KVW Aktuell
Endlich 18!
JungbürgerInnenfeier in Lana
Die Marktgemeinde Lana organisierte zusammen mit dem JUX, dem Lananer Jugendbeirat, dem Jugenddienst Lana-Tisens sowie der KVW Jugend, in diesem Jahr eine Jungbürgerfeier für die Jahrgänge 1996 und 1997, um gemeinsam die Volljährigkeit der Jugendlichen zu feiern.
Die Marktgemeinde Lana organisierte zusammen mit dem JUX, dem Lananer Jugendbeirat, dem Jugenddienst Lana-Tisens sowie der KVW Jugend, in diesem Jahr eine Jungbürgerfeier für die Jahrgänge 1996 und 1997, um gemeinsam die Volljährigkeit der Jugendlichen zu feiern.
Andreas Pircher, Lana
Ein leckeres Buffet sowie erfrischende Getränke sorgten gemeinsam mit dem Auftritt der Live-Band „Helden der Zeit“ für eine lockere und angenehme Atmosphäre. Der Lananer Bürgermeister Harald Stauder nutzte die Gelegenheit den Gefeierten zur Volljährigkeit zu gratulieren und ihnen ein paar richtungsweisende Worte mit auf den Weg zu geben. Ziel war es neben dem feierlichen Aspekt auch darauf hinzuweisen, dass es an den Jugendlichen liege, ihr Leben zu gestalten und zugleich Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Dazu wurde ein spannendes Activity-Kabarett vorbereitet, in welchem verschiedene Szenen aus dem Alltag der Jugendlichen nachgespielt und von Andreas Pircher auf rechtliche Aspekte hin untersucht wurden. Die Aufklärungsarbeit umfasste unter anderem die Themen Alkohol und Sexualität, aber auch das Thema Führerschein sowie der gewissenhafte Umgang mit Social Media Netzwerken. Ein weiterer Höhepunkt des Abends bestand in der Verlosung von insgesamt fünf Fahrsicherheitstraining-Gutscheinen, welche vom Safety Park in Bozen gesponsert wurden.
Mit der Volljährigkeit erlangt der italienische Staatsbürger die volle Handlungsfähigkeit, sprich die Fähigkeit Rechtshandlungen vorzunehmen und Rechtsfolgen herbeizuführen, also die Fähigkeit Rechte zu begründen und Pflichten einzugehen. Die Handlungsfähigkeit ist von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Letztere ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und wird meistens mit der Geburt begründet. Der volljährige Staatsbürger ist nicht mehr der elterlichen Gewalt unterworfen. Verträge, die abgeschlossen werden, sind rechtsgültig, eine Annullierung, wie sie bei von Minderjährigen abgeschlossenen Verträgen evtl. vorgenommen werden kann, ist nicht mehr vorgesehen. Er erwirbt das aktive (Recht zu wählen) und passive Wahlrecht (Recht gewählt zu werden), wobei der Vollständigkeit halber angemerkt wird, dass das Recht zur Wahl des Senates erst mit 25 Jahren besteht und es auch beim passiven Wahlrecht einige spezielle Altersbeschränkungen gibt, so kann man erst mit 25 Jahren in die Abgeordnetenkammer und mit 40 Jahren in den Senat gewählt werden. Im Bereich des Strafrechtes bedingt die Volljährigkeit den Übergang der Zuständigkeit vom Jugendgericht zum Landesgericht.
Was ist Volljährigkeit?
Es gibt Grund zur Freude, endlich kann man alleine über die Gestaltung seines Lebens entscheiden und alle rechtlichen Entscheidungen treffen. Doch was genau heißt es „volljährig“ zu werden? Was ändert sich in rechtlicher Hinsicht?Mit der Volljährigkeit erlangt der italienische Staatsbürger die volle Handlungsfähigkeit, sprich die Fähigkeit Rechtshandlungen vorzunehmen und Rechtsfolgen herbeizuführen, also die Fähigkeit Rechte zu begründen und Pflichten einzugehen. Die Handlungsfähigkeit ist von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Letztere ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und wird meistens mit der Geburt begründet. Der volljährige Staatsbürger ist nicht mehr der elterlichen Gewalt unterworfen. Verträge, die abgeschlossen werden, sind rechtsgültig, eine Annullierung, wie sie bei von Minderjährigen abgeschlossenen Verträgen evtl. vorgenommen werden kann, ist nicht mehr vorgesehen. Er erwirbt das aktive (Recht zu wählen) und passive Wahlrecht (Recht gewählt zu werden), wobei der Vollständigkeit halber angemerkt wird, dass das Recht zur Wahl des Senates erst mit 25 Jahren besteht und es auch beim passiven Wahlrecht einige spezielle Altersbeschränkungen gibt, so kann man erst mit 25 Jahren in die Abgeordnetenkammer und mit 40 Jahren in den Senat gewählt werden. Im Bereich des Strafrechtes bedingt die Volljährigkeit den Übergang der Zuständigkeit vom Jugendgericht zum Landesgericht.