KVW Aktuell

Promille-Zuweisungen auch ohne Steuererklärung

Was viele vielleicht nicht wissen: auch ohne eine Steuererklärung abzufassen, können die 5 und 8 Promille der IRPEF-Einkommenssteuer zweckbestimmt werden.
Genau so wie bei der Abfassung einer Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) kann auch allein mit einem CUD die Zuweisung der 5 und 8 Promille durchgeführt werden.
Ohne eine Steuererklärung zu machen, kann durch die Verwendung des Formblattes 3 des CUD 2014 eine Zweckbestimmung der 5 und 8 Promille der IRPEF erfolgen. Wenn Sie den KVW unterstützen möchten, wählen Sie bitte im Formularteil „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON FÜNF PROMILLE DER IRPEF“ das Feld 1: „Unterstützung des Volontariates und der anderen, nicht gewinnbringenden Organisationen von sozialem Nutzen, der Vereine für soziale Förderung und der staatlich anerkannten Vereinigungen und Stiftungen, die sich in Bereichen gemäß Art. 10, Abs. 1, lit. a) des GvD Nr. 460/1997 einsetzen“. Tätigen Sie bitte Ihre Unterschrift und tragen die Steuernummer des KVW (80006160214) ein.
Weitere Infos auch unter www.kvw.org/cud

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Promille-Zuweisung

Eine Unterschrift, die viel bewirkt


Werner Atz
Werner Atz


Viele Menschen brauchen in Zeiten der Unsicherheit und in Zeiten der Krise die Unterstützung und die Solidarität der Politik und der Gesellschaft. Die Politik hat einen ersten Schritt in die richtige Richtung mit der Befreiung des IRPEF Zuschlages bis zu 20.000 Euro Einkommen getan. Dadurch wird vielen Personen und somit auch den Familien geholfen.
Auch wir können Menschen helfen, indem wir das Soziale in Südtirol auf ganz einfache Art und Weise unterstützen. Eine gute Möglichkeit dies zu tun, ohne dass es etwas kostet, bietet uns die Abgabe der Steuererklärung dieses Frühjahr.
Auch dieses Jahr haben die Steuerzahler die Möglichkeit einen Teil von der von ihnen bezahlten Einkommenssteuer (IRPEF) der Katholischen Kirche und dem Katholischen Verband der Werktätigen (KVW) zukommen zu lassen. Durch eine einfache Unterschrift auf der Steuererklärung (Mod. CUD, Mod. 730 und Unico) können dabei die Tätigkeit der Katholischen Kirche und des Katholischen Verbandsder Werktätigen unterstützt werden. Es besteht die Möglichkeit der Zweckbindung von 8 Promille für die Katholischen Kirche und 5 Promille für den KVW.
Diese Unterstützung „kostet“ Sie nur die Zeit Ihrer Unterschrift und sonst nichts. Die Unterschrift bringt für Sie keinen finanziellenNachteil mit sich. Es wäre schade wenn Sie diese Möglichkeit nicht nutzen würden.
Helfen Sie deshalb den ehrenamtlichen Organisationen in Südtirol, indem Sie von diesem Recht Gebrauch machen und wie ich sagen können: Durch eine einfache Unterschrift habe ich 5 Promille meiner Einkommenssteuer dem KVW und 8 Promille der katholischen Kirche gegeben und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft geleistet. Diese Unterschrift kostet nichts, kann aber viel bewirken.

Text: Werner Atz