Sozialfürsorge

Job Act - Naspi

Das neue Arbeitslosengeld
Interessante Neuigkeiten für jene, die arbeiten oder den Arbeitsplatz verloren haben. Ab 2015 soll ein neugestaltetes Arbeitslosengeld in Kraft treten, die sogenannte Naspi.
Die Naspi soll all jene unfreiwilligen Arbeitslosen auffangen, die durch die bisher gültigen Leistungen der Aspi und mini-Aspi nicht abgedeckt waren. Etwa 1,2 Millionen Arbeitstätige, die ein prekäres Arbeitsverhältnis haben bzw. freie MitarbeiterInnen in der Sonderverwaltung G 335/95 sind (sog. ProjektarbeiterInnen oder Co.Co.Co.), die aufgrund der fehlenden Beitragsvoraussetzungen kein Anrecht auf das Arbeitslosengeld hatten, sollen durch die Naspi eine finanzielle Unterstützung erhalten. Vorgesehen sind nämlich nur drei Arbeitsmonate als Voraussetzung für den Bezug der Naspi. Die Auszahlungsdauer wird auf maximal sechs bzw. 24 Monate gewährt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird etwa 1.100 Euro in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit betragen, dann auf 700 Euro sinken.
Die Durchführungsbestimmungen müssen noch erlassen werden. Bei Arbeitsverlust ist es immer ratsam, beim Patronat vorzusprechen, um sich über die Rechte und Pflichten zu informieren.

Sozialfürsorge

Bausparen in Südtirol

Ab Februar 2015 ist das Bausparen bei Pensplan möglich

Das Bausparen wurde im Wohnbauförderungsgesetz der Provinz Bozen eingebaut. Damit die Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung erreicht werden kann, sind Spartätigkeit und die Eigenleistung anzuregen. Die Umsetzung und die Verwaltung des Bausparmodells wurde Pensplan anvertraut und startet ab Februar 2015.
Voraussetzungen für das Bauspardarlehen
Ansässigkeit seit fünf Jahren in der Provinz Bozen;
ein Lebensalter von weniger als 55 Jahren;
die Erstwohnung muss in der Provinz Bozen liegen;
im Zusatzrentenfonds muss ein Kapital von mindestens 15.000 Euro eingezahlt worden sein;
der Darlehensnehmer muss mindestens acht Jahre im Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein.
Konditionen
Bauspardarlehen von maximal 200.000 Euro pro Person;
Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz;
Nominalzinssatz EURIBOR 6 Monate;
Spread wird periodisch von Landesregierung definiert;
maximale Laufzeit von 20 Jahren;
halbjährliche Ratenzahlung mit fester Fälligkeit im Dezember und Juni;
keine Verwaltungskosten.
Allgemeine Informationen werden im Infopoint des Patronats
KVW-ACLI erteilt.

TEXT: Elisabeth Scherlin