Sozialfürsorge
Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung: Pflegezeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die AntragstellerIn muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Der Beitrag wird bis zum 40. Rentenversicherungsjahr gewährt bzw. bis über das Rentenalter, wenn die Antragstellerin die Mindestbeitragszeit von 20 Jahren noch nicht erreicht hat.
Allgemeine Bestimmungen
Die Gesuche um den regionalen Beitrag für Erziehungszeiten und Pflegezeiten müssen innerhalb 30. Juni 2014 eingereicht werden, wenn freiwillige Zahlungen in die staatlichen Rentenkassen für das Jahr 2013 eingezahlt worden sind. Effektive Zahlungen an den Zusatzrentenfonds sind nicht mehr notwendig. Es muss aber eine persönliche Position von mindestens 360 Euro vorgewiesen werden.
Für Selbständige gilt die Fälligkeit 30. September 2014.
Frauen, die im Jahre 2013 ein Kind unter drei Jahren haben und im Jahr 2013 keine Arbeitstätigkeit oder eine Teilzeitarbeit bis zu 70 Prozent durchgeführt haben, sollen sich in den nächsten Wochen in den Patronatsstellen erkundigen, ob auch für sie der Beitrag um Kindererziehungszeiten in den Zusatzrentenfonds gewährt wird.
Für Selbständige gilt die Fälligkeit 30. September 2014.
Frauen, die im Jahre 2013 ein Kind unter drei Jahren haben und im Jahr 2013 keine Arbeitstätigkeit oder eine Teilzeitarbeit bis zu 70 Prozent durchgeführt haben, sollen sich in den nächsten Wochen in den Patronatsstellen erkundigen, ob auch für sie der Beitrag um Kindererziehungszeiten in den Zusatzrentenfonds gewährt wird.
Art der Einzahlung | Hausfrauen mit Kind unter 5 Jahren |
Selbständige (teilweise Enthaltung) mit Kind unter 5 Jahren | Hausfrauen Pflegestufe 2, 3 und 4 |
Selbständige Pflegestufe 2, 3 und 4 |
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 % |
Freiwillige Weiterversicherung | € 7.000 | € 6.400 | € 4.000 | € 2.000 | |
Pflichtbeiträge NISF/INPS | € 3.600 | ||||
Zusatzrentenfonds | € 7.000 | € 6.400 | € 4.000 | € 3.600 | € 2.000 |
Beiträge NISF/INPS und Zusatzrentenfonds |
€ 7.000 | € 6.400 | € 4.000 | € 3.600 | € 2.000 |
Maximale Beitragshöhe pro Jahr für Pflegezeiten |