Sozialfürsorge
Verlängerung der Frührente für Frauen
Voraussetzungen wurden neu geregelt
Selbständige | Arbeitnehmerinnen im Privatsektor |
Arbeitnehmerinnen der öffentlichen Verwaltung |
|
Beitragsvoraussetzungen | 35 Jahre | 35 Jahre | 34 Jahre, 11 Monate, 16 Tage |
Altersvoraussetzungen | 58 Jahre und 3 Monate | 57 Jahre und 3 Monate | 57 Jahre und 3 Monate |
Letzt-mögliches Geburtstagsdatum |
30.09.1957 | 30.09.1958 | 30.09.1958 |
Im Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Dauer der für Frauen vorgesehenen Frührente neu festgelegt. Ursprünglich war vorgeschrieben, dass die Rentenvoraussetzungen von 35 Dienstjahren, einem Lebensalter von 57 / 58 Jahren, das Einstiegsfenster von 12 oder 18 Monaten sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb Dezember 2015 für die Rentenberechtigung notwendig waren.
Nun gelten folgende Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten bei ausschließlicher lohnabhängigen Tätigkeit bzw. von 58 Jahren und drei Monaten bei einer selbständigen Tätigkeit. Diese Voraussetzungen müssen innerhalb 31.12.2015 angereift sein, um nach einer Wartezeit von 12 oder 18 Monaten Einstiegsfenster die Rente „opzione donna“ in Anspruch nehmen zu können. Für die folgenden Jahre ist die „opzione donna“ auch weiterhin möglich, wenn die finaziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen sind.
Mit der Rente „opzione donna“ wird die Rentenhöhe ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Berechnungsart hat eine Reduzierung der Rente von durchschnittlich etwa 30 Prozent zur Folge.
Text: Elisabeth Scherlin
Nun gelten folgende Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten bei ausschließlicher lohnabhängigen Tätigkeit bzw. von 58 Jahren und drei Monaten bei einer selbständigen Tätigkeit. Diese Voraussetzungen müssen innerhalb 31.12.2015 angereift sein, um nach einer Wartezeit von 12 oder 18 Monaten Einstiegsfenster die Rente „opzione donna“ in Anspruch nehmen zu können. Für die folgenden Jahre ist die „opzione donna“ auch weiterhin möglich, wenn die finaziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen sind.
Mit der Rente „opzione donna“ wird die Rentenhöhe ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Berechnungsart hat eine Reduzierung der Rente von durchschnittlich etwa 30 Prozent zur Folge.
Text: Elisabeth Scherlin