Sozialfürsorge
Bausparen in Südtirol
Ab Februar 2015 ist das Bausparen bei Pensplan möglich
Das Bausparen wurde im Wohnbauförderungsgesetz der Provinz Bozen eingebaut. Damit die Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung erreicht werden kann, sind Spartätigkeit und die Eigenleistung anzuregen. Die Umsetzung und die Verwaltung des Bausparmodells wurde Pensplan anvertraut und startet ab Februar 2015.
KVW-ACLI erteilt.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Voraussetzungen für das Bauspardarlehen
Ansässigkeit seit fünf Jahren in der Provinz Bozen;
ein Lebensalter von weniger als 55 Jahren;
die Erstwohnung muss in der Provinz Bozen liegen;
im Zusatzrentenfonds muss ein Kapital von mindestens 15.000 Euro eingezahlt worden sein;
der Darlehensnehmer muss mindestens acht Jahre im Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein.
Konditionen
Bauspardarlehen von maximal 200.000 Euro pro Person;
Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz;
Nominalzinssatz EURIBOR 6 Monate;
Spread wird periodisch von Landesregierung definiert;
maximale Laufzeit von 20 Jahren;
halbjährliche Ratenzahlung mit fester Fälligkeit im Dezember und Juni;
keine Verwaltungskosten.
Allgemeine Informationen werden im Infopoint des PatronatsKVW-ACLI erteilt.
TEXT: Elisabeth Scherlin