Sozialfürsorge

Landesbeitrag für MindestrentnerInnen

Die Landesregierung hat Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe neu geregelt.
Alleinlebende RentnerInnen über 70 Jahre können über den zuständigen Sozialsprengel einen Beitrag für Wohnungsnebenkosten beantragen.
Ab September 2014 können daher alleinstehende RentnerInnen mit folgenden Unterlagen im Sozialsprengel zwecks Überprüfung des Anrechts vorsprechen:
gültige Identitätskarte und Steuernummer
steuerpflichtiges Einkommen bzw. EEVE-Erklärung
falls vorhanden gültiger Mietvertrag.

Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld – ASPI / mini-ASPI

FOTO: Thorben Wengert / pixelio.deFOTO: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Sommersaisonsende naht und leider werden auch immer noch Arbeitsverhältnisse aus anderen Gründen aufgelöst. Es ist wichtig, das Anrecht auf Arbeitslosengeld überprüfen zu lassen und den entsprechenden Antrag zeitgerecht einzureichen.
ASPI – ehemaliges ordentliches Arbeitslosengeld
Voraussetzungen:
mindestens einen Versicherungsbeitrag innerhalb der zwei Kalenderjahre vor Antragstellung
mindestens 52 Versicherungswochen in den letzten zwei Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung
Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim Arbeitsamt
Antragstellung innerhalb von 68 Tagen ab Abmeldedatum.
Mini-ASPI – ehemaliges Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Voraussetzungen:
mindestens 13 Versicherungswochen in den letzten zwölf Monaten vor Arbeitsbeendigung
Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim Arbeitsamt
Antragstellung innerhalb von 68 Tagen ab Abmeldung.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
gültige Identitätskarte und Gesundheitskärtchen
Verfügbarkeitserklärung vom Arbeitsamt
Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers
IBAN-Code für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Steuererklärungen für das Jahr 2014/2013 aller Familienmitglieder, wenn auch um das Familiengeld angesucht wird
Mod. E301 oder E303, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde (kann nachgereicht werden).