Sozialfürsorge

Fälligkeiten

30. Juni 2014
regionale Maßnahmen für Arbeitsverlust / Lohnausgleich im Jahre 2013
30. Juni 2014
Beitrag Pensplan für Zusatzrente in einer wirtschaftlichen Notlage
30. Juni 2014
Antrag rentenmäßige Absicherung Erziehungs- und Pflegezeiten für freiwillige Zahlungen
30. Juni 2014
regionaler Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung für Hausfrauen

Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung: Erziehungszeiten

Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag, wenn AntragstellerInnen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Der Beitrag wird für jenen Zeitraum gewährt, in der die Antragstellerin von der Arbeit vollständig oder teilweise zwecks Betreuung des Kindes fernbleibt. Der Beitrag wird für maximal 24 Monate und maximal 48 Monaten bei Teilzeitverhältnissen gewährt. Wenn der Vater des Kindes die Elternzeit für mindestens drei Monategenossen hat, erhöht sich die Dauer. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann das Kind bis zu fünf Jahre alt sein.
Einzahlungsart Hausfrauen Selbständige
(vollständige Arbeitsenthaltung)
Selbständige
(teilweise Arbeitsenthaltung)
Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 % (ausgeschlossen öffentliche Angestellter)
Freiwillige Weiterversicherung € 7.000 € 4.000 € 3.500
Pflichtbeiträge NISF/INPS € 3.600
Zusatzrentenfonds € 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Beiträge NISF/INPS
und Zusatzrentenfonds
€ 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000
Maximale Beitragshöhe pro Jahr für Kindererziehungszeiten