KVW Aktuell

Alt werden in Südtirol

Ich bewahre mir ein selbstbestimmtes Leben
Frau L. M., 70 Jahre alt, Witwe, ist nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause. Ihre Kinder leben aus beruflichen und familiären Gründen nicht in der Nähe und können deshalb ihre Mutter nur am Wochenende besuchen. Frau L. M. fühlt sich unsicher, etwas einsam und macht sich Gedanken, was sie unternehmen muss, damit sie so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und unabhängig bleiben kann. In der Folge einige Anregungen:


So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und unabhängig bleiben ist das Ziel der älteren Generation.So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und unabhängig bleiben ist das Ziel der älteren Generation.

Adaptierung der eigenen Wohnung an die altersbedingten Bedürfnisse. Die Arche im KVW bietet eine Beratung dazu an.
Anmieten einer Seniorenwohnung des Wohnbauinstitutes oder einer Stiftung, in manchen Orten auch der Gemeinde
Mensa für Senioren: Es gibt sie an größeren Ortschaften und sie stehen Personen ab dem sechzigsten Lebensjahr offen. Gegen eine Kostenbeteiligung wird ein seniorengerechtes Essen in der Gesellschaft von anderen Senioren geboten.
Seniorenclub vor Ort: Er ist ein Ort der Begegnung, der Unterhaltung und der Beratung für ältere Menschen. Er bietet verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten wie Vorträge, Ausflüge, Gymnastik, Ferienaufenthalte, gemütliches Beisammensein u. a. an.
Essen auf Rädern: Über die Hauspflege eines Sozialsprengels können Personen ab dem sechzigsten Lebensjahr die Zustellung einer warmen Mahlzeit am Tag beantragen. Der Nutzer beteiligt sich am festgelegten Tarif im Rahmen seines Einkommens und Vermögens.
Hausnotruf: Beim Weißen Kreuz kann ein Gerät angefordert werden, das den Benutzer im Notfall durch Tastendruck direkt mit der Notfallzentrale des Weißen Kreuzes in Verbindung setzt. Allein-Wohnenden über 65 Jahren wird aus bestätigten Gründen auch ein monatlicher Zuschuss von den Sanitätsbetrieben gewährt.
In vielen Gemeinden leisten Freiwillige - so die Mitglieder des Vereins „Volontariat“ in Bruneck - für einige Stunden Gesellschaft, plaudern, lesen vor, begleiten beim Spaziergang, erledigen Besorgungen …
Sollte Frau L. M. aber aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sein, welche Formen der Unterstützung werden ihr dann geboten?
Beim zuständigen Sozialsprengel kann der Hauspflegedienst gegen Bezahlung nach Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Hauspflege im Bezirk Pustertal sind beispielsweise: Transport und Begleitung, Hilfe bei der Haushaltsführung, Körperpflege, sozialpädagogische Tätigkeiten.

Es gibt noch andere Anbieter von Pflegediensten, die oft auch in Vereinbarung mit einer Bezirksgemeinschaft stehen.
Der Hauskrankenpflegedienst betreut krankenpflegerisch zu Hause und wird vom jeweiligen Gesundheitssprengel in enger Abstimmung mit dem Sozialsprengel angeboten.
Bezug einer Seniorenwohnung mit der Möglichkeit der Betreuung bei Bedarf: Diese Form muss in den kommenden Jahren im ganzen Land allen Senioren und Seniorinnen, unabhängig vom Einkommen, grundsätzlich angeboten werden. Jeder muss seinem Einkommen und Vermögen entsprechend für die Miete der seniorengerechten Wohnung, der Bereitschaft von Diensten und den effektiv genutzten Diensten aufkommen. Die bisherige vom Gesetz vorgesehene Form des betreuten Wohnens muss also weiterentwickelt und den neuen Bedürfnissen angepasst werden.
Hilfsmittel für die Pflege: Bei einer Invalidität von mindestens 34 Prozent und einer ärztliche Verschreibung besteht das Anrecht auf kostenlose Hilfsmittel z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, orthopädische Schuhe. Der entsprechende Antrag muss an das Amt für Zivilinvaliden gestellt werden. Auskunft und Hilfestellung gibt der Sozialsprengel.
Anstellung einer privaten Pflegekraft (Badante).
Tagespflege in einem Wohn- und Pflegeheim für Senioren: Es besteht die Möglichkeit je nach Bedarf den halben oder den ganzen Tag im Seniorenheim zu verbringen. Die Besucher der Tagesstätte nehmen am Alltag im Seniorenheim teil und nehmen dort auch die Mahlzeiten ein.
Kurzzeitpflege in einem Wohn- und Pflegeheim für Senioren: Für eine vereinbarte Zeit werden pflegebedürftige Senioren in einem Wohn- und Pflegeheim aufgenommen. Dieser Dienst wurde zur zeitweiligen Entlastung von pflegenden Angehörigen oder privaten Pflegekräften eingerichtet.
„Bäuerinnen Seniorenbetreuung”: Senioren wird die Möglichkeit geboten, für einen bestimmten, individuell festzulegenden Zeitraum bei einer gastgebenden Familie auf einem Bauernhof oder im ländlichen Raum zu leben und eine erforderliche Betreuung zu bekommen.
Stationäre Aufnahme in einem Wohn- und Pflegeheim für Senioren, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Wer mindestens zwei Stunden täglich im Wochendurchschnitt und für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten auf fremde Hilfe für das täglichen Leben angewiesen ist, gilt als pflegebedürftig und kann beim zuständigen Sprengel das Pflegegeld beantragen. Die Höhe desselben richtet sich nach dem Pflegebedarf, der in vier Stufen gegliedert ist. Ein eigenes Einstufungsteam legt die Pflegestufe fest. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person unabhängig von deren Einkommen und Vermögen ausbezahlt, damit diese sich die nötigen Pflege- und Betreuungsleistungen sichern kann. Die Pflege kann durch Angehörige oder durch fremde Personen erfolgen.

Einige Sozialsprengel haben eine eigene Info-Stelle eingerichtet, wo Senioren oder deren Angehörige sich zur Pflege zu Hause informieren und beraten können und wo auch die nötigen Anträge erledigt werden.
Wer selbst die Pflege von Angehörigen übernehmen möchte, sollte zuvor sicherstellen, dass seine Absicherung im Beruf und Rentenalter gewährleistet ist und er seinen Einsatz nicht mit Altersarmut bezahlen muss.

Text: Margit Baumgartner im Namen der Arbeitsgruppe im Bezirksausschuss Pustertal

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Wohnberatung für Senioren

Kleine Helfer, die den Alltag erleichtern und eine sichere und selbstständige Lebensführung daheim unterstützen: Nagelbürste

Mit zwei Saugnäpfen haftet die Nagelbürste am Beckenrand, dort wo es für Sie am bequemsten ist.
Diese Nagelbürste erweist sich als große Hilfe, wenn Sie nur eine Hand benutzen können. Damit können Sie nicht nur ihre Fingernägel und die Hände, sondern z.B. auch den Zahnersatz (extra Bürste) reinigen.Ein ähnliches Hilfsmittel gibt es für das Feilen der Fingernägel.
Für Fragen und Tipps rund um Alltagshilfen sowie Empfehlungen zum altersgerechten Wohnen steht Ihnen Herbert Öhrig von der Wohnberatung für Senioren gern zur Verfügung.

Eine kostenlose Beratung erhalten Sie bei der „Wohnberatung für Senioren“, Arche im KVW, Tel. 0471 061 300