Sozialfürsorge

Staatliches Kindergeld

Der sogenannte „bonus bebè“
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 190/2014 wurde ein staatliches Kindergeld für Geburten zwischen 1. Jänner 2015 und 31. Dezember 2017 eingeführt. Das monatliche Kindergeld beträgt 80 Euro bzw. 160 Euro im Monat ab Geburt bzw. Adoption.
Das staatliche Kindergeld wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt bzw. bis zum dritten Kalenderjahr ab Eintritt des Kindes in die Familie bei Adoption. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger, EU-BürgerInnen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können und den staatlichen Vermögensindikator ISEE von 25.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Für das Erfassen des staatlichen Vermögensindikators ISEE müssen die Familien das gesamte Einkommen und Vermögen offenlegen und sowohl das steuerpflichtige IRPEF-Einkommen als auch steuerfreie Einkommen sowie bewegliches und unbewegliches Vermögen mitteilen. Eine Familie, die aus beiden Elternteilen und einem Kind besteht, müsste bei einem Familieneinkommen von unter 58.500 Euro noch Anrecht auf das staatliche Kindergeld haben. Eine vierköpfige Familie könnte bis zu 68.250 Euro Einkommen vorweisen. Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Einkommen werden vom Steuerbeistandszentrum CAF aufgenommen und der ISEE-Wert ermittelt.
Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Das staatliche Kindergeld ist mit dem Landeskindergeld und dem regionalen Familiengeld vereinbar. Das staatliche Kindergeld ist nicht steuerpflichtig.

Was ist zu tun?
1. Ein Familienmitglied muss für alle Familienmitglieder die ISEE-Erklärung beim Steuerbeistandszentrum CAF (der KVW Service) machen – Informationen unter www.kvw.org/de/steuern-buchhaltung/berechnungen/isee-werte/
2. Mit der ISEE-Erklärung muss ein Elternteil beim Patronat den Antrag um Auszahlung bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen. Notwendige Unterlagen: ISEE-Erklärung, IBAN-Code für die Überweisung, gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers.
3. Für ab 1. Jänner 2015 geborene Kinder muss der Antrag um „bonus bebè“ innerhalb 10. Juli 2015 eingereicht werden!
Zum Redaktionsschluss war das NISF/INPS-Rundschreiben noch nicht veröffentlicht. Daher könnten die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung unvollständig aufgelistet worden sein.

Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Rentenvoraussetzungen

Die Rentenvoraussetzungen wurden wie gesetzlich vorgesehen an die Lebenserwartung angepasst. Daher gelten ab 2016 folgende Rentenvoraussetzungen.
Frührente
Kalenderjahr Pensionsbeiträge Männer Pensionsbeiträge Frauen
2015 42 Jahre u. 6 Monate 41 Jahre u. 6 Monate
2016 bis 2018 42 Jahre u. 10 Monate 41 Jahre u. 10 Monate
2019 bis 2020 voraussichtlich 42 Jahre
u. 10 Monate
voraussichtlich 41 Jahre
u. 10 Monate
Altersrente
Kalenderjahr Lohnabhängige Frauen in der Privatwirtschaft Selbständige Frauen Lohnabhängige u. selbständige Männer in der Privatwirtschaft; Männer und Frauen im öffentlichen Dienst
2015 63 Jahre + 9 Monate 64 Jahre + 9 Monate 66 Jahre + 3 Monate
2016 65 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 1 Monat 66 Jahre + 7 Monate
2017 65 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 1 Monat 66 Jahre + 7 Monate
2018 66 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 7 Monate
ab 2019 voraussichtlich 66 Jahre
+ 7 Monate
voraussichtlich 66 Jahre
+ 7 Monate
voraussichtlich 66 Jahre + 7 Monate