KVW Soziales

Neues zur Kinderbetreuung

Diskussion im KVW zum neuen Kinderbetreuungskonzept
Familienlandesrätin Waltraud Deeg will das Kinderbetreuungssystem in Südtirol besser aufstellen. Dazu hat eine Arbeitsgruppe in ihrem Ressort ein Konzept erarbeitet, das die Landesrätin über den Sommer in einer Reihe von Treffen vorstellen und diskutieren wird. Zum Auftakt traf sich Waltraud Deeg mit der KVW Landesleitung.

Landesrätin Deeg startete die Diskussion über ein neues Kinderbetreuungskonzept beim KVW in Bozen.

Foto: LPALandesrätin Deeg startete die Diskussion über ein neues Kinderbetreuungskonzept beim KVW in Bozen.

Foto: LPA

Einführend verwies die Familienlandesrätin auf die Bedeutung der frühen Jahre für die gesunde Entwicklung der Kinder: „Der Fokus unseres Konzeptes liegt daher auf Maßnahmen, die pädagogisch wertvoll sind, aber auch auf die Qualität der Arbeitsbedingungen des Personals Rücksicht nehmen.“
Qualität der Betreuung und gute Arbeitsbedingungen
Das Konzept sieht die Errichtung einer Kompetenzstelle in der Familien­agentur vor, in der einheitliche Richtlinien und Standards definiert werden. Um eine altersgerechte Betreuung zu gewährleisten setze man auf angemessene Betreuungsschlüssel und kleinere Gruppengrößen. Kriterien wird man auch für Infrastruktur und Ausstattung sowie für die Akkreditierung und Vergabe der Dienste festlegen. „Dem häufigen Wechsel des Betreuungspersonals wollen wir durch eine angemessene Entlohnung und Absicherung entgegenwirken. Die Arbeit mit Kleinkindern ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, es darf nicht sein, dass sie zu den Berufsbildern mit den niedrigsten Löhnen zählt“, so die Landesrätin. Auch Standards für die Aus- und Weiterbildung des Personals wolle man festlegen.
Grundversorgung in jeder Gemeinde
Was die Anzahl der Betreuungsplätze angeht, soll laut Konzept ein Mindestangebot in jeder Gemeinde vorhanden sein. Dazu will man sich an EU-Vorgaben orientieren, die Betreuungsplätze für 33 Prozent der Kinder im Alter von neun Monaten bis zu drei Jahren vorsehen. Das Angebot in Südtirol bietet derzeit Platz für rund 20 Prozent der Kleinkinder. Regelmäßige Bedarfserhebungen vor Ort sollen zudem Aufschluss darüber geben, ob ein weiterer Ausbau vonnöten ist.
Neues Finanzierungsmodell
Neu im Konzept ist, dass alle Formen der Kleinkindbetreuung, also Kinderhort, Kita und Tagesmütter/väter, von Land und Gemeinden mitfinanziert werden sollen. Auch arbeite man an einem Abrechnungsmodell mit weniger Bürokratieaufwand. „Wichtig ist, dass die Kosten für alle Beteiligten gut planbar sind und für Familien möglichst günstig bleiben“, betonte Deeg.
Nach der Vorstellung der Leitlinien wurde die Ausrichtung mit der KVW Landesleitung diskutiert. KVW Geschäftsführer Werner Atz stellte die Frage in den Raum, ob das neue Konzept Änderungen in Bezug auf das Eintrittsalter in den Kindergarten vorsehe. Die Landesrätin gab diesbezüglich zu bedenken, dass das derzeitige pädagogische Konzept der Kindergärten für Kinder ab drei Jahren gedacht sei.
Folgeprobleme verhindern
Zur Kostenfrage sagte die Landesrätin: „Dass die Umsetzung etwas kosten wird, ist klar - und das darf sie auch. Denn wenn es Familien und Kindern gut geht, können wir viele Folgeprobleme verhindern.“ Landesrätin Deeg verwies zudem darauf, dass derzeit nur acht Millionen Euro aus dem Landeshaushalt jährlich in die Kinderbetreuung fließen würden. Zum Vergleich: Über 70 Millionen im Jahr werden für direkte finanzielle Unterstützung von Familien bereitgestellt.
Die KVW Landesleitung dankte der Landesrätin dafür, dass sie dieses wichtige Thema angehe. Eine Ausein­andersetzung damit sei längst überfällig, zumal die Kleinkindbetreuung als Grundversorgungsdienst gelten sollte.

