KVW Soziales

Zu viel Bürokratie - stimmt das?

Die Aussagen „Es gibt zu viel Bürokratie“ und „Es braucht Bürokratieabbau“ sind allbekannt. Auch solche gängige Statements müssen hinterfragt und differenziert betrachtet werden.

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht kostet oft viel Geld. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht kostet oft viel Geld.

Allerorts und unermüdlich wird er gefordert, der Bürokratieabbau. Von der Politik, vor allem in Wahlkampfzeiten, aber auch von den Verbänden, Unternehmen und Bürgern. Doch was ist überhaupt Bürokratie? Für viele ist und bleibt es ein Unwort.
Kosten der Bürokratie messen
Gerade deshalb ist es wichtig, das Thema „Bürokratie“ und mögliche Maßnahmen zur Entbürokratisierung auf eine sachliche und objektive Grundlage zu stellen. Eine solche Grundlage ermöglicht das sogenannte „Standardkostenmodell (SKM)“. Mit dem SKM können die „Bürokratiekosten“ gemessen werden. Es sind dies jene Kosten, die Bürger und Unternehmen haben, wenn sie gesetzliche Informations- und Aufbewahrungspflichten erfüllen müssen. Beispiele finden sich immer dann, wenn Register oder Statistiken auszufüllen, Berichte zu erstellen oder Dokumente und Unterlagen beizubringen sind. Solche bürokratischen Auflagen kennen wir beispielsweise von Ansuchen für Sozialleistungen, aber auch aus der Wirtschaft, wenn jeder noch so kleine Betrieb ausführliche Gefahrenstatistiken erstellen muss.
Bürokratie am Beispiel der EEVE
Nehmen wir als Beispiel die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung, kurz EEVE. Die EEVE wurde eingeführt, um bei der Beantragung verschiedener Sozial- und Gesundheitsleistungen eine einheitliche Berechnungsgrundlage zu schaffen und ist ein Jahr lang gültig. Letztlich sollte mehr Gerechtigkeit bei öffentlichen Beitragsleistungen entstehen und die Gesuchstellung für die Bürger einfacher werden.
Für die Erstellung der EEVE wenden sich viele Bürger in Südtirol an die Patronate und Steuerbeistandszentren (z.B. beim KVW). Zu komplex scheint das Ausfüllen der Formulare. Zudem haben die Bürger Angst, falsche bzw. nicht vollständige Daten einzufügen.
Das EURAC-Institut für Public Management hat die Einführung der EEVE genauer analysiert. Dabei zeigte sich, dass die EEVE nur dann zu weniger Bürokratie führt, wenn jemand um mehrere Leistungen im Sozial- und Gesundheitswesen ansucht.
Beantragt eine Familie beispielsweise zum Familiengeld des Landes und jenem der Region auch die finanzielle Sozialhilfe, so können über 25 Prozent an Bürokratie (Zeit) eingespart werden. Bei einer durchschnittlichen Familiengemeinschaft von vier Personen dauert die EEVE knapp eine halbe Stunde. Von Vorteil ist, wenn die EEVE gleichzeitig mit der Steuererklärung gemacht wird, da sämtliche Informationen und Dokumente bereits vorliegen.
Bürokratie als Geschäft
Zudem gilt es aber auch anzumerken, dass die Patronate für die Hilfestellung der Bürger bei der EEVE vom Land eine finanzielle Entschädigung erhalten. Diese beträgt derzeit 15 Euro für eine umfassende Erklärung des Einkommens und Vermögens und drei Euro für die einfache Erklärung (ohne Einkommen und Vermögen).
Dieses Beispiel zeigt, dass Verbände im Bürokratiegeflecht eine wichtige Rolle spielen. Zum einen rufen sie stark nach Bürokratieabbau, zum anderen ist die Unterstützung in bürokratischen Angelegenheiten auch zu einem ihrer Kerngeschäfte (und Einnahmequellen) geworden. Für die Verbände könnte Bürokratieabbau aber jedenfalls die Chance sein, sich wieder mehr den eigentlichen Kernaufgaben der Interessenvertretung (Bewegung) zu widmen, was ihrem ursprünglichen gesellschaftspolitischen Auftrag entspricht.

TEXT: Sonja Vigl und Josef Bernhart

Sonja Vigl und Josef BernhartSonja Vigl und Josef Bernhart

Sonja Vigl, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am EURAC-Institut für Public Management und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Bürokratieabbau.
Josef Bernhart ist stellvertretender Leiter des EURAC-Instituts für Public Management und engagiert sich ehrenamtlich im KVW Bezirk Vinschgau.

Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen 2015

Jene RentnerInnen, die eine wesentliche Anpassung der Rente im Jahre 2015 erwartet haben, werden enttäuscht sein. Anfang Dezember 2014 wurde die provisorische Inflationsanpassung der Rente für das Jahr 2015 in der Höhe von 0,3 Prozent genehmigt.
NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
Renten bis zu 1.502,64 Euro im Monat:+0,3 Prozent;
Renten zwischen 1.502,64 und 2.003,52 Euro im Monat: + 0,285 Prozent;
Renten zwischen 2.003,52 und 2.504,40 Euro im Monat:+ 0,225 Prozent;
Renten zwischen 2.504,40 Euro und 3.005,28 Euro im Monat: + 0,150 Prozent;
Renten über 3.005,28 Euro im Monat: +0,135 Prozent.
RentnerInnen, die eine Rente beziehen, die das 14fache der Mindestrente überschreitet, müssen auch im Jahre 2015 einen Solidaritätsbeitrag leisten. Renten über 7.012,32 und unter 10.017,60 Euro im Monat werden mit 6 Prozent Solidaritätsbeitrag reduziert, Renten von 10.017,60 bis 15.026,40 Euro mit 12 Prozent und der Rentenanteil, welcher den Betrag von 15.026,40 Euro überschreitet, mit weiteren 18 Prozent.
Bei InhaberInnen von mehr als einer Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.

TEXT: Elisabeth Scherlin
Mindestrente NISF/INPS 2015
1.1.2014
provisorischer monatlicher Beitrag: + 1,2 %
1.1.2014
endgültiger monatlicher Beitrag: + 1,1 %
1.1.2014
provisorischer monatlicher Beitrag: + 0,3 %
Aus der allgemeinen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Sonderfonds der Bauern, Handwerker und Kaufleute 501,38 Euro 500,88 Euro 502,38 Euro