Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld


Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern und kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das über den Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt und bezogen werden.
Voraussetzungen
mindestens drei minderjährige Kinder
AntragstellerIn muss italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein
der ISEE-Wert darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, 10.673,64 Euro nicht übersteigen. Je nach Familienzusammensetzung, Erwerbstätigkeit und Vermögen verändert sich die ISEE-Obergrenze.
Wie hoch ist das Familiengeld?
maximaler Jahresbetrag 1.836,90 Euro
Wann muss der Antrag gestellt werden?
innerhalb 31. Jänner 2016 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2015
Notwendige Unterlagen
ISEE-Erklärung ausgestellt von CAF – für Terminvereinbarung und die notwendigen Unterlagen siehe
www.kvw.org
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
registrierter Mietvertrag mit den Mietkosten ohne Nebenspesen
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.
Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Mutterschaft ab achtem Schwangerschaftsmonat
Ich bin schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 30. Dezember 2015. Die Schwangerschaft verläuft ohne „größere“ Probleme und ich möchte bis einen Monat vor der Geburt arbeiten. Was muss ich tun?
Bei einer flexiblen Mutterschaft läuft die obligatorische Mutterschaft einen Monat vor der Geburt und vier Monate nach der Geburt.
Der Antrag um flexible Mutterschaft muss spätestens zwei Monate vor errechnetem Geburtstermin an die Versicherungsanstalt NISF/INPS und dem Arbeitgeber eingereicht werden. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
- ärztliches Zeugnis von dem mit dem Sanitätsbetrieb konventionierten Frauenarzt innerhalb Ende des siebten Schwangerschaftsmonats ausgestellt,
- Bestätigung des Arbeitsmediziners, dass bei einer Arbeitstätigkeit im achten Schwangerschaftsmonat kein Risiko für Mutter und Kind besteht; wurde vom Betrieb kein Arbeitsmediziner ernannt, muss eine Selbsterklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden
- ärztliches Zeugnis mit errechnetem Geburtstermin
- letzter Lohnstreifen, Identitätskarte und Steuernummer der Antragstellerin.
Rentenerhöhung bei Arbeitstätigkeit nach Rentenbeginn
Ich bin seit 2007 in Pension und habe in den Jahren 2010 und 2011 als Aushilfe in einem Handwerksbetrieb gearbeitet. Ich habe einen Lohnstreifen erhalten. Nun hat mir ein Freund erzählt, dass ich Anrecht auf eine Rentenerhöhung hätte. Stimmt das?
Ja, laut Ihren Informationen haben Sie Anrecht auf einen Rentenzuschlag. RenteninhaberInnen, die nach der Dienstalters- oder Altersrente noch eine Arbeitstätigkeit ausgeübt und somit Pensionsbeiträge eingezahlt haben, können nach fünf Jahren ab Rentenbeginn oder letztem Rentenzuschlag einen Antrag um Rentenerhöhung einreichen. Bei Erreichen des Rentenalters kann man ausnahmsweise den Antrag um Rentenzuschlag nach zwei Jahren einreichen. Für den Antrag um Rentenzuschlag, der über das Patronat KVW-ACLI eingereicht werden muss, sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers und des Ehepartners, Angabe des Zivilstandes, letzte persönliche Steuererklärung und jene des Ehepartners.
Anrecht auf Hinterbliebenenrente
Ich bin eine 70-jährige Rentnerin und beziehe eine Rente in der Höhe von monatlich 605 Euro netto. Mein Mann ist jetzt über 80 Jahre alt und sehr altersgebrechlich. Manchmal stell ich mir vor, was sein wird, wenn er nicht mehr da ist. Habe ich bei Todesfall Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente und wenn ja, in welcher Höhe? Die Rente meines Mannes ist etwa 950 Euro netto im Monat.
Als verheiratetes Paar haben Sie Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente. Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenrente in der Höhe von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen berechnet. Besteht ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 19.593,21 Euro, wird die Hinterbliebenenrente um 25 Prozent oder 40 oder 50 Prozent gekürzt. Je höher das steuerpflichtige Einkommen des Hinterbliebenen ist, umso geringer ist die Hinterbliebenenrente. Als steuerpflichtiges Einkommen werden nicht die selbstbewohnte Eigentumswohnung, Abfertigung, der Betrag der Hinterbliebenenrente und ab 1993 Nachzahlungen, die der Sonderbesteuerung unterliegen, gezählt.
Das Anrecht auf Hinterbliebenenrente besteht auch bei einer gerichtlichen Trennung. Bei Scheidung wird die Hinterbliebenenrente nur dann genehmigt, wenn der Hinterbliebene Anrecht auf Unterhaltszahlungen hat, die im Scheidungsurteil festgelegt wurden. Lebensgefährten haben kein Anrecht auf Hinterbliebenenrente.
Minderjährige Kinder, Oberschüler bis zum 21. Lebensjahr, Universitätsstudenten bis zum 26. Lebensjahr sowie arbeitsunfähige Kinder haben auch Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente, wenn ein Elternteil verstirbt.
Der Antrag um Hinterbliebenenrente wird über das Patronat gestellt. Notwendige Unterlagen: Totenschein sowie Steuernummer des Verstorbenen, Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers, Rentendaten des Verstorbenen, Hochzeitsdatum, letzte Steuererklärung des Antragstellers und Verstorbenen, IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung.
Niedere Renten für die Frauen
Der 30. Oktober 2015 wurde zum „Equal Pension Day“ erklärt. Ich bin über die veröffentlichten Rentendaten erschrocken. 2014 bekamen Frauen durchschnittlich 13.971 Euro, Männer hingegen durchschnittlich 21.081 Euro. Betroffen macht mich dies besonders, weil ich nach der Geburt des zweiten Kindes mein Arbeitsverhältnis aufgelöst habe und nun seit zwei Jahren nicht mehr rentenversichert bin. Bin ich schon in die Falle der Altersarmut getappt?
Zeiten ohne Rentenabsicherung sind Lücken in der Altersvorsorge. Es gibt aber Möglichkeiten, bei Mutterschaft, Pflege von Familienangehörigen und Teilzeitarbeit auch eigenverantwortlich Altersvorsorge aufzubauen. Ob in die staatlich öffentliche Rentenkasse gezahlt wird oder in einen Zusatzrentenfonds hängt von der individuellen Situation ab. Ob und in welcher Höhe die Region Trentino-Südtirol Beiträge gewährt für Erziehungszeiten oder Pflegezeiten, kann in einem Beratungsgespräch im Patronat abgeklärt werden.
Der Beitrag für nicht arbeitende Elternteile mit einem Kind unter drei Jahren wird unabhängig vom Einkommen in der Höhe der getätigten Rentenbeiträge entrichtet und kann maximal 7.000 Euro für freiwillige Rentenbeiträge und bis zu 3.500 Euro beim Aufbau einer Zusatzrente betragen. Werden pflegebedürftige Familienmitglieder mit Pflegestufe 2, 3 oder 4 betreut, wird ein jährlicher Höchstbeitrag von 4.000 Euro gewährt.