Sozialfürsorge
Job Act - Naspi
Das neue Arbeitslosengeld
Interessante Neuigkeiten für jene, die arbeiten oder den Arbeitsplatz verloren haben. Ab 2015 soll ein neugestaltetes Arbeitslosengeld in Kraft treten, die sogenannte Naspi.
Die Naspi soll all jene unfreiwilligen Arbeitslosen auffangen, die durch die bisher gültigen Leistungen der Aspi und mini-Aspi nicht abgedeckt waren. Etwa 1,2 Millionen Arbeitstätige, die ein prekäres Arbeitsverhältnis haben bzw. freie MitarbeiterInnen in der Sonderverwaltung G 335/95 sind (sog. ProjektarbeiterInnen oder Co.Co.Co.), die aufgrund der fehlenden Beitragsvoraussetzungen kein Anrecht auf das Arbeitslosengeld hatten, sollen durch die Naspi eine finanzielle Unterstützung erhalten. Vorgesehen sind nämlich nur drei Arbeitsmonate als Voraussetzung für den Bezug der Naspi. Die Auszahlungsdauer wird auf maximal sechs bzw. 24 Monate gewährt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird etwa 1.100 Euro in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit betragen, dann auf 700 Euro sinken.
Die Durchführungsbestimmungen müssen noch erlassen werden. Bei Arbeitsverlust ist es immer ratsam, beim Patronat vorzusprechen, um sich über die Rechte und Pflichten zu informieren.
Die Durchführungsbestimmungen müssen noch erlassen werden. Bei Arbeitsverlust ist es immer ratsam, beim Patronat vorzusprechen, um sich über die Rechte und Pflichten zu informieren.