich war vorgeschrieben, dass die Rentenvoraussetzungen von 35 Dienstjahren, einem Lebensalter von 57 / 58 Jahren, das Einstiegsfenster von 12 oder 18 Monaten sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb Dezember 2015 für die Rentenberechtigung notwendig waren.
Nun gelten folgende Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten bei ausschließlicher lohnabhängigen Tätigkeit bzw. von 58 Jahren und drei Monaten bei einer selbständigen Tätigkeit. Diese Voraussetzungen müssen innerhalb 31.12.2015 angereift sein, um nach einer Wartezeit von 12 oder 18 Monaten Einstiegsfenster die Rente „opzione donna“ in Anspruch nehmen zu können. Für die folgenden Jahre ist die „opzione donna“ auch weiterhin möglich, wenn die finaziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen sind.
Mit der Rente „opzione donna“ wird die Rentenhöhe ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Berechnungsart hat eine Reduzierung der Rente von durchschnittlich etwa 30 Prozent zur Folge.

Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

No tax area für RentnerInnen

Steuerfreie Einkommen werden angehoben
Seit 1. Jänner 2016 werden die steuerfreien Einkommen für RentnerInnen angehoben. Für bis zu 75-Jährige wird die Rente bis zu 7.750 Euro im Jahr nicht besteuert. Für über 75-Jährige gilt das erhöhte Einkommen von 8.000 Euro im Jahr.
Eine maximale Steuererleichterung von zehn Euro im Monat ist dadurch möglich. Die Anwendung erfolgt automatisch durch die Rentenanstalt.