Bauen, Sanieren und Energie

Energiesparendes Sanieren ist Pflicht

Wird ein Gebäude einer Sanierung unterzogen, so müssen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen beachtet werden. Wird der Energiebonus für die Gebäudesanierung in Anspruch genommen, so kommen weitere Auflagen dazu.

Wärmedämmung einer Außenwand
Wärmedämmung einer Außenwand


Klimaschutz und Energieeinsparung stehen immer mehr im Vordergrund der Energiepolitik. Mit einer Reihe verschiedener gesetzlicher Bestimmungen wird das energiesparende Sanierungen und somit die CO2-Reduzierung vorangetrieben.
Für die Südtiroler BürgerInnen bedeutet dies im Konkreten, dass im Falle einer Sanierung abgeklärt werden muss, welche gesetzlichen Maßnahmen in Bezug auf die Energieeinsparung bzw. Nutzung erneuerbarer Energiequellen eingehalten werden müssen und welchen Einfluss dieselbigen auf das geplante Sanierungsprojekt haben.
Mindestanforderungen für die Gebäudesanierung
Wird ein Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen oder werden gebäudetechnische Systeme oder Bauteile ausgetauscht oder erneuert müssen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Um den Auflagen des Gesetzgeber nachzukommen, muss im Zuge der Sanierung der Gesamtprimärenergiebedarf des Gebäudes zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Auch die Warmwasserbereitung muss zu mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Bezieht ein Gebäude seinen gesamten Bedarf an thermischer Energie aus Fernwärme, entfallen so diese Anforderungen. Als Alternative besteht auch die Möglichkeit den Gesamtprimärenergiebedarf durch Verbesserung der Effizienz der Anlagen um 25 Prozent zu verringern.
Größere Renovierung: mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fensterflächen) werden einer Erneuerung unterzogen, durch welche deren Beschaffenheit verändert wird.
Neben den technischen Verbesserungen müssen auch die einzelnen Bauteile des Gebäudes die Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (kurz U-Werte) und den sommerlichen Wärmeschutz einhalten.
Die Grenzwerte für den sommerlichen Wärmeschutz betreffen nur Gebäude, welche sich in der Klimazone E befinden. Als Grenzwert gilt eine Phasenverschiebung von neun Stunden.
Der U-Wert gibt Auskunft über die Wärmeverluste der einzelnen Bauteile und wird rechnerisch anhand der verwendeten Materialien ermittelt. Je kleiner der U-Wert, desto besser, also desto geringer die Energieverluste.
Die Einteilung der Gemeinden in unterschiedliche Klimazonen erfolgt anhand der so genannten Heizgradtage. Ausschlaggebend für die Einstufung sind die Heiztage und Außentemperaturen in der jeweiligen Gemeinde. Eine Liste der Klimazonen in Südtirol ist im Beschluss der Landesregierung (Beschluss Nr. 362 vom 4.3.2013, Anlage 4) enthalten.
MINDEST U-WERTE
Gebäude in der Klimazone E Gebäude in der Klimazone F
Opake vertikale Bauteile nach außen 0,34 W/m²K 0,33 W/m²K
Opake horizontale / geneigte Bauteile nach außen: Dach 0,30 W/m²K 0,29 W/m²K
Opake horizontale / geneigte Bauteile nach außen: Decken 0,33 W/m²K 0,32 W/m²K
Fensterverglasungen 1,70 W/m²K 1,30 W/m²K
Gesamtes Fenster 2,20 W/m²K 2,00 W/m²K
Energiebonus für eine energiesparende Gebäudesanierung
Neben den neuen gesetzlichen Auflagen in Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung wurden im Sommer auch neue Kriterien für das energiesparende Sanieren ins Leben gerufen.