Sozialfürsorge

Renten

Wer erhält ab 1. August 2015 Nachzahlungen?
Der Verfassungsgerichtshof hat die Nichtanpassung der Renten an die Inflation in den Jahren 2012/2013 für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hat ein Gesetz erlassen, die die Anwendung des Urteils einschränkt.
Mindestrenten NISF/INPS
Betrag Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015
monatlich 468,35 € 481,00 € 495,43 € 500,88 € 502,38 €
jährlich 6.088,55 € 6.253,00 € 6.440,59 € 6.511,44 € 6.530,94 €
Vergleich alte und neue Regelung
Rentenhöhe ab 2016
EG° Renzi
Jahre 2014/2015
vorher
Jahre 2014/2015
EG° Renzi
Jahre 2012/2013
vorher
Jahre 2012/2013
EG° Renzi
bis 3fache MR* 100 % Istat 100 % Istat 100 % Istat 100 % Istat 100 % Istat
über 3fache MR aber unter 4fache MR* 20 % Istat 95 % Istat 8 % Istat keine Anpassung 40 % Istat
über 4fache MR aber unter 5fache MR* 10 % Istat 75 % Istat 4 % Istat keine Anpassung 20 % Istat
über 5fache MR aber unter 6fache MR* 5 % Istat 50 % Istat 2 % Istat keine Anpassung 10 % Istat
über 6fache MR* keine Anpassung keine Anpassung keine Anpassung keine Anpassung
* MR = Mindesrente ° EG = Ermächtigungsgesetz
Die Inflationsanpassung der Renten für die Jahre 2012 bis 2015 wird aufgrund folgender Kriterien überprüft:
Renten bis zum dreifachen der Mindestrente erhalten 100 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das dreifache und weniger als das vierfache der Mindestrente erhalten 40 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das vierfache und weniger als das fünffache der Mindestrente erhalten 20 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das fünffache und weniger als das sechsfache der Mindestrente erhalten 10 Prozent des Istat-Wertes
Renten, die das sechsfache der Mindestrente überschreiten, erhalten keine Inflationsanpassung.
Die Inflationsanpassung wird für die Jahre 2014 und 2015 um 20 Prozent reduziert; ab dem Jahre 2016 sogar um 50 Prozent. Berechnungsgrundlage ist nicht die einzelne Rente sondern alle Renten, die in Zahlung sind (einschließlich jener Leistungen, die aufgrund von gewählten Ämtern ausbezahlt werden; z.B. Abgeordnete, Regionalräten).
RentnerInnen, die im Jahre 2011 eine Rente von weniger als 1.405 Euro brutto im Monat erhalten haben, steht kein Anrecht auf Nachzahlung zu, da bereits in den vergangenen Jahren der Istat-Wert zu 100 Prozent berechnet wurde. Pensionisten mit monatlichen Renten im Jahre 2011 von über 2.810 Euro erhalten auch keine Nachzahlung, da weder mit der neuen noch mit der alten Regelung eine Inflationsanpassung vorgesehen ist.
Am 1. August erhalten RentnerInnen, die mehr als das dreifache an Mindestrente und weniger als das sechsfache der Mindestrente beziehen, ohne Antragstellung eine einmalige Zahlung. Insgesamt werden Nachzahlungen in der Höhe von 2,18 Milliarden Euro getätigt, für den einzelnen Rentner liegt der Betrag zwischen etwa 267 und 833 Euro.
Ab 1. Juli Rentenzahlung am ersten Tag des Monats
Der Zeitpunkt der Rentenzahlung wird ab 1. Juli 2015 vereinheitlicht. Zahlungen von INAIL, NISF/INPS auch Verwaltung ex-INPDAP, ENPALS usw. werden am ersten Banktag des Monats gutgeschrieben.

TEXT: Elisabeth Scherlin