Sozialfürsorge
Staatliches Familiengeld
Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern und kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das über den Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt und bezogen werden.
Voraussetzungen
mindestens drei minderjährige Kinder
AntragstellerIn muss italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein
der ISEE-Wert darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, 10.673,64 Euro nicht übersteigen. Je nach Familienzusammensetzung, Erwerbstätigkeit und Vermögen verändert sich die ISEE-Obergrenze.
Wie hoch ist das Familiengeld?
maximaler Jahresbetrag 1.836,90 Euro
Wann muss der Antrag gestellt werden?
innerhalb 31. Jänner 2016 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2015
Notwendige Unterlagen
ISEE-Erklärung ausgestellt von CAF – für Terminvereinbarung und die notwendigen Unterlagen siehe
www.kvw.orggültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
registrierter Mietvertrag mit den Mietkosten ohne Nebenspesen
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.
Text: Elisabeth Scherlin