Steuerservice

Die Steuererklärung ist wieder fällig

Checkliste für die benötigten Unterlagen
In neun KVW Büros in ganz Südtirol kann die Steuererklärung gemacht werden.
Bringen Sie dafür alle Unterlagen auch in kopierter Form mit:
Steuererklärung des Vorjahres (730/2013 bzw. UNICO 2013)
Steuernummer (bzw. neue Gesundheitskarte) des Erklärers, des Ehepartners und der Kinder
Personalausweis
CUD 2014 für zu Lasten lebende Personen
Angestellte und Pensionisten
Mod. CUD 2014
Belege von Auslandsrenten bzw. Auslandseinkommen
Daten des neuen Arbeitgebers, wenn im Jahr 2014 bereits Arbeitsplatz gewechselt wurde (Anschrift, Steuernummer, Firmenbezeichnung)
Grund- und Hausbesitz
Bei Kauf, Verkauf oder Schenkung einer Immobilie im Jahr 2013 oder 2014 benötigen wir den Vertrag
Mieteinnahmen für jede Immobilie
Registrierter Mietvertrag und ICI-Erklärung bei einem sogenannten „geschützten” Mietvertrag
Mehrwert (= Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) bei Verkauf eines Baugrundes im Jahr 2013
IMU-Einzahlungsbelege des Jahres 2013 (Akonto- und Saldozahlung), falls geschuldet
Detaillierte IMU-Berechnung der Gemeinde, falls IMU von Seiten der Gemeinde berechnet und zugesandt wird
Katasterauszug
Andere Einkommen
Bestätigungen für Sitzungsgelder, Honorarnoten, Autorenrechte
Unterhaltszahlungen vom getrennten bzw. geschiedenen Ehepartner usw.
Bescheinigung über ausbezahlte Dividenden (ex RAD-Modell)
Sonderausgaben
Arztrechnungen mit ev. Rückerstattung (Sanitätseinheit)
Quittungen für die bezahlten Leistungen für häusliche medizinische Betreuung, wobei die Vergütungen an das befähigte sanitäre Pflegepersonal (Berufskrankenpfleger/in) zählen
Medikamente (Kassabeleg und Verschreibungoder Ersatzerklärung)
Rechnung für den Kauf eines Blindenhundes
Rechnung für den Kauf von behindertengerechten Motor- und Autofahrzeugen
Begleitspesen für Behinderte
Rechnungen für die Veterinärkosten für bestimmte Haustiere
Passivzinsen für den Kauf bzw. Bau der Erstwohnung: Bankbestätigung über die bezahlten Passivzinsen, Darlehensvertrag, Kaufvertrag bzw. Baukonzession
Quittung für die Bezahlung der Lebens- und Unfallversicherung
Quittung oder Rechnung der bezahlten Ausgaben für die sportliche Tätigkeit der Kinder
Einzahlungsscheine der Schul- und Studiengebühren
Spesenbelege über die Kosten von Kinderhorten
Ausgaben für den Beistand von pflegebedürftigen Menschen mit ärztlicher Bestätigung
Bestätigung für Spenden an politische Parteien (Banküberweisung)
Quittungen für Spenden an Organisationen, welche im Verzeichnis der ONLUS eingetragen sind (Banküberweisung)
Bank- oder Posteinzahlungsbescheinigung für die freiwilligen Zuwendungen an Amateursportgesellschaften
Beerdigungskosten
Rechnung der bezahlten Provision an Immobilienmakler für den Kauf der Erstwohnung
Einzahlungsscheine für die freiwillige Weiterversicherung INPS
Einzahlungsscheine Ex-SCAU
Einzahlungsschein der bezahlten INAIL-Unfallversicherung für Hausfrauen
Quittung der bezahlten Prämien bzw. Beiträge für die freiwillige Pensionsvorsorge
Einzahlungsscheine für die bezahlten Prämien der regionalen Hausfrauenrente
Quittungen für die bezahlten Pflichtbeiträge für Hausangestellte bzw. für Angestellte zur persönlichen oder familiären Betreuung (Babysitter, Altenpflege)
Banküberweisung oder Quittung der gezahlten Unterhaltszahlungen an den getrennten/geschiedenen Ehepartner (Steuernummer des getrennten/geschiedenen Ehepartners)
Quittungen für Spenden zum Unterhalt des Klerus
Quittungen für Spenden an Organisationen zur Bekämpfung des Hungers in der Dritten Welt
Belege für die Steuervergünstigung von 36 % bzw. 50 % (Banküberweisungen, Rechnungen, etc.)
Belege über erhaltene öffentliche Beiträge für Sanierungsarbeiten
Belege für die Steuervergünstigung von 55 % bzw. 65 % für energetische Sanierungen: Mitteilung an ENEA, Rechnungen 2013 mit entsprechenden Banküberweisungen, Bestätigung des Technikers
Mieter: registrierter Mietvertrag für die Hauptwohnung
Vorauszahlungen
Einzahlungsformulare (F24) für die IRPEF-Vorauszahlung vom Juni/Juli 2013 und/oder November 2013, wenn das Modell UNICO 2013 abgefasst wurde.
Terminvereinbarung beim KVW:
Bozen: Tel. 0471 323 596
Brixen: Tel. 0472 207 980
Bruneck: Tel. 0474 413 707
Mals: Tel. 0473 746 722
Meran: Tel. 0473 229 540
Neumarkt: Tel. 0471 820 033
Schlanders: Tel. 0473 746 720
Sterzing: Tel. 0472 760 436
Toblach: Tel. 0474 413 704
oder auf www.kvw.org.

Sozialfürsorge

Maßnahmen der Region im Rahmen der Zusatzrente

Die Region unterstützt die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente und bietet finanzielle Hilfe für ArbeitnehmerInnen und Selbständige, die sich aufgrund der angeführten Gründe in einer Notsituation befinden:

Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. Mobilitätszulage oder Lohnausgleichskasse
Krankenstandzeiten wegen Krankheit und / oder Unfall, die sich über den von der Versicherungsanstalt und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausziehen
finanzielle Notlage der eigenen Familie infolgevon Naturkatastrophen oder durch andere besondere und außerordentlich schwerwiegende Umstände.
Berechtigte:
Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die mit dem Pensplan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen haben, oder nicht, welche aber die nötigen Voraussetzungen haben, können den Antrag stellen. Ausgeschlossen sind Mitglieder privater Rentenpläne – sogenannte PIP.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol
seit mindestens zwei Jahren Mitglied des Zusatzrentenfonds
die Beitragszahlung in den Rentenfonds darf im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt worden sein
das durchschnittliche jährliche Familiengesamteinkommen darf 57.000 Euro nach Abzug der Einkommenssteuer nicht überschritten werden
das Familienvermögen darf höchstens 114.000 Euro nach Abzug der Erstwohnung betragen
wirtschaftliche Notlage des Antragstellers
Die Unterstützung durch die Region Trentino-Südtirol kann für höchstens 36 Monate in Anspruch genommen werden und für einen Gesamtbetrag von maximal 4.600 Euro. Das Gesuch kann aber mehrere Male eingereicht werden.
Wer im Jahre 2013 das Arbeitslosengeld bezogen hat und Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, soll innerhalb 30. Juni 2014 in den Büros des Patronats KVW-ACLI vorsprechen und überprüfen, ob Anrecht auf den Beitrag der Region Trentino-Südtirol besteht!

Text: Elisabeth Scherlin