KVW Aktuell

5 Promille für den KVW - 8 Promille der Kirche

Durch eine Unterschrift kann jede/r Steuerpflichtige fünf und acht Promille seiner Steuer zweckbestimmen, z.B. dem KVW und der katholischen Kirche.

Die 5 und 8 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wem er sie zukommen lässt. Er braucht dafür lediglich die Steuernummer des KVW angeben (80006160214) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promilleanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden.

KVW Aktuell

Botschaften auf Tassen

Mit beschrifteten Tassen haben die Frauen im KVW auf den Sonntagsschutz aufmerksam gemacht.

Anlässlich des Internationalen Tags des freien Sonntags am 3. März haben die Frauen im KVW beschriftete Tassen hergestellt. Die Botschaft auf den Tassen ist eindeutig: der freie Sonntag soll geschützt bleiben, der Sonntag gehört der Familie, am Sonntag soll nicht eingekauft werden.
Der Sonntagsschutz ist den Frauen im KVW ein großes Anliegen. Heuer verteilen sie rund um den 3. März, dem Tag des freien Sonntags, Teetassen mit Aufschriften wie „Einkaufen am Sonntag ist nicht alles“ oder „Sonntag: Zeit für Familie, Gott, Menschen“.
Auswirkungen der Liberalisierung

Der Sonntag droht - seit der italienweiten, vollkommenen Liberalisierung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen - auch in Südtirol immer mehr zu einem „normalen Arbeitstag“ zu werden. Die Frauen im KVW möchten mit ihrer Aktion zum Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März auf diese negative Entwicklung aufmerksam machen. Die Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten hat bewirkt, dass der Sonntag seine Bedeutung als Tag des Herrn, als Tag der Ruhe und Tag für die Familie fast verloren hat.
Negative Entwicklung

Die Frauen im KVW möchten mit ihrer Aktion zum Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März auf diese negative Entwicklung aufmerksam machen. „Wir brauchen den Sonntag und er muss gesetzlich geschützt werden, damit wir Zeit für Familie, für die Gemeinschaft, für Freunde und für uns haben“, findet die KVW Landesvorsitzender Helga Mutschlechner Holzer.
Seit dem Jahre 321

Der Internationale Tag des Freien Sonntags wurde in Anlehnung an das Datum, an dem Kaiser Konstantin der Große im Jahre 321 den Sonntag zum Ruhetag erklärte, auf den 3. März gelegt. In diesem Jahr fiel dieser Aktionstag auf einen Donnerstag.

Text: Ingeburg Gurndin