Sozialfürsorge

Das Arbeitslosengeld (NASpl)

Bei Saisonsende Antrag beim Patronat stellen
Seit 1. Mai 2015 ist das neue Arbeitslosengeld NASpI in Kraft.
Voraussetzungen
- unfreiwillige Arbeitsbeendigung (Ausnahme sind unter anderem: Beendigung befristetes Arbeitsverhältnis, Selbstkündigung innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot ablehnt, dessen Arbeitsplatz mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt ist und/oder nicht innerhalb 80 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist)
- 13 Beitragswochen in den letzten vier Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung
- 30 Arbeitstage innerhalb zwölf Monaten vor Arbeitsbeendigung
- Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt – abzugeben beim zuständigen Arbeitsamt.
Dauer
- Die Auszahlungsdauer der NASpI ist individuell und hängt von der Arbeitszeit in den letzten vier Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung ab. Dabei werden Arbeitszeiten, die bereits Voraussetzung für den Bezug einer Arbeitslosenentschädigung waren, grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ansonsten wird die Dauer der NASpI laut folgender Faustregel errechnet: die zu berücksichtigenden Beitragszeiten in den letzten vier Jahren vor Arbeitsbeendigung dividiert durch zwei.
- Die NASpI kann daher bis zu zwei Jahren ausbezahlt werden, ab dem Jahre 2017 ist eine Höchstdauer von einem Jahr und sechs Monaten vorgesehen.
Höhe
Das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 75 Prozent der durchschnittlichen Monatsentlohnung der letzten 24 Monate ausbezahlt, wenn die Entlohnung niedriger ist als 1.195 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, wird auf die Differenz der Prozentsatz von 25 Prozent angewandt. Im Jahre 2015 gilt der Maximalbetrag von 1.300 Euro brutto im Monat an Arbeitslosengeld NASpI.
Ab dem vierten Bezugsmonat der Arbeitslosigkeit wird die Naspi um drei Prozent für jedes weitere Monat der Arbeitslosigkeit gekürzt.
Antrag
Möchte man den frühestmöglichen Beginn des Arbeitslosengeldes beantragen, so ist innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung der Antrag um NASpI telematisch beim Patronat zu machen. Wird der Antrag nach dem achten Tag der Arbeitsbeendigung eingereicht, so beginnt das Arbeitslosengeld ab dem darauffolgenden Tag der Antragstellung.
Notwendige Unterlagen
- gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
- Eintragung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt
- IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung
- Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers
- falls Familiengeld beantragt wird, Steuererklärungen aller Familienmitglieder fürs Einkommensjahr 2014 (auch die Eigentumswohnung muss als steuerrechtliches Einkommen angegeben werden) sowie Steuernummer aller Familienmitglieder
- bei Arbeitstätigkeit im Ausland Formblatt E301 / PD U1(kann nachgereicht werden).

Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

14. Rentenrate - Gesetz 127/2007

Wer vor dem 1. Jänner 1952 geboren ist, hat Anrecht auf die 14. Rentenrate, wenn das persönliche Einkommen von 10.290,86 Euro nicht überschritten wird. Das Einkommen des Ehepartners muss zwar im Antrag angegeben werden, wird aber für die Berechtigung nicht mitberücksichtigt!
Die Höhe der 14. Rentenrate hängt von den Versicherungsjahren ab.
Für die Auszahlung des Zusatzbetrages muss ein Antrag gestellt werden. Bei Genehmigung erfolgt die jährliche Auszahlung mit der Juli-Rate.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
- persönliche gültige Identitätskarte und Steuernummer sowie jene des Ehepartners
- Angabe Zivilstand mit Datum der Hochzeit oder Trennung oder Scheidung oder Todesdatum des Ehepartners
- persönliche Steuererklärung bzw. steuerrechtliche Einkommen einschließlich Eigentumswohnung, Fruchtgenuss, Nettozinsen 2014 usw. sowie jene des Ehepartners.
Arbeit­nehmerInnen Selbständige 14. Rentenrate im Jahre 2015
Beitragsjahre
bis zu 15 Jahren bis zu 18 Jahre 336 Euro
über 15 bis zu 25 Jahren über 18 bis zu 28 Jahren 420 Euro
über 25 Jahre über 28 Jahre 504 Euro