Auch dieses Jahrübermitteln die staatlichen Pflichtversicherungsinstitute NISF/INPS, INAIL usw. nicht die steuerrechtlichen Unterlagen CUD sowie die Rentenaufstellung ObisM. Erstmals wird auch die Aufforderung zur Einkommensmitteilung – sog. RED-Erklärung – nicht auf dem Postweg übermittelt. Daher müssen RentnerInnen sowie Bezieher von Leistungen (ASPI, Mutterschaftsgelder ausbezahlt vom NISF/INPS, INAIL-Renditen usw.) sich selber um den Erhalt der Unterlagen und Erfüllung der Mitteilungspflicht kümmern.
RentnerInnen sollen sich an das Steuerbeistandszentrum des KVW – CAF – wenden, auch wennsie nicht verpflichtet sind, die Steuererklärung abzufassen. Die Mitarbeiter überprüfen, ob die sogenannte RED-Erklärung zu machen ist und drucken die steuerrechtlichen Unterlagen CUD aus.
All jene RentnerInnen, die in den vergangenen Jahren die RED-Erklärung gemacht haben, müssen auch dieses Jahr ohne Aufforderung der Rentenanstalt NISF/INPS einen Termin bei der Steuerabteilung des KVW machen.
Mitzunehmen sind gültige Identitätskarte und Steuernummer, Einkommensdaten zusätzlich zur Rente (auch Katasterauszug der Eigentumswohnung bzw. Wohnung mit Fruchtgenuss) sowie Nettozinsen von Bank-oder Postkonto sowie bewegliches Vermögen. Dieselben Daten des Ehepartnersmüssen auch vorgelegt werden.