Der so genannte Energiebonus kann für Gebäude in Anspruch genommen werden, welche vor dem 12. Jänner 2005 gebaut wurden. Außerdem muss das Gebäude über eine Baumasse von mindestens 300 m³ verfügen und vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das gesamte Gebäude muss im Zug der Sanierung von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse auf mindestens KlimaHaus C-Standard saniert werden oder durch die Zertifizierung R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreichen.
Bei der Erweiterung muss es sich um Baumasse für Wohnzwecke handeln.
Bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern und Kondominien muss zusätzlich, aus einem eigenen Beschluss, die Zustimmung sämtlicher Eigentümer hervorgehen.
Kubaturerweiterung durch den Energiebonus
Sind alle Voraussetzungen für die Nutzung des Energiebonus vorhanden, so kann das Gebäude im Zuge der Sanierung um 20 Prozent der bestehenden Baumasse (mindestens 200 m³) erweitert werden. Im landwirtschaftlichen Grün darf der Bonus die 200 m³ nicht überschreiten.
Der Energiebonus kann nur einmal im Rahmen einer einzigen energetischen Sanierung in Anspruch genommen werden. Wird nur ein Teil des Bonus genutzt, so kann der Rest in einem zweiten Moment nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Sonderregelung für Dachgeschosse
Dachgeschosse, die bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, werden im Zuge der Nutzung des Energiebonus als bestehende Baumasse anerkannt, wenn sie durch Hinzufügen der Baumasse für Wohnzwecke wiedergewonnen werden. Die zulässige Baumasse darf dabei ausschließlich im Bereich des Dachgeschosses verwendet werden. Im Zuge der Erweiterung darf die zulässige Gebäudehöhe um höchstens ein Meter überschritten werden.
Regelung für Wohnbaugebiete
Im Zuge der Erweiterungen im Rahmen der Nutzung des Energiebonus in einer Wohnbaugebiet, kann die maximal zulässige Gebäudehöhe um bis zu drei Meter auch ohne Abänderung des Durchführungsplanes erfolgen. Außer die Gemeinde sieht eine andere Regelung vor. Ist keine Abänderung des Durchführungsplanes notwendig, so darf die Höhe der Außenwand nicht größer sein als der Abstand zum gegenüberliegenden Gebäude. Bei einer Überschreitung über drei Meter ist ein Durchführungsplan, bzw. die Abänderung des geltenden Durchführungsplanes immer erforderlich.
Abbruch und Wiederaufbau
Werden mehr als 50 Prozent der bestehenden Baumasse abgebrochen und wieder aufgebaut, kommt der Energiebonus für den Neubau zur Anwendung. Das Ausmaß der Erweiterung ist in diesem Fall abhängig vom KlimaHaus-Standard und beträgt zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Baumasse.
Modell eines DachaufbausModell eines Dachaufbaus
Sonderregelungen und Ausnahmefälle
Für Gebäude unter Denkmalschutz bzw. Gebäude welche sich in der Nähe befinden und somit das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten, ist für die Inanspruchnahme des Energiebonus, ein positives Gutachten des Denkmalamtes erforderlich. Für Gebäude, welche hingegen unter Ensembleschutz stehen oder sich in Wiedergewinnungszonen befinden, hängt es von den individuellen Bestimmungen ab, ob der Bonus in Anspruch genommen werden kann.
Der Energiebonus ist im Wald, im alpinen Grünland und im Gewerbegebiet (Ausnahme bestehende Wohngebäude) nicht anwendbar.

