KVW Aktuell

Gemeinsam läuft‘s richtig gut

Weil Gemeinde, private Häuslbauer und Wohnbaugenossenschaften
in Nordheim am selben Strang ziehen, können die Wohnungen noch innerhalb dieses Jahres bezogen werden.

Interessierte für die geförderten Baulose können sich für nähere Informationen an die Gemeinde Sarntal oder die Arche im KVW wenden.
Interessierte für die geförderten Baulose können sich für nähere Informationen an die Gemeinde Sarntal oder die Arche im KVW wenden.


In der Gemeinde Sarntal, Fraktion Nordheim, wurde vor vier Jahren die Erweiterungszone „Huber“ ausgewiesen. In schönster Lage entstanden fünf Baulose für den geförderten und zwei Baulose für den freien Wohnbau. Insgesamt werden nach Fertigstellung der Zone rund 30 Wohnungen Platz finden.
Neben der eigenen Wohnung galt es natürlich auch die gemeinschaftlichen Anteile wie Tiefgarage, Gehwege, Leitungen, Beleuchtungen zu planen. Es war nicht immer einfach hier einen Konsens zwischen allen Parteien zu finden, deshalb wurde eine Arbeitsgruppe zwischen allen Beteiligten gegründet. Die Vertreter der Gemeinde Sarntal, der Wohnbaugenossenschaften Huber und Nordheim, der Arche im KVW und der Firma Moser Bau, treffen sich immer noch regelmäßig mit den Bauleitern und besprechen die anstehenden Arbeiten. Eine Strategie, die sich bestens bewährt hat. Die Arbeiten schreiten koordiniert und dadurch schneller voran, alle Beteiligten sind auf dem selben Informationsstand und zu guter Letzt gelingt es durch das gemeinsame Vorgehen Kosten einzusparen. Die Bauherrn und -frauen freut es natürlich besonders, dass sie im Laufe des Jahres ihre neuen Heime beziehen können. Zwei geförderte Baulose für insgesamt sechs bis acht geförderte Wohneinheiten sind noch frei. Informationen erteilen die Gemeinde Sarntal oder die Arche im KVW.

KVW Aktuell

Wertvolle Unterstützung, die nichts kostet

Über acht, fünf und zwei Promille der Steuer selbst verfügen.



Werner AtzWerner Atz

Jede und jeder von uns hat die Möglichkeit, mit seiner Steuererklärung das Soziale in Südtirol zu unterstützen.
Ein Teil der bezahlten Einkommenssteuer (IRPEF) kann dem Katholischen Verband der Werktätigen (KVW) zugewiesen werden. Dafür reicht eine Unterschrift auf der Steuererklärung (Mod. CU, Mod. 730 und Unico). Die Unterschrift bringt keinen finanziellen Nachteil mit sich. Es wäre also schade wenn diese Möglichkeit nicht genutzt würde. Sie brauchen für die Zweckbindung lediglich die Steuernummer: 80006160214 angeben.
Neben den fünf Promille für ehrenamtliche Organisationen (wie dem KVW) können gleichzeitig acht Promille der Katholischen Kirche und zwei Promille einer politischen Partei zugewiesen werden. Damit können Sie über einen Teil der Einkommenssteuer selbst bestimmen und Ihren Willen ausdrücken, wer damit unterstützt werden soll. Auf Sie kommt keine Mehrbelastung zu.
Der KVW bedankt sich schon jetzt für die Berücksichtigung bei der Steuererklärung. Es ist für uns ein wertvolle Hilfe, die wir zum Wohle der Menschen im Lande einsetzen werden.

TEXT: Werner Atz, , KVW Geschäftsführer
5 ‰ für den KVW St.Nr. 80006160214
8 ‰ für die katholische Kirche

Mittels Steuererklärung bzw. Mod. CU ist es möglich, eine Wahl für die 8, 5 und 2 Promille zu tätigen. Jede Bürgerin/jeder Bürger hat die Möglichkeit, alle drei Zuwendungen (8, 5, 2 Promille) zu geben.

8 Promille: Staat bzw. religiöse Glaubensgemeinschaft
5 Promille: Gemeinnützige Organisationen
2 Promille: Politische Partei
Promille-Zuweisungen auch ohne Steuererklärung
Die 5, 8 und 2 Promille der IRPEF-Einkommenssteuer können auch ohne Steuererklärung zweckbestimmt werden.
Ohne eine Steuererklärung zu machen, kann durch die Verwendung des Formblattes 3 des CU 2015 eine Zweckbestimmung der 2, 5 und 8 Promille der IRPEF erfolgen. Wenn Sie den KVW unterstützen möchten, wählen Sie bitte im Formularteil „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON FÜNF PROMILLE DER IRPEF“ das Feld 1: „Unterstützung des Volontariates und der anderen, nicht gewinnbringenden Organisationen von sozialem Nutzen, der Vereine für soziale Förderung und ...“. Tätigen Sie bitte Ihre Unterschrift und tragen die Steuernummer des KVW (80006160214) ein.
Weitere Infos auch unter www.kvw.org/cu