Sozialfürsorge

Keine Rentenerhöhnung 2016

Fehlende Inflationsanpassung sorgt für Enttäuschung
Mindestrente NISF/INPS 2016
1.1.2015
provisorischer monatlicher
Betrag
+ 0,3
1.1.2015
endgültiger
monatlicher
Betrag
+ 0,2 %
1.1.2016
provisorischer monatlicher
Betrag
+ 0,0 %
Aus der allgemeinen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Sonderfonds der Bauern, Handwerker und Kaufleute
502,38 Euro

501,88 Euro

501,88 Euro
Jene RentnerInnen, die eine Inflationsanpassung der Rente im Jahre 2016 erwartet haben, werden enttäuscht. Es gibt nämlich gar keine für RentnerInnen bis zum dreifachen der Mindestrente bzw. über das sechsfache der Mindestrente. Es müssen auch 0,1 Prozent der im Jahre 2015 ausbezahlten Renten zurückbezahlt werden, da die provisorische Inflationsanpassung des letzten Jahres in der Höhe von 0,3 Prozent nicht bestätigt und mit 0,2 Prozent festgelegt wurde.
Im Monat Jänner fällt daher auch die Rente geringer aus, da die Ausgleichszahlung vom Renteninstitut einbehalten wird.
Beispiel: Im Jahre 2015 wurde die monatliche Rente in der Höhe von 1.400 Euro ausbezahlt. Ab Jänner 2016 steht nur 1.398,60 Euro monatlich zu und im Monat Jänner 2016 wird auch der Betrag von 18,20 Euro abgezogen.

TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Tagelöhner haben bei Kündigung oder bei Saisonsende Anrecht auf ein Arbeitslosengeld. Die Anträge dafür können über das Patronat KVW-ACLI gestellt werden.
Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
Im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt können auch andere Tätigkeiten als Lohnabhängiger).
Höhe
Das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für maximal der gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
Der Antrag muss ab Jänner bis spätestens 31. März 2016 für den Zeitraum Jahr 2015 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig. Der Antrag muss telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS mit Hilfe des Patronats weitergeleitet werden.
Notwendige Unterlagen:
Auskunft über die Arbeitstätigkeit im Jahre 2015
gültige Identitätskarte und Steuernummer
IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Auszahlung
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2014 und 2013 aller Familienmitglieder.

TEXT: Elisabeth Scherlin