Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen 2015

Jene RentnerInnen, die eine wesentliche Anpassung der Rente im Jahre 2015 erwartet haben, werden enttäuscht sein. Anfang Dezember 2014 wurde die provisorische Inflationsanpassung der Rente für das Jahr 2015 in der Höhe von 0,3 Prozent genehmigt.
NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
Renten bis zu 1.502,64 Euro im Monat:+0,3 Prozent;
Renten zwischen 1.502,64 und 2.003,52 Euro im Monat: + 0,285 Prozent;
Renten zwischen 2.003,52 und 2.504,40 Euro im Monat:+ 0,225 Prozent;
Renten zwischen 2.504,40 Euro und 3.005,28 Euro im Monat: + 0,150 Prozent;
Renten über 3.005,28 Euro im Monat: +0,135 Prozent.
RentnerInnen, die eine Rente beziehen, die das 14fache der Mindestrente überschreitet, müssen auch im Jahre 2015 einen Solidaritätsbeitrag leisten. Renten über 7.012,32 und unter 10.017,60 Euro im Monat werden mit 6 Prozent Solidaritätsbeitrag reduziert, Renten von 10.017,60 bis 15.026,40 Euro mit 12 Prozent und der Rentenanteil, welcher den Betrag von 15.026,40 Euro überschreitet, mit weiteren 18 Prozent.
Bei InhaberInnen von mehr als einer Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.

TEXT: Elisabeth Scherlin
Mindestrente NISF/INPS 2015
1.1.2014
provisorischer monatlicher Beitrag: + 1,2 %
1.1.2014
endgültiger monatlicher Beitrag: + 1,1 %
1.1.2014
provisorischer monatlicher Beitrag: + 0,3 %
Aus der allgemeinen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Sonderfonds der Bauern, Handwerker und Kaufleute 501,38 Euro 500,88 Euro 502,38 Euro

Sozialfürsorge

Job Act - Naspi

Das neue Arbeitslosengeld
Interessante Neuigkeiten für jene, die arbeiten oder den Arbeitsplatz verloren haben. Ab 2015 soll ein neugestaltetes Arbeitslosengeld in Kraft treten, die sogenannte Naspi.
Die Naspi soll all jene unfreiwilligen Arbeitslosen auffangen, die durch die bisher gültigen Leistungen der Aspi und mini-Aspi nicht abgedeckt waren. Etwa 1,2 Millionen Arbeitstätige, die ein prekäres Arbeitsverhältnis haben bzw. freie MitarbeiterInnen in der Sonderverwaltung G 335/95 sind (sog. ProjektarbeiterInnen oder Co.Co.Co.), die aufgrund der fehlenden Beitragsvoraussetzungen kein Anrecht auf das Arbeitslosengeld hatten, sollen durch die Naspi eine finanzielle Unterstützung erhalten. Vorgesehen sind nämlich nur drei Arbeitsmonate als Voraussetzung für den Bezug der Naspi. Die Auszahlungsdauer wird auf maximal sechs bzw. 24 Monate gewährt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird etwa 1.100 Euro in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit betragen, dann auf 700 Euro sinken.
Die Durchführungsbestimmungen müssen noch erlassen werden. Bei Arbeitsverlust ist es immer ratsam, beim Patronat vorzusprechen, um sich über die Rechte und Pflichten zu informieren.