Sozialfürsorge

Frage & Antwort

Ich habe im Herbst 2014 um das regionale Familiengeld angesucht, da ich zwei minderjährige Kinder habe. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten wurden. Ich habe die Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 gemacht. Das Familieneinkommen ist im Vergleich zum Vorjahr wesentlich niedriger, da ich nicht mehr arbeite. Kann ich gleich um das Familiengeld der Region ansuchen oder muss ich bis September warten?
Für den Antrag um Familiengeld der Region wird für Gesuche vom 1. Juli bis 31. Dezember eines jeden Jahres die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Für Gesuche, die vom 1. Jänner bis 30. Juni eingereicht werden, gilt hingegen das Einkommen von vor zwei Jahren. Das heißt, reichen Sie den Antrag um Familiengeld der Region im Juli 2015 ein, wird das Einkommen und Vermögen laut EEVE-Erklärung für das Jahr 2014 herangezogen. Überschreiten Sie die Einkommens- und Vermögensgrenze nicht, erhalten Sie das Familiengeld der Region ab dem darauffolgenden Monat bis Dezember 2015. Für das Familiengeld der Region für das Jahr 2016 müssen Sie dann einen zweiten Antrag ab September bis Dezember 2015 stellen. Auch für diesen Antrag gilt die EEVE-Erklärung 2014! Die EEVE-Erklärung kann über das Steuerbeistandszentrum CAF KVW Service auf Vormerkung kostenlos gemacht werden.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

ab 1. Juli 2015
Abfassen der EEVE (Einkommen und Vermögen) des Kalenderjahres 2014 möglich
10. Juli 2015
Einzahlung der Sozialbeiträge für Hausangestellte
27. Juli 2015
Antrag um staatliches Kindergeld „bonus bebè“ für Geburten zwischen 1.1. und 27.4.2015
Sommer 2015
Verlängerung Familiengeld für Lohnabhängige ausgezahlt auf dem Lohnstreifen
Sommer 2015
Überprüfung der Schreiben der Rentenanstalt NISF/INPS mit eventueller Mitteilungspflicht der Einkommen
1. September bis 31. Dezember 2015
Verlängerung Familiengeld Region für das Jahr 2016
30. September 2015
Einzahlung des Jahresbeitrages der Hausfrauenrente