Sozialfürsorge

Maßnahmen der Region im Rahmen der Zusatzrente

Die Region unterstützt die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente und bietet finanzielle Hilfe für ArbeitnehmerInnen und Selbständige, die sich aufgrund der angeführten Gründe in einer Notsituation befinden:

Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. Mobilitätszulage oder Lohnausgleichskasse
Krankenstandzeiten wegen Krankheit und / oder Unfall, die sich über den von der Versicherungsanstalt und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausziehen
finanzielle Notlage der eigenen Familie infolgevon Naturkatastrophen oder durch andere besondere und außerordentlich schwerwiegende Umstände.
Berechtigte:
Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die mit dem Pensplan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen haben, oder nicht, welche aber die nötigen Voraussetzungen haben, können den Antrag stellen. Ausgeschlossen sind Mitglieder privater Rentenpläne – sogenannte PIP.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol
seit mindestens zwei Jahren Mitglied des Zusatzrentenfonds
die Beitragszahlung in den Rentenfonds darf im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt worden sein
das durchschnittliche jährliche Familiengesamteinkommen darf 57.000 Euro nach Abzug der Einkommenssteuer nicht überschritten werden
das Familienvermögen darf höchstens 114.000 Euro nach Abzug der Erstwohnung betragen
wirtschaftliche Notlage des Antragstellers
Die Unterstützung durch die Region Trentino-Südtirol kann für höchstens 36 Monate in Anspruch genommen werden und für einen Gesamtbetrag von maximal 4.600 Euro. Das Gesuch kann aber mehrere Male eingereicht werden.
Wer im Jahre 2013 das Arbeitslosengeld bezogen hat und Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, soll innerhalb 30. Juni 2014 in den Büros des Patronats KVW-ACLI vorsprechen und überprüfen, ob Anrecht auf den Beitrag der Region Trentino-Südtirol besteht!

Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Sonderverwaltung– Beitragshöhe 2014

Die italienische Versicherungsanstalt NISF/INPS hat für das Jahr 2014 die Höhe der Beitragszahlungen für die Sonderverwaltung (Cococo, Cocopro und andere Kategorien von Freiberuflern) veröffentlicht.
Für jene in die Sonderverwaltung Eingeschriebenen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Arbeitstätigkeit ausüben und somit auch in eine andere Pflichtversicherung Pensionsbeiträge einzahlen, beträgt die Beitragshöhe 22 Prozent.
Inhaber der Mehrwertsteuernummer müssen die Beiträge in der Höhe von 27 Prozent zahlen.
Für all jene, die ausschließlich in der Sonderverwaltungeingetragen sind, gilt die Beitragshöhe von 28 Prozent. Die zusätzliche Beitragszahlung von 0,72 Prozent dient zur Finanzierung der Familienzulagen, Mutterschaftsgelder, Krankengeld, Spitalsaufenthalt und Elternzeit.
RenteninhaberInnen, die Beiträge in der Sonderverwaltung einzahlen, haben bei Erreichen des Rentenalters Anrecht auf eine Zusatzrente.
Der Antrag kann in den Büros des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden.

Text: Elisabeth Scherlin