TEXT UND FOTOS: Christine Romen, Energieforum Südtirol

Bauen, Sanieren und Energie

Wärmedämmung zur Reduzierung der Wärmeverluste

Ob Neubau oder Gebäudesanierung zur Reduzierung der Energieverluste werden Materialien benötigt, welche einen geringen Wärmetransport mit sich bringen. Diese Materialien werden als Wärmedämmstoffe bezeichnet. Aber welcher Wärmedämmstoff ist der richtige?

Wärmedämmung einer WandWärmedämmung einer Wand

Die Frage nach dem geeigneten Wärmedämmstoff endet meistens mit einer Gegenfrage, denn es muss vorab abgeklärt werden, welche Eigenschaften das Produkt mit sich bringen muss. Geht es lediglich darum einen effizienten Schutz gegen die Wärmeverluste zu erhalten oder spielen auch andere Faktoren, wie der Hitzeschutz, Schallschutz oder sogar die Wasserbeständigkeit eine Rolle. Nicht zuletzt tragen auch die Umweltfreundlichkeit, der Energieaufwand für die Produktion, sowie die Kosten für eine spätere Entsorgung und der Preis zur Entscheidungsfindung bei.
Wärmedämmstoffe im Überblick
Diese Auflistung gibt einen Überblick über einige Produkte, deren Einsatzgebiet und Wärmeleitfähigkeit, also deren Wärmeschutz. Die genauen Werte der einzelnen Produkte werden aus den technischen Datenblättern der Materialien entnommen.
Altpapier
Dämmstoff aus Altpapierschnitzeln in Plattenform, lose oder als Dämmpellets erhältlich.
Wird in erster Linie dort eingesetzt, wo ein weiches Material benötigt wird oder Hohlräume ausgefüllt werden müssen.
Wärmeleitzahl: 0,037 bis 0,074 W/mK
Baumwolle
Dämmstoff vorwiegend aus Baumwolle. Kommt vielfach im Holzbau zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,04 bis 0,045 W/mK
Flachs
Dämmstoff aus Kurzfasern, die aus den Stängeln der Flachspflanze gewonnen werden. Der Flachs ist widerstandsfähig gegen Fäulnis, Schimmel und Ungeziefer. Er wird vorwiegend im Holzbau, aber auch als Holraumdämmung verwendet.
Wärmeleitzahl: 0,037 bis 0,04 W/mK
Glaswolle
Dämmstoff bestehend aus Altglas und den Grundstoffen der Glasindustrie. Wird sowohl als Außenwanddämmung, als auch im Bereich des Daches verwendet.
Wärmeleitzahl: 0,033 bis 0,045 W/mK
Hanf
Dämmstoff aus Fasern, die aus den Stängeln der Hanfpflanze gewonnen werden. Er weist einen guten Schutz gegen Schimmel und Insekten auf und wird vielfach im Bereich des Holzbaus verwendet.
Wärmeleitzahl: 0,042 bis 0,046 W/mK
Holzfaser
Dämmstoff vorwiegend aus Resthölzern, wie z.B. unbehandelte Sägewerkabfälle und Durchforstungsholz. Hat sich in Südtirol im Bereich der Dachdämmung durchgesetzt. Spezielle Dämmplatten können aber auch auf den Außenwänden angebracht und direkt verputzt werden. Die Holzfaser bieten auch einen guten Schutz gegen Hitze und Schall.
Wärmeleitzahl: 0,036 bis 0,051 W/mK
Kalkplatte (Mineralschaumplatte)
Dämmplatten aus rein mineralischen Stoffen. Der Dämmstoff wird vorwiegend als Außenwanddämmung herangezogen, kann auch im Bereich der Kellerdecke verwendet werden.
Wärmeleitzahl: 0,042 bis 0,05 W/mK
Kalzium-Silikat Innendämmplatte
Bestehen aus hochporösem natürlichem Material. Dieser Dämmstoff kommt vorwiegend bei Sanierungen als Innendämmplatte zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,05 bis 0,07 W/mK
Kork
Dämmstoff bestehend aus Korkgranulaten, welche durch Naturharz verbunden werden. Der dunkle (expandierte Kork) kommt als Außenwanddämmung zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,036 bis 0,055 W/mK
Perlite
