Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt werden auch andere Tätigkeiten alsLohnabhängiger)
Höhe
das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für die maximal gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
der Antrag muss innerhalb Jänner 2014 bis spätestens 31. März 2014 für den Zeitraum Jahr 2013 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig.
Notwendige Unterlagen:
Nachweis der Arbeitstätigkeit im Jahre 2013
Gültige Identitätskarte und Steuernummer
Kontonummer für die bargeldlose Auszahlung
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
Wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2012 und 2011 aller Familienmitglieder.

Sozialfürsorge

Renten: Neuerungen für das Jahr 2014

Rentenerhöhungen
Im Jahre 2014 fällt die jährliche Erhöhung der Renten aufgrund der Inflation sehr spärlich aus. NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
+1,2 Prozent für Renten bis zu 1.486,29 Euro im Monat.
+1,08 Prozent für Renten zwischen 1.486,29 Euro und 1.981,72 Euro im Monat.
+0,90 Prozent für Renten zwischen 1.981,72 Euro und 2.477,15 Euro im Monat.
+0,60 Prozent für Renten zwischen 2.477,15 Euro und 2.972,58 Euro im Monat.
Keine Anpassung für Renten ab 2.972,58 Euro im Monat.

Bei InhaberInnen von mehr als eine Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.

Text: Elisabeth Scherlin
Art der Verwaltung Lebensalter Beitragsjahre
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - Frauen 63 Jahre und 9 Monate mindestens 20 Jahre
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft– Männer 66 Jahre und 3 Monate
ArbeitnehmerInnen imöffentlichen Dienst 66 Jahre und 3 Monate
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Frauen 64 Jahre und 9 Monate
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Männer 66 Jahre und 3 Monate
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Altersrente
Geschlecht Beitragsjahre
Männer 42 Jahre und 6 Monate
Frauen 41 Jahre und 6 Monate
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Frührente – ehemals Dienstaltersrente