Thema

Liebe Schwestern und Brüder,


Bischof Ivo MuserBischof Ivo Muser

der Tag der Solidarität fällt heuer in unserer Diözese auf den 8. März. Aus diesem Anlass lade ich euch ein, einige Abschnitte aus dem Apostolischen Schreiben “Evangelii Gaudium“ von Papst Franziskus aufmerksam durchzulesen. Die Zusammenstellung der Aussagen wurde von der Diözesankommission für Arbeit und soziale Gerechtigkeit vorgenommen.
Papst Franziskus erinnert die Gläubigen immer wieder daran, dass der Schrei der Armen nach mehr Gerechtigkeit nicht mehr zu überhören ist. Er fordert die Kirche auf, sich in zweifacher Weise diesem Schrei zu stellen. Es geht sowohl um die Mitarbeit bei der Überwindung der strukturellen Ursachen von Armut als auch um die Förderung einer ganzheitlichen Entwicklung von Menschen in Notlagen. Diese Grundhaltung ist zu ergänzen durch einfache und tägliche Gesten von Solidarität angesichts ganz konkreter Notlagen, denen die Christen im Alltag begegnen.
Der „Tag der Solidarität“ soll darüber hinaus an die Verantwortung erinnern, die wir als Christen für das Gemeinwohl haben.
Wir haben weder eine gute Zukunft noch wirklichen Fortschritt zu erwarten, wenn wir uns nicht gemeinsam auf den Weg machen zu einer gerechteren, solidarischeren Gesellschaft, wenn wir Individualismus und Gruppeninteressen auf allen Ebenen, Gesellschaft und Kirche mit eingeschlossen, nicht hinter uns lassen.
Ich danke allen, denen diese Themen ein Anliegen sind, die sich um eine Kultur der Solidarität bemühen und versuchen, diese umzusetzen, zum Wohle der Menschen in Gesellschaft und Kirche.

Euer Bischof Ivo Muser

Kommentar

Volksabstimmung in Mals

In der Jännerausgabe des KOMPASS habe ich den Bericht zu obgenannter Volksabstimmung aufmerksam gelesen. Ich erachte es als notwendig, hierzu einige, aus der Sicht der Promotoren wesentliche Punkte anzuführen.

Robert BernhardRobert Bernhard

Wenn es um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Umwelt geht, kann niemals von einer radikalen Fragestellung bzw. Formulierung seitens der Promotoren die Rede sein, wie in der oben angeführten Kompass-Ausgabe angeführt. Die Fragestellung an die Bevölkerung der Gemeinde Mals war nämlich sehr genau und rechtlich von Experten überprüft worden und lautete wie folgt: „Sind Sie dafür, dass in der Satzung der Gemeinde Mals folgender Artikel eingefügt wird: Das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit besagt, dass sämtliche Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vermeiden helfen. Als besondere Zielsetzung der Gemeinde Mals wird deshalb der vorsorgliche Schutz der Gesundheit von Gemeindebürgern und Gästen, ein nachhaltiger Umgang mit Natur und Gewässern, sowie die gleichberechtigte, unbeschadete Ausübung verschiedener Wirtschaftsformen auf dem Gemeindegebiet verfolgt. Um dies zu gewährleisten, wird auf dem Malser Gemeindegebiet der Einsatz biologisch abbaubarer Pflanzenschutzmittel gefördert. Mit nachfolgender Verordnung wird diese Bestimmung im Detail umgesetzt. Unabhängig von dieser ist der Einsatz sehr giftiger, giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Herbizide auf dem Gemeindegebiet nicht zugelassen. Für die Umsetzung und Einhaltung des Volksentscheides sorgt die Gemeindeverwaltung.“
Promotorenkomitee sieht das Wohl der gesamten Bevölkerung

Bis zum Datum der Volksabstimmung ist von gewisser Seite her alles unternommen worden, diesselbe mit allen Mitteln zu verhindern. Um die Situation in Mals zu verstehen, muss man wissen, dass jahrelange Versuche, sich mit den konventionellen Obstbauern zu verständigen, sabotiert und belächelt worden sind. Somit war klar geworden, dass ein unwiderruflicher Volksentscheid dafür geschaffen werden musste, damit endlich auf Augenhöhe verhandelt werden kann. Das Promotorenkomitee unterscheidet sich in seinem Problemzugang nämlich von den Pestizidbefürwortern dadurch, dass es das Wohl der gesamten Bevölkerung vor Augen hat. Auf diese Einsicht seitens der konventionellen Obstbauern wartet man bis heute noch vergeblich. Nahezu 70 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mals haben an der Abstimmung teilgenommen und mit über 75 Prozent der Fragestellung zugestimmt. Darauf wurde auf vielfältige Weise versucht, das Ergebnis zu diskreditieren und als illegal hinzustellen. Der Volkswille wurde durch die Abstimmung unwiderruflich zum Ausdruck gebracht und die Gemeindeverwaltung ist angehalten, das Ergebnis satzungsgemäß umzusetzen. Die Volksabstimmung war gegen die von Pestiziden beherrschte Anbauweise ausgerichtet, die gleichzeitig ein unübersehbares Gefahrenpotential für die Gesundheit aller darstellt, enormen Schaden den angrenzenden biologisch wirtschaftenden Landwirten anrichtet, Böden und Grundwasser mit den giftigen Spritzmitteln verunreinigt. Nicht zu vergessen sind die vielen sozialen Aspekte, die bei dieser Entwicklung stark unter die Räder kommen und in Sonntagsreden immer wieder rühmend hervorgehoben werden. In der Realität wird dem Geld jeder nur mögliche Vorrang eingeräumt. Die teilweise noch naturnahe Landschaft und Grünlandwirtschaft im oberen Vinschgau darf nicht um eines privaten Gewinns wegen in Produktionszonen agroindustriellen Obstbaus entwertet werden. Das extrem pestizidgestützte Obstanbausystem ist meiner Meinung nach an seine Grenzen gestoßen. Es ist an der Zeit, neuen Visionen Platz zu lassen. Das Ziel hat die Volksabstimmung in Mals deutlich zum Ausdruck gebracht. Nun ist es notwendig das Anliegen der Mehrheit unserer Bevölkerung umzusetzen. Dazu ist es sinnvoll, dass alle Akteure sich über den Weg der Umsetzung baldmöglichst einigen.

TEXT: Robert Bernhard, Mitglied des Promotorenkomitees für eine pestizidfreie Gemeinde Mals