KVW Aktuell
Wunsch nach mehr Sicherheit
42. Grenzpendertagung im Vinschgau
Viele Interessierte sind Anfang Jänner zur 42. Grenzpendlertagung ins Kulturhaus von Schluderns gekommen. Die wichtigsten Themen waren: Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Wohnsitzverlegung in die Schweiz, Steuerfragen und die Problematik rund um die Frage des Status „Grenzpendler“.
Am Podium v.l. Josef Trafoier, Roland Pircher, Andreas Tappeiner, Albrecht Plangger
Dank der guten Wirtschaftslage in der benachbarten Schweiz pendeln nach wie vor viele Obervinschger zur ihrer Arbeitüber die Grenze nach Graubünden. Jedes Jahr lädt der KVW Bezirk Vinschgau und die Arbeitsstelle „Südtiroler in der Welt“ zu einer Informationstagung in Bezug auf Fragen und Probleme der Grenzpendler. Vorherrschendes Thema bei der 42. Auflage war die rechtlich-steuerliche Behandlung der Pendler und in diesem Zusammenhang wiederum die Frage nach der Definition eines Grenzpendlers aus italienischer und Schweizer Sicht.
Paul Schwendener vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe&Arbeit informierteüber das Gesuch um Arbeitslosengeld.
Roland Pircher vom Patronat KVW-ACLI in Mals wies darauf hin sofort nach Arbeitsende sich in die Arbeitslosenliste in Südtirol eintragen zu lassen, auch nach einem nur kurzen Arbeitsaufenthalt (z.B. ein Jahr) in der Schweiz oder in Österreich.
Josef Trafoier, Sprecher der Grenzpendler, machte auf die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz aufmerksam. Auf rechtlich-politischer Ebene gäbe es Vieles zu tun, so der Tenor bei der Veranstaltung. Es geht um den Sachverhalt „Status Grenzpendler und italienisches Steuerrecht“ sowie eine mögliche Anhebung der Steuerfreigrenze in Italien und die Angleichung von den Gesetzen Italiens mit jenen der Schweiz.
Text: Stephan Raffeiner
Paul Schwendener vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe&Arbeit informierteüber das Gesuch um Arbeitslosengeld.
Roland Pircher vom Patronat KVW-ACLI in Mals wies darauf hin sofort nach Arbeitsende sich in die Arbeitslosenliste in Südtirol eintragen zu lassen, auch nach einem nur kurzen Arbeitsaufenthalt (z.B. ein Jahr) in der Schweiz oder in Österreich.
Josef Trafoier, Sprecher der Grenzpendler, machte auf die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz aufmerksam. Auf rechtlich-politischer Ebene gäbe es Vieles zu tun, so der Tenor bei der Veranstaltung. Es geht um den Sachverhalt „Status Grenzpendler und italienisches Steuerrecht“ sowie eine mögliche Anhebung der Steuerfreigrenze in Italien und die Angleichung von den Gesetzen Italiens mit jenen der Schweiz.
Text: Stephan Raffeiner