Sozialfürsorge
Frage & Antwort
Ich habe im Herbst 2014 um das regionale Familiengeld angesucht, da ich zwei minderjährige Kinder habe. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten wurden. Ich habe die Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 gemacht. Das Familieneinkommen ist im Vergleich zum Vorjahr wesentlich niedriger, da ich nicht mehr arbeite. Kann ich gleich um das Familiengeld der Region ansuchen oder muss ich bis September warten?
Für den Antrag um Familiengeld der Region wird für Gesuche vom 1. Juli bis 31. Dezember eines jeden Jahres die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Für Gesuche, die vom 1. Jänner bis 30. Juni eingereicht werden, gilt hingegen das Einkommen von vor zwei Jahren. Das heißt, reichen Sie den Antrag um Familiengeld der Region im Juli 2015 ein, wird das Einkommen und Vermögen laut EEVE-Erklärung für das Jahr 2014 herangezogen. Überschreiten Sie die Einkommens- und Vermögensgrenze nicht, erhalten Sie das Familiengeld der Region ab dem darauffolgenden Monat bis Dezember 2015. Für das Familiengeld der Region für das Jahr 2016 müssen Sie dann einen zweiten Antrag ab September bis Dezember 2015 stellen. Auch für diesen Antrag gilt die EEVE-Erklärung 2014! Die EEVE-Erklärung kann über das Steuerbeistandszentrum CAF KVW Service auf Vormerkung kostenlos gemacht werden.