KVW Soziales

Sozial im Wandel

Der KVW ist die katholische Arbeiterbewegung der Südtirolerinnen und Südtiroler und bemüht sich um die Verwirklichung der christlichen Soziallehre im täglichen Leben … so haben wir uns in Artikel 2 unseres Statutes allgemein definiert.
Konkret heißt das, dass wir uns in unserem Einsatz für ein soziales Südtirol zunächst für gerechte Wirtschafts- und Sozialordnungen einsetzen und uns kritisch zu Wort melden, wenn in der Gesellschaft die Menschenwürde verletzt wird.
Einsatz für ein soziales Südtirol
Unser Einsatz für ein soziales Südtirol geht von der christlichen Soziallehre aus. Für uns als Mitglieder im KVW sind die Menschenwürde, die Solidarität, die Subsidiarität und das Gemeinwohl das Zentrale unseres Einsatzes. Wenn wir uns mit den liberalen Staaten vergleichen, stellen wir fest, dass dort jeder für sich selbst zu sorgen hat. Der Einsatz des Staates ist auf ein Minimum reduziert. Jeder Mensch ist frei sich abzusichern oder nicht. Auch bei uns findet dieses Denken immer mehr Anhänger und hier gilt es auch entschieden gegenzusteuern. Als Christen können wir diesen Ansatz nicht mittragen. Es gibt Menschen, die sich nicht selber absichern können. Jeder Mensch muss aber die Möglichkeit haben, am Gemeinwohl teilzuhaben.
Gegenseitige Verantwortung
Hier geht es um unsere Solidarität. Wir sind geradezu verpflichtet, in gegenseitiger Verantwortung füreinander einzustehen. In Solidarität sollen wir unser Leben gestalten: in der Arbeitswelt wie auch in der Freizeit. Wer mehr besitzt, wer sich leichter tut, soll sich für die Schwächeren in unserer Gesellschaft mitverantwortlich fühlen. Ich möchte aber deutlich betonen, dass die Schwächeren ihrerseits aber auch verpflichtet sind, alles zu tun, was im Rahmen ihrer Möglichkeiten steht. Eine rein passive Haltung in der Hoffnung auf Unterstützung durch andere ist nicht im Sinne des Solidaritätsprinzips.
Unser Einsatz für das Soziale wird in letzter Zeit vermehrt negativ besetzt. Wer es nicht schafft am Leben in der üblichen Form teilzunehmen, wird als Versager oder gar als Sozial­schmarotzer abgestempelt. Sozial, Sozialismus – der Gedanke hin bis zum Kommunismus ist nicht weit. Sogar dem Papst Franziskus wurde sein klarer Einsatz für die sozial Schwächeren schon als Marxismus ausgelegt.
Würde des Menschen
Dabei geht es doch in erster Linie um die Würde des Menschen. Allerdings können wir feststellen, dass der vermeintliche Fortschritt sich vom Menschen weg entwickelt. Denken wir an den Umgang mit den neuen Medien, bereits im Grundschulalter ist ein Leben ohne Smartphone nicht mehr denkbar. Die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation entwickelt sich in diese Richtung. Vereinzelt wird sogar schon die elterliche Erziehungsarbeit über dieses Medium abgewickelt.
Bedeutung menschlicher Nähe
Dieser Entwicklung können wir als Sozialverband entgegenhalten, indem wir die Bedeutung des Zwischenmenschlichen in der Arbeit in unseren Ortsgruppen herausstreichen und auch jüngeren Generationen aufzeigen, dass vor allem im Alter die gegenseitige Hilfe von größter Bedeutung sein wird. Wenn die öffentliche Hand aus finanziellen Erwägungen Vieles nicht mehr zu leisten in der Lage sein wird, werden wir erfahren wie wichtig der freiwillige und ehrenamtliche Einsatz für unsere Mitmenschen sein wird.
Wir werden als demokratisch gesinnte Menschen auch weiterhin mit verschiedenen Wertvorstellungen leben. Als Mitglieder des KVW ist es uns wichtig, die Werte der christlichen Soziallehre zu leben in gemeinamer Sorge um den Menschen und eine menschenwürdige Gesellschaft.
Zur Person
Werner SteinerWerner Steiner
Werner Steiner, seit Mai 2013 KVW Landesvorsitzender, vertritt den KVW nach außen und führt den Vorsitz in allen Landesorganen. Er ist seit 1995 im KVW aktiv, unter anderem als Bezirksvorsitzender im KVW Bezirk Pustertal. Steiner ist als Musiklehrer an der Mittelschule Vintl tätig.

TEXT: Werner Steiner

Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern. Es kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt werden.
Voraussetzungen:
mindestens drei minderjährige Kinder
AntragstellerIn muss italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein
das Gesamteinkommen aus dem Vorjahr darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft laut Familienbogen zusammengezählt 25.384,91 Euro brutto nicht übersteigen (Gesamteinkommen 2013 für das Ansuchen 2014), wobei das Vermögen dazugezählt wird (mit 20 Prozent) und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen und besondere Situationen berücksichtigt werden. Die Einkommensgrenze verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern im Verhältnis nach oben.
Höhe des Familiengelds:
maximaler Monatsbetrag 141,02 Euro
maximaler Jahresbetrag 1.833,26 Euro.
Zeitpunkt der Antragstellung:
innerhalb 31. Jänner 2015 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2014.
Notwendige Unterlagen:
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers,
steuerpflichtiges Einkommen aller Familienmitglieder des meldeamtlichen Familienhaushalts,
bewegliches Vermögen (Wertpapieranlagen, Bank- und Postkontoeinlagen usw.) aller Familienmitglieder zum Stand 31. Dezember 2013 oder 2014, je nach Zeitpunkt der Antragstellung,
unbewegliches Vermögen (Immobilien- und Grundbesitz) zum Stand 31. Dezember 2013 oder 2014, je nach Zeitpunkt der Antragstellung. Der Anteil des noch zu bezahlenden Restkapitals des Darlehens für die Erstwohnung kann vom Vermögen abgezogen werden,
sollte die Familie in einer Mietwohnung leben, ist eine Kopie des registrierten Mietvertrages vorzulegen. Auch muss die Jahresmiete ohne Nebenspesen laut Mietvertrag angegeben werden.
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht mehr möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.

TEXT: Elisabeth Scherlin