KVW Aktuell

Teil der Steuer für guten Zweck

5 und 8 Promille zuweisen


Werner AtzWerner Atz

Und täglich grüßt das Murmeltier, könnte einen fast schon in den Sinn kommen, wenn wieder die Zweckbestimmung der 5 und 8 Promille bei der Steuererklärung zum Thema wird. Ja, kaum zu glauben, aber es ist bereits ein Jahr vergangen und wir stehen wiederum vor der Abfassung unserer Steuererklärung. Die 5 Promille sind keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft der gemeinnützigen Organisationen. Die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille ist eine Chance und eine Wertschätzung gegenüber diesen Organisationen, welche sich für die Mitmenschen und die Bevölkerung einsetzen. Im Leben bekommt man nichts geschenkt, sagt ein Sprichwort. Aber mit dem 5 und 8 Promille können wir etwas geben und etwas tun - einen kleinen Teil unserer gezahlten Steuer einen guten Zweck zukommen zu lassen.
Sie können gemeinnützige Vereine in ihrer Tätigkeit unterstützen. Es kostet nichts, außer sich die Zeit zu nehmen bei der Steuererklärung die Steuernummer jenes Vereines anzugeben, welcher aus ihrer Sicht „Gutes“ bewirken kann.
Eine dieser Organisationen ist der KVW. Für den KVW ist es ein großes Anliegen, Mitglieder und Personen zu motivieren diesen kleinen Anteil des persönlichen Steueraufkommens sozialen Anliegen im KVW in Südtirol zukommen zu lassen. Einerseits um soziale Projekte finanzieren zu können, auf der anderen Seite aber auch um den Stellenwert des Sozialen in unserer Gesellschaft unter Beweis zu stellen.
Durch Ihre Unterschrift stärken Sie das Soziale in Südtirol. Aus diesem Grunde habe ich bereits letztes Jahr in meiner Steuererklärung die 8 Promille für die katholische Kirche und die 5 Promille für den KVW unterschrieben. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen. Unterschreiben Sie zugunsten des KVW. Es kostet Sie nur ein paar Sekunden für die Unterschrift und bewirkt viel.

Text: Werner Atz

KVW Aktuell

Grenzpendler informieren sich

Neue Bestimmungen bei Krankenversicherung und Besteuerung
Über 500 Grenzpendler des oberen Vinschgaus trafen sich auf Einladung des KVW Bezirks Vinschgau und der Arbeitsstelle für Südtiroler in der Welt zur Grenzpendlertagung. Dabei standen die Krankenversicherung und die Neuerungen bei der Steuergesetzgebung auf der Tagesordnung.

Anna Mittermair (l.) im Gespräch mit GrenzpendlernAnna Mittermair (l.) im Gespräch mit Grenzpendlern

Seit Beginn dieses Jahres müssen Grenzpendler, wenn sie sich freiwillig in die Gesundheitsversicherung in Italien einschreiben, dafür auch einen Beitrag leisten. Das Gesundheitsministerium hat die Regionen darüber bereits informiert. Auf der Grenzpendlertagung erklärte Anna Mittermair, stellvertretende Direktorin der Abteilung Leistungen im Gesundheitsbezirk Meran, das Vorgehen. Grenzpendler haben die Wahlmöglichkeit, sich in der Schweiz krankenversichern zu lassen oder sich in Italien freiwillig in die Gesundheitsversicherung eintragen zu lassen. Falls sie sich für die Eintragung in Italien entscheiden, muss – und das ist neu – dafür ein Beitrag bezahlt werden. Dieser ist nach Einkommen gestaffelt und liegt zwischen 387 und maximal 2788 Euro pro Jahr. Mittermair erklärte, dass dies sowohl Grenzpendler als auch Rentner betreffe, die ausschließlich eine Schweizer Rente beziehen. Mittermair empfahl den Grenzpendlern sich möglichst bald bei einem Gesundheitssprengel zu melden, um die Eintragung zu veranlassen. Es braucht dafür auch die Unterlagen über das Einkommen, da die Höhe des zu bezahlenden Beitrags vom Einkommen abhängt. Die genaue Berechnung erfolgt dann sobald das Einkommen 2015 bekannt ist, z.B. die Steuererklärung vorliegt. Die Eintragung in die italienische Gesundheitsversicherung ist auf alle Fälle zu machen, auch wenn die blaue Gesundheitskarte noch länger gültig ist.Steuerliche Neuerungen kommen auf die Grenzpendler zu, die bisher keine Steuererklärung in Italien machen mussten. Dies galt für jene Grenzpendler, die innerhalb von 20 km ab der Italienisch-Schweizer-Grenze ansässig sind, erläuterte der Parlamentarier Albrecht Plangger. Bisher wurde ihr Einkommen nur in der Schweiz versteuert, die Vinschger Gemeinde erhielt einen Steuerausgleich. Zukünftig werden die Grenzpendler – so Plangger – im Staat wo sie arbeiten und im Staat wo sie den Wohnsitz haben, besteuert.
KVW Patronatsmitarbeiter Roland Pircher, der die erste Ansprechperson für Grenzpendler in Fragen der sozialen Vor- und Fürsorge ist, gab einige Informationen zu Kindergeld, Rentenabsicherung, Voucher und Arbeitslosengeld.
Die Organisatoren Erich Achmüller (Südtiroler in der Welt) und KVW Bezirksvorsitzender Heinrich Fliri zeigten sich überzeugt, dass diese jährliche Tagung für die Grenzpendler nach wie vor sehr wichtig sei. Landesrätin Martha Stocker dankte für die Betreuung der Grenzpendler und die Organisation der Tagung.

Text: Ingeburg Gurndin