Sozialfürsorge
Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung: Erziehungszeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag, wenn AntragstellerInnen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Der Beitrag wird für jenen Zeitraum gewährt, in der die Antragstellerin von der Arbeit vollständig oder teilweise zwecks Betreuung des Kindes fernbleibt. Der Beitrag wird für maximal 24 Monate und maximal 48 Monaten bei Teilzeitverhältnissen gewährt. Wenn der Vater des Kindes die Elternzeit für mindestens drei Monategenossen hat, erhöht sich die Dauer. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann das Kind bis zu fünf Jahre alt sein.
Einzahlungsart | Hausfrauen | Selbständige (vollständige Arbeitsenthaltung) |
Selbständige (teilweise Arbeitsenthaltung) |
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 % (ausgeschlossen öffentliche Angestellter) |
Freiwillige Weiterversicherung | € 7.000 | € 4.000 | € 3.500 | |
Pflichtbeiträge NISF/INPS | € 3.600 | |||
Zusatzrentenfonds | € 4.000 | € 4.000 | € 3.600 | € 2.000 |
Beiträge NISF/INPS und Zusatzrentenfonds |
€ 4.000 | € 4.000 | € 3.600 | € 2.000 |
Maximale Beitragshöhe pro Jahr für Kindererziehungszeiten |