Sozialfürsorge

Sonderverwaltung– Beitragshöhe 2014

Die italienische Versicherungsanstalt NISF/INPS hat für das Jahr 2014 die Höhe der Beitragszahlungen für die Sonderverwaltung (Cococo, Cocopro und andere Kategorien von Freiberuflern) veröffentlicht.
Für jene in die Sonderverwaltung Eingeschriebenen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Arbeitstätigkeit ausüben und somit auch in eine andere Pflichtversicherung Pensionsbeiträge einzahlen, beträgt die Beitragshöhe 22 Prozent.
Inhaber der Mehrwertsteuernummer müssen die Beiträge in der Höhe von 27 Prozent zahlen.
Für all jene, die ausschließlich in der Sonderverwaltungeingetragen sind, gilt die Beitragshöhe von 28 Prozent. Die zusätzliche Beitragszahlung von 0,72 Prozent dient zur Finanzierung der Familienzulagen, Mutterschaftsgelder, Krankengeld, Spitalsaufenthalt und Elternzeit.
RenteninhaberInnen, die Beiträge in der Sonderverwaltung einzahlen, haben bei Erreichen des Rentenalters Anrecht auf eine Zusatzrente.
Der Antrag kann in den Büros des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden.

Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Zuschuss auf Rentenversicherung der Bauern

Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der geschuldeten Sozialbeiträge für Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrente.
Wer hat Anrecht?
Jene, die in der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU) eingetragen sind;
der Landwirtschaftsbetrieb befindet sich in einer besonders ungünstigen Situation:
1. mindestens 25 Erschwernispunkte, laut den Bestimmungen betreffend die Förderung der Berglandwirtschaft. Für Weinbaubetriebe in Steillage werden mindestens 20 Erschwernispunkte benötigt (berechnet nach den Kriterien, welche vor dem Beschluss der Landesregierung vom 2.4.2007, Nr. 1057 in Kraft waren),
2. höchstens 40 Großvieheinheiten (Stand am 31.Dezember des Bezugsjahres),
3. höchstens 22.000 Euro außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der als aktiv eingetragenen Familienmitglieder (vom Bruttogesamteinkommen ausgeschlossen werden Boden- und Besitzertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, Bezüge aus der Rentenversicherung für selbstbewirtschaftende Bauern, Einkommen aus Tätigkeiten im Sinne des Art. 2135 des Zivilgesetzbuches),
4. nicht mehr als 3 ha Obst- oder Weinbau.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
16. April 2014 für den Bezugszeitraum 2013.

Text: Elisabeth Scherlin