Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung: Erziehungszeiten

Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag, wenn AntragstellerInnen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Der Beitrag wird für jenen Zeitraum gewährt, in der die Antragstellerin von der Arbeit vollständig oder teilweise zwecks Betreuung des Kindes fernbleibt. Der Beitrag wird für maximal 24 Monate und maximal 48 Monaten bei Teilzeitverhältnissen gewährt. Wenn der Vater des Kindes die Elternzeit für mindestens drei Monategenossen hat, erhöht sich die Dauer. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann das Kind bis zu fünf Jahre alt sein.
Einzahlungsart Hausfrauen Selbständige
(vollständige Arbeitsenthaltung)
Selbständige
(teilweise Arbeitsenthaltung)
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 % (ausgeschlossen öffentliche Angestellter)
Freiwillige Weiterversicherung € 7.000 € 4.000 € 3.500
Pflichtbeiträge NISF/INPS € 3.600
Zusatzrentenfonds € 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Beiträge NISF/INPS
und Zusatzrentenfonds
€ 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Maximale Beitragshöhe pro Jahr für Kindererziehungszeiten

Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung: Pflegezeiten

Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die AntragstellerIn muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Der Beitrag wird bis zum 40. Rentenversicherungsjahr gewährt bzw. bis über das Rentenalter, wenn die Antragstellerin die Mindestbeitragszeit von 20 Jahren noch nicht erreicht hat.
Allgemeine Bestimmungen
Die Gesuche um den regionalen Beitrag für Erziehungszeiten und Pflegezeiten müssen innerhalb 30. Juni 2014 eingereicht werden, wenn freiwillige Zahlungen in die staatlichen Rentenkassen für das Jahr 2013 eingezahlt worden sind. Effektive Zahlungen an den Zusatzrentenfonds sind nicht mehr notwendig. Es muss aber eine persönliche Position von mindestens 360 Euro vorgewiesen werden.
Für Selbständige gilt die Fälligkeit 30. September 2014.
Frauen, die im Jahre 2013 ein Kind unter drei Jahren haben und im Jahr 2013 keine Arbeitstätigkeit oder eine Teilzeitarbeit bis zu 70 Prozent durchgeführt haben, sollen sich in den nächsten Wochen in den Patronatsstellen erkundigen, ob auch für sie der Beitrag um Kindererziehungszeiten in den Zusatzrentenfonds gewährt wird.
Art der Einzahlung Hausfrauen
mit Kind
unter 5 Jahren
Selbständige (teilweise Enthaltung) mit Kind unter 5 Jahren Hausfrauen
Pflegestufe 2, 3 und 4
Selbständige
Pflegestufe 2, 3 und 4
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 %
Freiwillige Weiterversicherung € 7.000 € 6.400 € 4.000 € 2.000
Pflichtbeiträge NISF/INPS € 3.600
Zusatzrentenfonds € 7.000 € 6.400 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Beiträge NISF/INPS
und Zusatzrentenfonds
€ 7.000 € 6.400 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Maximale Beitragshöhe pro Jahr für Pflegezeiten