Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld – ASPI / mini-ASPI

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Das Sommersaisonsende naht und leider werden auch immer noch Arbeitsverhältnisse aus anderen Gründen aufgelöst. Es ist wichtig, das Anrecht auf Arbeitslosengeld überprüfen zu lassen und den entsprechenden Antrag zeitgerecht einzureichen.
ASPI – ehemaliges ordentliches Arbeitslosengeld
Voraussetzungen:
mindestens einen Versicherungsbeitrag innerhalb der zwei Kalenderjahre vor Antragstellung
mindestens 52 Versicherungswochen in den letzten zwei Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung
Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim Arbeitsamt
Antragstellung innerhalb von 68 Tagen ab Abmeldedatum.
Mini-ASPI – ehemaliges Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Voraussetzungen:
mindestens 13 Versicherungswochen in den letzten zwölf Monaten vor Arbeitsbeendigung
Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim Arbeitsamt
Antragstellung innerhalb von 68 Tagen ab Abmeldung.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
gültige Identitätskarte und Gesundheitskärtchen
Verfügbarkeitserklärung vom Arbeitsamt
Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers
IBAN-Code für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Steuererklärungen für das Jahr 2014/2013 aller Familienmitglieder, wenn auch um das Familiengeld angesucht wird
Mod. E301 oder E303, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde (kann nachgereicht werden).

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

01.09.14 – 31.12.14
Verlängerung Familiengeld der Region Bezugsjahr 2015
30. September 2014
Beitrag für Erziehungszeiten Pflichtbeiträge Selbständige
ab September 2014
Kontrolle, ob alleinstehende über 70-jährige RentnerInnen Anrecht auf den Beitrag für Wohnungsnebenkosten haben – Zuständigkeit Sozialsprengel!
Saisonsende 2014
Eintragung Arbeitsservice – Antrag ASPI /miniASPI Patronat
31. Jänner 2015
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern