Sozialfürsorge

Ab Jänner 2016 später in Rente

In den Jahren 2016 und 2017 gelten im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Zugangsvoraussetzungen für den Bezug der Rente.
Voraussetzungen für die Altersrente
Alter Beiträge
Frauen in der Privatwirtschaft 65 Jahre + 7 Monate mindestens 20 Beitragsjahre

(es sind Ausnahme­regelungen vorgesehen)
Männer in der Privatwirtschaft 66 Jahre + 7 Monate
Öffentliche Angestellte
(Frauen und Männer)
66 Jahre + 7 Monate
Selbständige Frauen 66 Jahre + 1 Monat
Selbständige Männer 66 Jahre + 7 Monate
gültig für Versicherte mit einem Beitrag vor 31.12.1995
Voraussetzungen für die Frührente (ehemals Dienstaltersrente)
Geschlecht Beiträge
Frauen 41 Jahre + 10 Monate
Männer 42 Jahre + 10 Monate
gültig für Versicherte mit einem Beitrag vor 31.12.1995
Bereits während des Arbeitslebens ist wichtig zu überprüfen, ob und in welcher Form Versicherungsbeiträge eingezahlt werden. Zahlreiche finanzielle Leistungen hängen nämlich davon ab - so zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Familiengeld und sogar die spätere Rente! Wenden Sie sich deshalb an das Patronat KVW-ACLI für ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie folgende Unterlagen mit: gültige Identitätskarte und Steuernummer, Kopie des Arbeitsbüchleins (falls vorhanden), Entlassungsschein (sog. „foglio di congedo“, wenn der Militärdienst abgeleistet wurde), bei Frauen Steuernummerkärtchen der Kinder, wenn zum Zeitpunkt der Geburt keine Arbeitsverhältnis vorhanden war und Versicherungskarten bei Arbeitsverhältnissen im Ausland.

TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Mitteilungspflichten

Mitteilungspflichten bei Bezug des Arbeitslosengeldes NASPI
Nach Antragstellung des Arbeitslosengeldes müssen bestimmte Ereignisse an die Versicherungsanstalt NISF/INPS auch mittels Patronat mitgeteilt werden. Wird die Frist von 30 Tagen ab Antragstellung, falls die Situation schon bei Antragstellung bestand bzw. ab Eintritt des Ereignisses nicht eingehalten, verfällt das Anrecht auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes.
Die Mitteilungspflicht gilt bei:
Beginn einer selbständigen Tätigkeit mit Angabe des voraussichtlichen Einkommens; Beispiel: Tätigkeit mit MwSt. -Nummer, freier Mitarbeiter, Voucher.
Auswanderung wegen Arbeitssuche oder anderen Gründen.
Auch Änderungen von Wohnsitz und Bank- oder Postdaten müssen mitgeteilt werden.
Mitteilungspflicht bei Bezug des Familiengeldes der Region und/oder des Landes
Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder das Familiengeld der Region, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in eine stationäre Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr