Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Das staatliche Familiengeld ist eine Unterstützung für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern. Es kann gleichzeitig mit dem Kindergeld des Landes und der Region sowie dem Familiengeld, das auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird, beantragt werden.
Voraussetzungen:
mindestens drei minderjährige Kinder
AntragstellerIn muss italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit langer EU-Aufenthaltsgenehmigung und Ansässigkeit in einer Gemeinde Südtirols sein
das Gesamteinkommen aus dem Vorjahr darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus fünf Personen, in der nur ein Elternteil erwerbstätig ist, für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft laut Familienbogen zusammengezählt 25.384,91 Euro brutto nicht übersteigen (Gesamteinkommen 2013 für das Ansuchen 2014), wobei das Vermögen dazugezählt wird (mit 20 Prozent) und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen und besondere Situationen berücksichtigt werden. Die Einkommensgrenze verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern im Verhältnis nach oben.
Höhe des Familiengelds:
maximaler Monatsbetrag 141,02 Euro
maximaler Jahresbetrag 1.833,26 Euro.
Zeitpunkt der Antragstellung:
innerhalb 31. Jänner 2015 für den Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2014.
Notwendige Unterlagen:
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers,
steuerpflichtiges Einkommen aller Familienmitglieder des meldeamtlichen Familienhaushalts,
bewegliches Vermögen (Wertpapieranlagen, Bank- und Postkontoeinlagen usw.) aller Familienmitglieder zum Stand 31. Dezember 2013 oder 2014, je nach Zeitpunkt der Antragstellung,
unbewegliches Vermögen (Immobilien- und Grundbesitz) zum Stand 31. Dezember 2013 oder 2014, je nach Zeitpunkt der Antragstellung. Der Anteil des noch zu bezahlenden Restkapitals des Darlehens für die Erstwohnung kann vom Vermögen abgezogen werden,
sollte die Familie in einer Mietwohnung leben, ist eine Kopie des registrierten Mietvertrages vorzulegen. Auch muss die Jahresmiete ohne Nebenspesen laut Mietvertrag angegeben werden.
IBAN-Code des persönlichen Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung. Es ist nämlich nicht mehr möglich, Beträge von mehr als 1.000 Euro mittels Bankscheck auszubezahlen.

TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Staatliches Mutterschaftsgeld

Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine Maßnahme für Mütter, die keinen Anspruch auf Mutterschutz aufgrund einer Arbeitstätigkeit haben.
Voraussetzungen:
Geburt, Adoption oder Anvertrauung vor einer Adoption eines Kindes
kein Anrecht auf ein anderes Mutterschaftsgeld (Ausnahme: die Höhe des Gesamtbetrages liegt unter jenem, der als Mutterschaftsgeld laut Gesetz 448/98 vorgesehen ist),
das Gesamteinkommen aus dem Vorjahr darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus drei Personen das Gesamteinkommen von 35.256,84 Euro nicht überschreiten (Gesamteinkommen 2013 für das Ansuchen 2014). Gezählt wird das steuerrechtliche Einkommen und bewegliche Vermögen aller Familienmitglieder, die auf dem meldeamtlichen Familienbogen aufscheinen. Das Vermögen wird mit 20 Prozent zum steuerrechtlichen Einkommen dazugezählt, eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern im Verhältnis nach oben.
Höhe des Mutterschaftsgeldes?
einmaliger Betrag von 1.691,05 Euro.
Zeitpunkt der Antragstellung:
das Ansuchen muss innerhalb von sechs Monaten ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung vor Adoption eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
siehe dazu staatliches Familiengeld oben.