Sozialfürsorge

Neue Regelung für Altersteilzeit

Anrecht hat, wer in den nächsten drei Jahren in Alterrente gehen kann
Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist auch eine Regelung zur Altersteilzeit getroffen worden. Wer in den nächsten drei Jahren Anrecht auf die Altersrente hat, kann um Altersteilzeit ansuchen.
Anrecht auf eine Altersrente hat man in den Jahre 2016 und 2017 mit einem Lebensalter von 65/66 Jahren und sieben Monaten sowie 20 Versicherungsjahren.
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Das Rentenalter muss innerhalb 31.12.2018 erreicht werden;
Die Beitragsvoraussetzungen müssen bereits angereift sein;
Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber wird die Vollzeit in Teilzeit umgewandelt;
Die Teilzeit muss zwischen 40 und 60 Prozent sein;
Genehmigung der Teilzeit durch Arbeitsamt mit Mitteilungspflicht INPS;
Bonus für den Arbeitnehmer in der Höhe von 33 Prozent der reduzierten Teilzeit;
Ersatzbeiträge für die verringerte
Arbeitszeit betreffend Rentenhöhe
Anfang März 2016 müssten die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Für das Jahr 2016 sind dafür 60 Millionen Euro vorgesehen, für die darauffolgende Jahre wird dieser Betrag teilweise erhöht. Es wird eine Rangliste der Berechtigten erstellt. Nähere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Sozialfürsorge

Verlängerung der Frührente für Frauen

Voraussetzungen wurden neu geregelt
Selbständige Arbeitnehmerinnen
im Privatsektor
Arbeitnehmerinnen der
öffentlichen Verwaltung
Beitragsvoraussetzungen 35 Jahre 35 Jahre 34 Jahre, 11 Monate, 16 Tage
Altersvoraussetzungen 58 Jahre und 3 Monate 57 Jahre und 3 Monate 57 Jahre und 3 Monate
Letzt-mögliches
Geburtstagsdatum
30.09.1957 30.09.1958 30.09.1958
Im Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Dauer der für Frauen vorgesehenen Frührente neu festgelegt. Ursprünglich war vorgeschrieben, dass die Rentenvoraussetzungen von 35 Dienstjahren, einem Lebensalter von 57 / 58 Jahren, das Einstiegsfenster von 12 oder 18 Monaten sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb Dezember 2015 für die Rentenberechtigung notwendig waren.
Nun gelten folgende Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten bei ausschließlicher lohnabhängigen Tätigkeit bzw. von 58 Jahren und drei Monaten bei einer selbständigen Tätigkeit. Diese Voraussetzungen müssen innerhalb 31.12.2015 angereift sein, um nach einer Wartezeit von 12 oder 18 Monaten Einstiegsfenster die Rente „opzione donna“ in Anspruch nehmen zu können. Für die folgenden Jahre ist die „opzione donna“ auch weiterhin möglich, wenn die finaziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen sind.
Mit der Rente „opzione donna“ wird die Rentenhöhe ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Berechnungsart hat eine Reduzierung der Rente von durchschnittlich etwa 30 Prozent zur Folge.

Text: Elisabeth Scherlin