KVW Soziales

Öffentlich Bedienstete

Alles Bürokraten und Priviligierte?
Selten war das Image des öffentlichen Dienstes so angeschlagen wie derzeit. Hartnäckig hält sich das Bild, die öffentliche Verwaltung sei aufgebläht und im Verhältnis zur Privatwirtschaft rundum privilegiert. Eine Studie des AFI deckt auf, dass dem nicht so ist.
Der öffentliche Dienst: Das ist ein Gebilde, in dem in Südtirol 44.300 Menschen ihre Arbeit finden (Stand 31.12.2013). Der öffentliche Dienst umfasst sieben Bereiche. Die vier größten sind: Schule und Bildung (Lehr- und Erziehungspersonal), die Verwaltung (Landesämter, Gemeinden), die Sanität (Gesundheitsbezirke und -sprengel) und die Fürsorge (Seniorenheime, Hauspflege, Sozialdienste). Dazu kommen noch die etwas kleineren Bereiche Kultur und Sport, Beratung und die Sonderbetriebe wie der Zivilschutz und die Wildbachverbauung.
Öffentlicher Dienst ist Dienst am Menschen

Der öffentliche Dienst wird oft mit der „ausufernden“ Bürokratie gleichgesetzt. Der genauere Blick auf die Tatsachen und Zahlen zeigt jedoch, dass der Großteil der Beschäftigten einen notwendigen und unverzichtbaren Dienst am Menschen erbringt. Man denke an die wertvolle Tätigkeit der Kinderbetreuung, der Bildung, der medizinischen Versorgung, der Pflege von Senioren oder der Betreuung von Benachteiligten und sozialen Randgruppen. In Zeiten der Sparpolitik ist die Versuchung groß, gerade auch in diesen Bereichen Mittel zu kürzen. Dem stehen allerdings zwei Umstände entgegen: Zum einen wird durch die älter werdende Gesellschaft der Bedarf an Pflege sogar noch ansteigen. Zum anderen sind Personalkürzungen gerade bei Dienstleistungen am Menschen schwierig. Die persönliche Betreuung lässt sich nicht durch eine Maschine ersetzen.
Alles Privilegierte?

Wer im öffentlichen Dienst arbeite, sei gegenüber den Beschäftigten der Privatwirtschaft privilegiert, lautet eine weitere Behauptung. Doch auch hier kommt es darauf an, woran man das misst. Für den arbeitsrechtlichen Teil mag es zutreffen – zumindest für jene, die über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verfügen: eine sichere Stelle, großzügige Möglichkeiten von Freistellungen und Warteständen und ein festes von der individuellen Leistung weitgehend entkoppeltes Gehalt. Doch das gilt längst nicht mehr für alle im öffentlichen Dienst. Wie eine Studie des AFI | Arbeitsförderungsinstituts belegt, ist in Südtirol mittlerweile rund ein Viertel aller öffentlich Bediensteten nur mehr mit einem befristeten Arbeits- oder Projektvertrag angestellt. Also ist der öffentliche Dienst schon lange nicht mehr jener Hort der Sicherheit, für den ihn die landläufige Meinung hält.
Wann ist Arbeit gute Arbeit?

Zudem muss man sich fragen: Wann ist Arbeit eigentlich eine gute Arbeit? Jugendliche wissen recht genau, was ihnen wichtig ist, wenn sie über ihre Erwartungen zum Berufsleben befragt werden: sich entfalten, etwas Sinnvolles tun, Eigeninitiative entwickeln und Verantwortung übernehmen. Studien der Österreichischen Arbeiterkammer belegen, dass die Zufriedenheit am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst wesentlich geringer eingestuft wird als jene in der Privatwirtschaft. Offensichtlich bietet gerade die Privatwirtschaft jenes in wesentlich höherem Maß, was für die Arbeitszufriedenheit ausschlaggebend ist als der öffentliche Dienst. Kurzum, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz hat mehrere Seiten. Sicherer Job und fixe Entlohnung sind nur zwei davon, und außerdem sind es lange nicht die wichtigsten.
Sieht man den Dienst am Menschen als unverzichtbar und notwendig an und wägt man Vor- und Nachteile genau ab, so kann nur bedingt von privilegierten Beamten die Rede sein.
Text: Stefan Perini
Weiterführende Infos
Die AFI-Studie „Atypische Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst Südtirols (Zeitraum 2009 - 2013) kann von der Institutsseite www.afi-ipl.org heruntergeladen werden.
Zur Person
Stefan Perini, 42 Jahre alt, gebürtiger Sterzinger, wohnhaft in Klausen, Studium der Volkswirtschaftslehre an der Uni Trient. Seit Oktober 2012 leitet er das AFI | Arbeitsförderungsinstitut. Sein Hauptfachgebiet ist die Wirtschaftsentwicklung und der Arbeitsmarkt.

Sozialfürsorge

Staatliches Kindergeld

Der sogenannte „bonus bebè“
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 190/2014 wurde ein staatliches Kindergeld für Geburten zwischen 1. Jänner 2015 und 31. Dezember 2017 eingeführt. Das monatliche Kindergeld beträgt 80 Euro bzw. 160 Euro im Monat ab Geburt bzw. Adoption.
Das staatliche Kindergeld wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt bzw. bis zum dritten Kalenderjahr ab Eintritt des Kindes in die Familie bei Adoption. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger, EU-BürgerInnen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können und den staatlichen Vermögensindikator ISEE von 25.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Für das Erfassen des staatlichen Vermögensindikators ISEE müssen die Familien das gesamte Einkommen und Vermögen offenlegen und sowohl das steuerpflichtige IRPEF-Einkommen als auch steuerfreie Einkommen sowie bewegliches und unbewegliches Vermögen mitteilen. Eine Familie, die aus beiden Elternteilen und einem Kind besteht, müsste bei einem Familieneinkommen von unter 58.500 Euro noch Anrecht auf das staatliche Kindergeld haben. Eine vierköpfige Familie könnte bis zu 68.250 Euro Einkommen vorweisen. Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Einkommen werden vom Steuerbeistandszentrum CAF aufgenommen und der ISEE-Wert ermittelt.
Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Das staatliche Kindergeld ist mit dem Landeskindergeld und dem regionalen Familiengeld vereinbar. Das staatliche Kindergeld ist nicht steuerpflichtig.

Was ist zu tun?
1. Ein Familienmitglied muss für alle Familienmitglieder die ISEE-Erklärung beim Steuerbeistandszentrum CAF (der KVW Service) machen – Informationen unter www.kvw.org/de/steuern-buchhaltung/berechnungen/isee-werte/
2. Mit der ISEE-Erklärung muss ein Elternteil beim Patronat den Antrag um Auszahlung bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen. Notwendige Unterlagen: ISEE-Erklärung, IBAN-Code für die Überweisung, gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers.
3. Für ab 1. Jänner 2015 geborene Kinder muss der Antrag um „bonus bebè“ innerhalb 10. Juli 2015 eingereicht werden!
Zum Redaktionsschluss war das NISF/INPS-Rundschreiben noch nicht veröffentlicht. Daher könnten die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung unvollständig aufgelistet worden sein.

Text: Elisabeth Scherlin