Dämmstoff aus natürlichem Vulkangestein. Als Außendämmplatte oder als Innendämmstoff zur Schimmelreduzierung erhältlich.
Wird vorwiegend als Wärmedämmung für die Außenwände und die Wärmedämmung von Kellerdecken verwendet.
Wärmeleitzahl: 0,044 bis 0,07 W/mK
Polystyrol expandiert (EPS)
Polystyrol wird in einem aufwendigen, komplexen Prozess aus Erdöl gewonnen. Dieser Dämmstoff ist auf den meisten Südtiroler Außenwänden anzutreffen. Der Grund dafür ist in erster Linie der geringe Preis.
Wärmeleitzahl: 0,032 bis 0,045 W/mK
Polystyrol extrudiert (XPS)
Dämmstoff, welcher durch den Verarbeitungsprozess eine wasserfeste Haut erhält. Daher ist der Dämmstoff in feuchten Bereichen einsetzbar. Der Dämmstoff kommt durch seine Eigenschaften vorwiegend im Bereich von Terrassen und erdanliegenden Wänden und Böden zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,032 bis 0,041 W/mK
Polyurethan (PU)
Dämmstoff aus Polyurethan-Hartschaum. Der Dämmstoff kommt vorwiegend im Bereich der Dachdämmung zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,04 bis 0,042 W/mK
Resol Hartschaumplatten
Resol-Hartschaum ist ein duroplastischer Kunststoff und kommt in erster Linie im Bereich der Außenwanddämmung zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,022 bis 0,025W/mK
Schafwolle
Dämmstoff vorwiegend aus echter Schafwolle. Wird vielfach in der Holzbauweise als Wärmedämmung zwischen den Rahmen oder im Dachbereich als Zwischensparrndämmung eingesetzt.
Wärmeleitzahl: 0,039 bis 0,046 W/mK
Schaumglas
Dämmstoff bestehend aus aufgeschäumten Silikaten. Durch seine hohe Druckfestigkeit wird der Dämmstoff für Sondereinsatzgebiete, wie z.B. Parkdecks herangezogen.
Wärmeleitzahl: 0,04 bis 0,05 W/mK
Steinwolle
Dämmstoff vorwiegend aus natürlichen Steinen durch Gesteinsschmelze. Ist ein beliebter Wärmedämmstoff im Bereich der Außenwände. Kann vor allem durch seine hohe Dampfdiffusionsoffenheit punkten.
Wärmeleitzahl: 0,036 bis 0,045 W/mK
Vakuumdämmung (VIP)
Stützkern aus pulverförmigen Dämmstoff, wie z.B. pyrogene Kieselsäure. Diese hochwärmedämmenden Platten kommen vorwiegen für Spezialbereiche zum Einsatz.
Wärmeleitzahl: 0,0042 bis 0,008 W/mK
Die Wärmeleitzahl (kurz µ-Wert) gibt Aufschluss darüber wie viel Energie durch das jeweilige Material hindurchgeht. Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme wird weitergeleitet, also desto besser ist dessen Wärmedämmeigenschaft.
Wichtige Kennwerte
Aus den Datenblättern der einzelnen Dämmmaterialien (erhältlich beim Handwerker oder Planer) können auch andere wichtige Kennwerte, wie z.B. die Wasserdampfdurchlässigkeit und Wärmespeicherfähigkeit entnommen werden.
Dachaufbau
Dachaufbau

Anhand der Dampfdiffusionswiderstandszahl (kurz µ-Wert) erfährt man, wie wasserdampfdurchlässig ein Dämmstoff ist. Je niedriger der Wert, desto weniger wird der Wasserdampf auf dem Weg von der warmen zur kalten Seite gebremst.
Ein weiterer wichtiger Faktor eines Dämmstoffes ist dessen Wärmespeicherfähigkeit. Je mehr Wärme das Material speichern kann, desto träger reagiert es bei der Aufheizung und Abkühlung. Bei den Wärmedämmstoffen wird diese Eigenschaft über die so genannte spezifische Wärmekapazität (kurz c) definiert.

Vielfach spielt auch der Brandschutz eine wichtige Rolle. Im diesem sollte bei der Wahl des Dämmstoffes auch auf die Brandschutzklasse geachtet werden:
A1 bzw. A2: nicht brennbar
B1 schwer entflammbar
B2 normal entflammbar

TEXT UND FOTOS: Christine Romen, Energieforum Südtirol