Sozialfürsorge

RED-Erklärungen


Mehrere RentnerInnen erhalten eine Aufforderung seitens der Rentenanstalt NISF/INPS, die Einkommen zuzüglich der Rente mitzuteilen. Die angegeben Fälligkeiten müssen berücksichtigt werden. Für die telematische Übermittlung der Einkommen ist die Steuerabteilung CAF KVW Service zuständig. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Informationen unter www.kvw.org.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Herbst 2015
RED-Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS
Saisonsende 2015
Eintragung Arbeitsservice - Antrag NASpl im Patronat
1. September bis 31. Dezember 2015
Verlängerung Familiengeld Region für das Jahr 2016
30. September 2015
Beitrag für Erziehsungszeiten Pflichtbeiträge Selbständige